Anfrage zu Gewerbeflächen in Siegburg

- Welche noch unerschlossenen, potentiellen Gewerbeflächen befinden sich in Besitz der Stadt? Wie groß ist die jeweils zur Verfügung stehende Fläche und wie hoch wären jeweils nötigen Erschließungskosten (soweit bereits abschätzbar)?

- Welche noch unerschlossenen, potentiellen Gewerbeflächen befinden sich in Besitz von Privateigentümern/Unternehmen/anderen Institutionen? Wie groß ist die jeweils zur Verfügung stehende Fläche und wie hoch wären jeweils nötigen Erschließungskosten (soweit bereits abschätzbar)?

- Auf welchen bereits genutzten Gewerbeflächen gibt es noch ungenutzte bzw. derzeit ungenutztes Potential (z.B. Freiflächen, Leerstände)?

- Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt, um bei Unternehmen für eine Ansiedlung in Siegburg zu werben? Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Stadt Siegburg Unternehmensansiedlungen?

- Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Stadt Siegburg Unternehmensgründungen und -gründer?

- Sind in der Vergangenheit Unternehmensansiedlungen an fehlenden Gewerbeflächen und/oder Mängeln in der Infrastruktur gescheitert? Wenn ja, wie häufig kam dies vor, welches waren die Ursachen und welche Unternehmensgröße hätte die geplante Ansiedlung gehabt?

