Anfrage zu Hermesbürgschaften Investitionsgarantien und Ungebundenen Finanzkrediten

eine Liste mit allen zwischen 2017 und 2021 beantragten, abgelehnten und genehmigten a)Hermesbürgschaften b)Investitionsgarantien und c)Ungebundenen Finanzkrediten zu.

In dieser Liste sollen folgende Informationen enthalten sein:
-Um welche Unternehmen geht es?
-Um welches Exportgeschäft geht es im Einzelfall?
-Warum wurde der Antrag genehmigt oder abgelehnt?
-In welcher Höhe wurden die Garantien oder Bürgschaften vergeben?

Des Weiteren ergeben sich auf Grundlage des Jahresberichts der Exportkreditgarantien 2021 einige konkrete Fragen. Ich würde Sie bitten, mir diese in schriftlicher Form zu beantworten bzw. mir die entsprechenden Unterlagen zu, aus denen sich die Antworten ergeben zuzusenden:

1. Zum Thema Menschenrechts-, Sozial und Umweltaspekte schreiben Sie im Bericht:

Gibt es Anhaltspunkte für signifikante negative Umwelt- oder Sozialauswirkungen eines Projektes bzw. Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen, wird ein Geschäft unabhängig von der zugrundeliegenden Kreditlaufzeit und dem Auftragswert einer Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung (USM-Prüfung) unterzogen.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

1a) Wie läuft das Prüfverfahren bei einer USM-Prüfung im Detail ab?
1b) Was sind signifikante Anhaltspunkte in diesem Kontext bzw. ab wann sind Anhaltspunkte signifikant und woran wird diese Signifikanz bemessen?

Weiter heißt es in dem Bericht:
2021 wurden bei der Prüfung von Anträgen zur Übernahme von Exportkreditgarantien 68 USM-Prüfungen gemäß dem OECD-Regelwerk durchgeführt

1d) Wie viele USM-Prüfungen wurden im Zeitraum von 2017 bis 2021 durchgeführt ,welche konkreten Einzelfälle (Welches Unternehmen/ Exportgeschäft) waren das und was war im Einzelfall der Anlass für die USM-Prüfungen?
1e) In wie vielen Fällen und bei welchen konkreten Anträgen kam das Prüfverfahren zu dem Ergebnis, dass die Anträge genehmigt werden können? Und in wie vielen Fällen wurden sie abgelehnt?
1f) Was war bei den abgelehnten Anträgen der Ablehnungsgrund?

2. Zum Thema Korruption schreiben Sie im Bericht:

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass das Geschäft korruptionsbehaftet war, ist der Bund von der Entschädigungspflicht befreit bzw. hat eine Regressmöglichkeit.
Im Berichtsjahr gab es 1.137 aktive Deckungsnehmer (2020: 1.139). 21 Unternehmen standen unter vertiefter Korruptionsprüfung (2020: 22).

2a) Welche Unternehmen standen im Zeitraum von 2017 bis 2021 unter vertiefter Korruptionsprüfung? Und wie viele Fälle waren in diesem Zeitraum insgesamt?
2b) In wie vielen Fällen wurde von 2017-2021 nach der Vergabe eine Exportkredits eine Korruptionsbehaftung des betreffenden Geschäftes festgestellt und um welche Unternehmen und Geschäfte handelt es sich?
2c) Wie viele der Anträge, die zwischen 2017 und 2021 unter vertiefter Korruptionsprüfung standen wurden genehmigt und um welche konkreten Anträge wurden vertieft auf Korruption geprüft?

3. Zahlungsausfälle

3a) Bei welchen Unternehmen kam es zwischen 2017 bis 2022 zu Zahlungsausfällen, sodass die Kredite oder Garantien in Anspruch genommen werden mussten? Und wie viele Fälle waren das in dem genannten Zeitraum?
3b) In welcher Höhe wurden die Exportkredite im Einzelfall in Anspruch genommen? Und von welchen Unternehmen für welche konkreten Geschäfte?

