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Anfrage zu Grafik: Schuldenstandseffekte der Stabilisierungsmaßnahmen im Rahmen der Finanzmarktkrise und der europäischen Staatsschuldenkrise

Mein Antrag bezieht sich auf die folgende Grafik:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Bilderstrecken/Mediathek/Infografiken/oeffentliche-finanzen-allgemein.html?notFirst=true&docId=290630&countIx=3

Wie hoch sind dabei die angenommenen Kosten für Maßnahmen der Finanzmarkt und Euro Krise, sowie des BIP und wie haben Sie diese berechnet ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2014
  • Frist
    30. Januar 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mein Antrag be…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Grafik: Schuldenstandseffekte der Stabilisierungsmaßnahmen im Rahmen der Finanzmarktkrise und der europäischen Staatsschuldenkrise [#8247]
Datum
29. Dezember 2014 21:17
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mein Antrag bezieht sich auf die folgende Grafik: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Bilderstrecken/Mediathek/Infografiken/oeffentliche-finanzen-allgemein.html?notFirst=true&docId=290630&countIx=3 Wie hoch sind dabei die angenommenen Kosten für Maßnahmen der Finanzmarkt und Euro Krise, sowie des BIP und wie haben Sie diese berechnet ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Grafik; Ihr Antrag vom 29. Dezember 2014 Anliegendes Schreiben nebst…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Grafik; Ihr Antrag vom 29. Dezember 2014
Datum
28. Januar 2015 10:37
Status
Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.