Anfrage zu Gymnasialempfehlung und Abiturdurchschnittsnoten in Dortmund

Wie hoch ist die Zahl der Kinder, die am Ende der Grundschule eine Gymnasialempfehlung erhalten, aufgeschlüsselt nach Schulen in Dortmund
Wie ist die Verteilung der Abiturdurchschnittsnoten pro Schule in Dortmund?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Februar 2013
  • Frist
    6. März 2013
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
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Betreff
Datum
2. Februar 2013 01:07
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch ist die Zahl der Kinder, die am Ende der Grundschule eine Gymnasialempfehlung erhalten, aufgeschlüsselt nach Schulen in Dortmund Wie ist die Verteilung der Abiturdurchschnittsnoten pro Schule in Dortmund?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich noch nichts von ihnen bekommen. Könnten Sie mir kurz schreiben, we…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage zu Gymnasialempfehlung und Abiturdurchschnittsnoten in Dortmund [#3325]
Datum
2. November 2014 10:51
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich noch nichts von ihnen bekommen. Könnten Sie mir kurz schreiben, welchen Status die Anfrage hat? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 3325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrter Herr Gehlen! Können Sie mir bitte Ihre ursprüngliche Anfrage zuschicken, denn ich habe jetzt nur di…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
WG: Anfrage zu Gymnasialempfehlung und Abiturdurchschnittsnoten in Dortmund [#3325]
Datum
4. November 2014 13:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Gehlen! Können Sie mir bitte Ihre ursprüngliche Anfrage zuschicken, denn ich habe jetzt nur diese Nachfrage von Ihnen vorliegen. Wissen Sie eventuell auch, an wen Ihre erste Mail weitergeleitet worden ist? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne schicke ich Ihnen die Anfrage: anbei -------------------------------------…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage zu Gymnasialempfehlung und Abiturdurchschnittsnoten in Dortmund [#3325]
Datum
4. November 2014 13:27
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne schicke ich Ihnen die Anfrage: anbei ---------------------------------------------------------- Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch ist die Zahl der Kinder, die am Ende der Grundschule eine Gymnasialempfehlung erhalten, aufgeschlüsselt nach Schulen in Dortmund Wie ist die Verteilung der Abiturdurchschnittsnoten pro Schule in Dortmund? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 3325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Gymnasialempfehlung und Abiturdurchsc…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage zu Gymnasialempfehlung und Abiturdurchschnittsnoten in Dortmund [#3325]
Datum
27. Mai 2019 22:27
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Gymnasialempfehlung und Abiturdurchschnittsnoten in Dortmund“ vom 02.02.2013 (#3325) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2274 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage vom 27. Mai habe ich erhalten. Der Verbleib Ihrer Anfrage vom 02. Febru…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: WG: Anfrage zu Gymnasialempfehlung und Abiturdurchschnittsnoten in Dortmund [#3325]
Datum
29. Mai 2019 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage vom 27. Mai habe ich erhalten. Der Verbleib Ihrer Anfrage vom 02. Februar lässt sich in unserem Haus nicht nachverfolgen. Ich bitte dies zu entschuldigen. Die von Ihnen erwünschten schulischen Daten zur Gymnasialempfehlung und zu den Abiturdurchschnittsnoten werden von der Bezirksregierung Arnsberg nicht abgefragt oder erfasst. Sie liegen in der Bezirksregierung deshalb auch für die Stadt Dortmund nicht dokumentiert vor. Für die digitale Erfassung verschiedener schulischer Daten ist im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung der Landesbetrieb IT.NRW zuständig. Bitte stellen Sie dort Ihre Anfrage, da ich Ihnen keine Auskunft darüber geben kann, ob diese Daten dort erfasst werden. Mit freundlichen Grüßen