4. Kriegswaffen und Rüstungsgüterexporte

4a) Werden Bürgschaftsanträge und Investitionsgarantien für Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, die für militärische Zwecke vorgesehen sind einer gesonderten menschenrechtlichen Prüfung unterzogen?

4b) Wie viele Bürgschaften für Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, die für militärische Zwecke vorgesehen sind, wurden von 2017 bis 2021 genehmigt, und in welcher Höhe wurden sie genehmigt? An welche Unternehmen wurden die Bürgschaften vergeben und für welche Exportgeschäfte?

Im Bericht heißt es: Die USM-Prüfung bei militärischen Gütern betrifft insbesondere Geschäfte mit einer Kreditlaufzeit von mehr als zwei Jahren.

4c) Wie kommt der Schwellenwert von 2 Jahren zustande? Warum werden Geschäfte mit kürzerer Laufzeit nicht im gleichen Umfang auf Menschenrechts-, Sozial- und Umweltaspkete geprüft?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2022
  • Frist
    30. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
Marlon Plaaß
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste mit al…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Marlon Plaaß
Betreff
Anfrage zu Hermesbürgschaften Investitionsgarantien und Ungebundenen Finanzkrediten [#264252]
Datum
28. November 2022 14:06
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste mit allen zwischen 2017 und 2021 beantragten, abgelehnten und genehmigten a)Hermesbürgschaften b)Investitionsgarantien und c)Ungebundenen Finanzkrediten zu. In dieser Liste sollen folgende Informationen enthalten sein: -Um welche Unternehmen geht es? -Um welches Exportgeschäft geht es im Einzelfall? -Warum wurde der Antrag genehmigt oder abgelehnt? -In welcher Höhe wurden die Garantien oder Bürgschaften vergeben? Des Weiteren ergeben sich auf Grundlage des Jahresberichts der Exportkreditgarantien 2021 einige konkrete Fragen. Ich würde Sie bitten, mir diese in schriftlicher Form zu beantworten bzw. mir die entsprechenden Unterlagen zu, aus denen sich die Antworten ergeben zuzusenden: 1. Zum Thema Menschenrechts-, Sozial und Umweltaspekte schreiben Sie im Bericht: Gibt es Anhaltspunkte für signifikante negative Umwelt- oder Sozialauswirkungen eines Projektes bzw. Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen, wird ein Geschäft unabhängig von der zugrundeliegenden Kreditlaufzeit und dem Auftragswert einer Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung (USM-Prüfung) unterzogen. Hieraus ergeben sich folgende Fragen: 1a) Wie läuft das Prüfverfahren bei einer USM-Prüfung im Detail ab? 1b) Was sind signifikante Anhaltspunkte in diesem Kontext bzw. ab wann sind Anhaltspunkte signifikant und woran wird diese Signifikanz bemessen? Weiter heißt es in dem Bericht: 2021 wurden bei der Prüfung von Anträgen zur Übernahme von Exportkreditgarantien 68 USM-Prüfungen gemäß dem OECD-Regelwerk durchgeführt 1d) Wie viele USM-Prüfungen wurden im Zeitraum von 2017 bis 2021 durchgeführt ,welche konkreten Einzelfälle (Welches Unternehmen/ Exportgeschäft) waren das und was war im Einzelfall der Anlass für die USM-Prüfungen? 1e) In wie vielen Fällen und bei welchen konkreten Anträgen kam das Prüfverfahren zu dem Ergebnis, dass die Anträge genehmigt werden können? Und in wie vielen Fällen wurden sie abgelehnt? 1f) Was war bei den abgelehnten Anträgen der Ablehnungsgrund? 2. Zum Thema Korruption schreiben Sie im Bericht: Stellt sich im Nachhinein heraus, dass das Geschäft korruptionsbehaftet war, ist der Bund von der Entschädigungspflicht befreit bzw. hat eine Regressmöglichkeit. Im Berichtsjahr gab es 1.137 aktive Deckungsnehmer (2020: 1.139). 21 Unternehmen standen unter vertiefter Korruptionsprüfung (2020: 22). 2a) Welche Unternehmen standen im Zeitraum von 2017 bis 2021 unter vertiefter Korruptionsprüfung? Und wie viele Fälle waren in diesem Zeitraum insgesamt? 2b) In wie vielen Fällen wurde von 2017-2021 nach der Vergabe eine Exportkredits eine Korruptionsbehaftung des betreffenden Geschäftes festgestellt und um welche Unternehmen und Geschäfte handelt es sich? 2c) Wie viele der Anträge, die zwischen 2017 und 2021 unter vertiefter Korruptionsprüfung standen wurden genehmigt und um welche konkreten Anträge wurden vertieft auf Korruption geprüft? 3. Zahlungsausfälle 3a) Bei welchen Unternehmen kam es zwischen 2017 bis 2022 zu Zahlungsausfällen, sodass die Kredite oder Garantien in Anspruch genommen werden mussten? Und wie viele Fälle waren das in dem genannten Zeitraum? 3b) In welcher Höhe wurden die Exportkredite im Einzelfall in Anspruch genommen? Und von welchen Unternehmen für welche konkreten Geschäfte? 4. Kriegswaffen und Rüstungsgüterexporte 4a) Werden Bürgschaftsanträge und Investitionsgarantien für Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, die für militärische Zwecke vorgesehen sind einer gesonderten menschenrechtlichen Prüfung unterzogen? 4b) Wie viele Bürgschaften für Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, die für militärische Zwecke vorgesehen sind, wurden von 2017 bis 2021 genehmigt, und in welcher Höhe wurden sie genehmigt? An welche Unternehmen wurden die Bürgschaften vergeben und für welche Exportgeschäfte? Im Bericht heißt es: Die USM-Prüfung bei militärischen Gütern betrifft insbesondere Geschäfte mit einer Kreditlaufzeit von mehr als zwei Jahren. 4c) Wie kommt der Schwellenwert von 2 Jahren zustande? Warum werden Geschäfte mit kürzerer Laufzeit nicht im gleichen Umfang auf Menschenrechts-, Sozial- und Umweltaspkete geprüft?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marlon Plaaß Anfragenr: 264252 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Marlon Plaaß [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Marlon Plaaß