- Hat die Stadt Siegburg Daten zur Entwicklung der Zahl an Gewerbetreibenden und Unternehmen in Abhängigkeit zu Änderungen des Gewerbesteuer-Hebesatzes? Wenn ja, welche Daten liegen vor?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. August 2015
  • Frist
    15. September 2015
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Martin Zieroth
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
Martin Zieroth
Betreff
Anfrage zu Gewerbeflächen in Siegburg [#11033]
Datum
12. August 2015 18:54
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Welche noch unerschlossenen, potentiellen Gewerbeflächen befinden sich in Besitz der Stadt? Wie groß ist die jeweils zur Verfügung stehende Fläche und wie hoch wären jeweils nötigen Erschließungskosten (soweit bereits abschätzbar)? - Welche noch unerschlossenen, potentiellen Gewerbeflächen befinden sich in Besitz von Privateigentümern/Unternehmen/anderen Institutionen? Wie groß ist die jeweils zur Verfügung stehende Fläche und wie hoch wären jeweils nötigen Erschließungskosten (soweit bereits abschätzbar)? - Auf welchen bereits genutzten Gewerbeflächen gibt es noch ungenutzte bzw. derzeit ungenutztes Potential (z.B. Freiflächen, Leerstände)? - Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt, um bei Unternehmen für eine Ansiedlung in Siegburg zu werben? Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Stadt Siegburg Unternehmensansiedlungen? - Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Stadt Siegburg Unternehmensgründungen und -gründer? - Sind in der Vergangenheit Unternehmensansiedlungen an fehlenden Gewerbeflächen und/oder Mängeln in der Infrastruktur gescheitert? Wenn ja, wie häufig kam dies vor, welches waren die Ursachen und welche Unternehmensgröße hätte die geplante Ansiedlung gehabt? - Hat die Stadt Siegburg Daten zur Entwicklung der Zahl an Gewerbetreibenden und Unternehmen in Abhängigkeit zu Änderungen des Gewerbesteuer-Hebesatzes? Wenn ja, welche Daten liegen vor?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Zieroth <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Martin Zieroth
Martin Zieroth
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anfrage zu Gewerbeflächen in Siegburg&quo…
An Kommunalverwaltung Siegburg Details
Von
Martin Zieroth
Betreff
AW: Anfrage zu Gewerbeflächen in Siegburg [#11033]
Datum
15. September 2015 18:25
An
Kommunalverwaltung Siegburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anfrage zu Gewerbeflächen in Siegburg" vom 12.08.2015 (#11033) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Martin Zieroth Anfragenr: 11033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Siegburg
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Zieroth, anbei erhalten Sie Antworten zu Ihrer Anfrage. Freundliche Grüße i. A. …
Von
Kommunalverwaltung Siegburg
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
28. September 2015 17:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zieroth, anbei erhalten Sie Antworten zu Ihrer Anfrage. Freundliche Grüße i. A. Silke Göldner KREISSTADT SIEGBURG Leitung Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing/Städtepartnerschaften Nogenter Platz 10 (Rathaus) 53721 Siegburg Tel.: 02241-102-210, Fax: 02241-102-450 - Welche noch unerschlossenen, potentiellen Gewerbeflächen befinden sich in Besitz der Stadt? Wie groß ist die jeweils zur Verfügung stehende Fläche und wie hoch wären jeweils nötigen Erschließungskosten (soweit bereits abschätzbar)? Im Westen Siegburgs liegt das so genannte Gewerbegebiet Zange II. Es handelt sich um ein noch unerschlossenes Gewerbegebiet mit einer Größe von ca. fünf Hektar. Bevor dieses als solches genutzt bzw. angeboten werden kann, sind hohe Vorausleistungen zu erbringen, die nicht genau beziffert werden können. Außerdem ist zur Nutzung einer zusammenhängenden Fläche weiterer Grunderwerb von privaten Dritten erforderlich. Seitens der Stadtentwicklungsgesellschaft Siegburg mbH gibt es folgende Flächen, auf denen Gewerbeansiedlungen in Abstimmung mit dem Planungsamt denkbar wären: 1. Auf dem Seidenberg – Teilfläche 1a südlich Stadtteil: Stallberg - Größe: ca. 3.230 m², teilweise erschlossen - Aktuell: Mischgebiet 2. Auf dem Seidenberg – Teilfläche 1b nördlich Stadtteil: Stallberg - Größe: ca. 3.360 m², teilweise erschlossen - Aktuell: Mischgebiet 3. Alleestraße/Haufeld, aktuelle Nutzung: Parkplatz Stadtteil: Zentrum - Größe: ca. 9.327 m² - Aktuell: Mischgebiet 4. Mahrstraße Stadtteil: Zentrum, Nähe ICE-Bahnhof Größe: ca. 1.806 m², erschlossen - Besonderheit: a. Unter dieser Fläche existiert eine Tiefgarage b. Bebauung ab EG aufwärts möglich. c. Glasfaseranbindung möglich Aktuell: Mischgebiet Für die Stadtbetriebe Siegburg AöR kommen folgende Flächen in Frage, die insbesondere für ein Gesamtkonzept im Zusammenhang mit der Entwicklung des Allianzparkplatzes zur Verfügung stehen: 1. Burggasse 3 Stadtteil: Zentrum Größe: 1.186 m², erschlossen 2. Ringstraße 28 Stadtteil: Zentrum Größe: 172 m², erschlossen 3. Ringstraße 60 Stadtteil: Zentrum Größe: 199 m², erschlossen - Welche noch unerschlossenen, potentiellen Gewerbeflächen befinden sich in Besitz von Privateigentümern/Unternehmen/anderen Institutionen? Wie groß ist die jeweils zur Verfügung stehende Fläche und wie hoch wären jeweils nötigen Erschließungskosten (soweit bereits abschätzbar)? Auf welchen bereits genutzten Gewerbeflächen gibt es noch ungenutzte bzw. derzeit ungenutztes Potential (z.B. Freiflächen, Leerstände)? Zu privaten Gewerbeflächen vermittelt die Wirtschaftsförderung Informationen, wenn ein konkretes Ansiedlungsinteresse besteht und der Privateigentümer die Unterstützung der Verwaltung wünscht. Sie stellt dann den Kontakt zwischen Interessent und Anbieter her und arbeitet mit den lokalen Maklern zusammen. - Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt, um bei Unternehmen für eine Ansiedlung in Siegburg zu werben? Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Stadt Siegburg Unternehmensansiedlungen? Aufgrund der sehr eingeschränkten Flächenverfügbarkeiten, macht die pauschale Ansprache keinen Sinn. Es findet eine gezielte Ansprache für spezifische Situationen z.B. in der Innenstadt statt. Die Bindung und Fortentwicklung der bereits ansässigen Unternehmen spielt in Siegburg aktuell eine größere Rolle. - Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Stadt Siegburg Unternehmensgründungen und -gründer? Die Gründungsberatung wird unter anderem vom Rhein-Sieg-Kreis übernommen. Es gibt zahlreiche (Weiterbildungs-)Angebote und Informationsveranstaltungen (z.B. Gründungsakademie)in der Region, die von uns vermittelt werden. Wir begrüßen Gründer und neu angesiedelte Unternehmen persönlich in der Stadt, stellen gewünschte Informationen zur Verfügung. Unsere Wirtschaftsförderin fungiert als Lotsin bei Behördengängen und stellt Kontakt zu Förderern, Institutionen und anderen Gewerbetreibenden her. Bei unserem Unternehmerfrühstück werden „Neuankömmlinge“ begrüßt und vorgestellt. - Sind in der Vergangenheit Unternehmensansiedlungen an fehlenden Gewerbeflächen und/oder Mängeln in der Infrastruktur gescheitert? Wenn ja, wie häufig kam dies vor, welches waren die Ursachen und welche Unternehmensgröße hätte die geplante Ansiedlung gehabt? Bei vielen Anfragen stellte sich bereits in ersten Gesprächen heraus, dass die gewünschten Freiflächen nicht zur Verfügung stehen. - Hat die Stadt Siegburg Daten zur Entwicklung der Zahl an Gewerbetreibenden und Unternehmen in Abhängigkeit zu Änderungen des Gewerbesteuer-Hebesatzes? Wenn ja, welche Daten liegen vor? Die Entwicklung des Gewerbebestandes wird kontinuierlich verfolgt. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen