Anfrage zu Informationsanfragen

- Informationen bzw. Unterlagen zur Anzahl von Anfragen, die Sie nach BayDSG, BayUIG, UIG oder VIG sowie als sogenannte Bürgeranfrage in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 erhalten haben.
- Zudem Informationen bzw. Unterlagen zur Anzahl der jeweils davon vollständig, teilweise oder nicht bewilligten Auskünfte.
- Zudem im Fall von teilweisen oder vollständigen Ablehnungen die jeweils für die teilweise oder vollständige Ablehnung angeführten Gründe.
- Zudem die Anzahl an Widerspruchsverfahren und Klagen, die sich im Zusammenhang mit diesen Anfragen jeweils ergeben haben.

Mein Interesse an den Informationen ist wissenschaftlicher und demokratietheoretischer Natur. Ich leite eine Menschenrechtsstiftung, die sich u.a. mit Grund- und Freiheitsrechten und deren Verhältnis zu Bürgerinformationsrechten befasst. Ich werde die Informationen entsprechend wissenschaftlich auswerten. Ich habe kein Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informatione…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Informationsanfragen [#245827]
Datum
7. April 2022 17:41
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen bzw. Unterlagen zur Anzahl von Anfragen, die Sie nach BayDSG, BayUIG, UIG oder VIG sowie als sogenannte Bürgeranfrage in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 erhalten haben. - Zudem Informationen bzw. Unterlagen zur Anzahl der jeweils davon vollständig, teilweise oder nicht bewilligten Auskünfte. - Zudem im Fall von teilweisen oder vollständigen Ablehnungen die jeweils für die teilweise oder vollständige Ablehnung angeführten Gründe. - Zudem die Anzahl an Widerspruchsverfahren und Klagen, die sich im Zusammenhang mit diesen Anfragen jeweils ergeben haben. Mein Interesse an den Informationen ist wissenschaftlicher und demokratietheoretischer Natur. Ich leite eine Menschenrechtsstiftung, die sich u.a. mit Grund- und Freiheitsrechten und deren Verhältnis zu Bürgerinformationsrechten befasst. Ich werde die Informationen entsprechend wissenschaftlich auswerten. Ich habe kein Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245827/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
B/0142.01-3/639 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Die Erhebung der von Ihnen erbetene…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Anfrage zu Informationsanfragen [#245827]
Datum
11. April 2022 10:44
Status
Warte auf Antwort
image001.png
812 Bytes
image002.png
815 Bytes
image003.png
1,4 KB
image004.png
15,7 KB


B/0142.01-3/639 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Die Erhebung der von Ihnen erbetenen Daten ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihrem Anliegen gem. Art. 39 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BayDSG daher nicht entsprochen werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verb…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zu Informationsanfragen“ [#245827]
Datum
19. April 2022 15:10
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BayDSG, BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/245827/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet. Es wird (unbelegt) "unverhältnismäßiger Aufwand" behauptet. Es ist auch nicht ersichtlich, dass hier überhaupt irgendeine Art von Abwägung stattgefunden hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 245827.pdf - 2022-04-11_1-image001.png - 2022-04-11_1-image002.png - 2022-04-11_1-image003.png - 2022-04-11_1-image004.png Anfragenr: 245827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245827/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. April 2022 11:57
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Juni 2022 12:08
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf nachstehende Korrespondenz mit unserem Bürgerbüro so…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Anfrage zu Informationsanfragen [#245827]
Datum
19. Juli 2022 16:45
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
812 Bytes
image002.png
815 Bytes
image003.png
1,4 KB
image004.png
15,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf nachstehende Korrespondenz mit unserem Bürgerbüro sowie Ihre Meldung dieser Anfrage an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD). Gegenüber dem BayLfD haben wir bereits Stellung genommen und möchten unsere Auskunftsverweigerung, die wir mit unserer nachstehenden E-Mail vom 11.04.2022 auf Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BayDSG gestützt haben, nachfolgend ergänzend begründen. Im Rahmen des Auskunftsanspruchs nach Art. 39 BayDSG ist eine einzelfallbezogene Abwägung zwischen dem individuellen Informationsinteresse der anfragenden Person und dem Erfüllungsaufwand der betroffenen öffentlichen Stelle vorzunehmen. Soweit der öffentliche Erfüllungsaufwand in einem offenkundigen Missverhältnis zum Informationsinteresse des Petenten steht, kann die Auskunft verweigert werden. Diese Voraussetzungen sind hier gegeben. Die Aufbereitung der von Ihnen erbetenen, umfangreichen Daten wäre mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für das StMAS verbunden gewesen, weshalb die erbetene Auskunft gem. Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BayDSG verweigert wurde. Etwaige, im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) eingehende Anfragen nach BayDSG, BayUIG, UIG, VIG sowie sonstige Bürgeranfragen werden grundsätzlich von den jeweils fachlich zuständigen Organisationseinheiten bearbeitet. Allgemeine Anfragen werden zudem in der Regel vom Bürgerbüro des StMAS beantwortet. Eine zentrale Erfassung dieser Vorgänge erfolgt nicht. Somit müsste der gesamte Aktenbestand des StMAS für die Jahre 2018 bis 2022 manuell geprüft werden, um Ihre Fragen beantworten zu können. Dies würde einen enormen organisatorischen Erfüllungsaufwand darstellen, für den beim StMAS die erforderlichen personellen und zeitlichen Ressourcen fehlen. Die Erfüllung des Auskunftsverlangens würde dazu führen, dass das StMAS seine eigentlichen Aufgaben insgesamt zurückstellen müsste. Dies könnte die Funktionsfähigkeit des Dienstablaufs beeinträchtigen, was aus hiesiger Sicht nicht hinnehmbar ist. Der mit der Beantwortung der Anfrage verbundene Aufwand und dessen mögliche Folgen stehen daher in einem krassen Missverhältnis zu Ihrem geltend gemachten Auskunftsinteresse. Mit besten Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 19.04.2022; Az. DSB/5-194-208 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf mei…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 19.04.2022; Az. DSB/5-194-208
Datum
15. September 2022 09:25
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf mein Schreiben vom 10. Juni 2022. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales hat mir gegenüber mittlerweile eingeräumt, dass die Ablehnungsentscheidung vom 11. April 2022 hätte ausführlicher begründet werden müssen. Mit Schreiben an Sie vom 19. Juli 2022 wurde dies nun entsprechend nachgeholt. Ich danke Ihnen für Ihre Eingabe, da wir hierdurch einmal mehr daran erinnern konnten, dass Behörden ihre Entscheidungen für Bürger transparent darlegen und damit auch nachvollziehbar machen sollten. Ich gehe davon aus, dass Ihr Anliegen damit auch erfüllt ist und schließe den Vorgang daher bei mir ab. Mit freundlichen Grüßen