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag vom 28.11.2022 - Zwischennachricht Sehr geehrter Herr Plaaß, wir bestätigen den Eingang Ihres Antrage…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag vom 28.11.2022 - Zwischennachricht
Datum
19. Dezember 2022 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Plaaß, wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages vom 28.11.2022 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zunächst teilen wir Ihnen mit, dass es sich nach erster Prüfung bei Ihrem „Antrag nach dem IFG“ zumindest insoweit um eine allgemeine Bürgeranfrage handeln dürfte, als Sie allgemein zu beantwortende Fragen stellen. Wir teilen ihnen zudem mit, dass wir wegen des Umfangs der Anfrage und dem damit erforderlichen hohen Aufwand für die Bearbeitung sowie wegen der weihnachtsbedingten Feier- und Urlaubstage Ihre Anfrage voraussichtlich nicht binnen eines Monats ab Eingang der Anfrage werden bearbeiten können. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat VC2 – Exportfinanzierung, Exportkreditversicherung zuständig. Die Bearbeitung Ihres Antrags ist wie eingangs schon mitgeteilt mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Nach erster Durchsicht Ihres Antrages handelt es sich bei den begehrten Informationen auch um solche, die möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Das IFG sieht die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden (§ 8 IFG). Der Verwaltungsaufwand und folglich die Gebühren können sich reduzieren, wenn Sie mit entsprechenden Schwärzungen einverstanden sind, soweit dadurch ein Drittbeteiligungsverfahren entbehrlich wird. Zudem muss ein Antrag begründet werden, der Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (§§ 6; 7 Abs. 1 S. 3 IFG) betrifft. Ich bitte Sie daher, die Begründung nachzuholen und Ihr Informationsinteresse darzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag ohne Begründung bereits deswegen in der Sache keinen Erfolg haben kann, da weder die Behörde noch der betroffene Dritte die Interessen des Antragstellers im Rahmen der Abwägung berücksichtigen kann. Bitte teilen Sie mir auch mit, ob Sie Ihren Antrag trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen