Anfrage zu Jobs/ Tätigkeiten Herr Gollands

Anfrage an: Landtag NRW

zu den Tätigkeiten Herr Gollands für die RWE GBS GmbH/ innogy SE habe ich folgende Fragen:

1. Herrn Golland sagte dem KSTA (Kölner Stadt-Anzeiger) "Ich arbeite einfach mehr als der Normalverdiener. Ich mache beide Jobs gut, sonst hätte ich sie nicht." (http://www.ksta.de/25267646) Gleichzeitig tritt der Kreisverband, dem Herr Golland vorsitzt, für lange Laufzeiten und Kompensation der Folgen aus Landesmitteln ein. (https://www.ksta.de/25130206)

Wie stellt Herr Golland sicher, dass er die Rolle als Mandatsträger und die Rolle als Angestellter von RWE/ innogy SE sauber trennt?

2. Hat Herr Golland seinem Arbeitgeber RWE/ innogy SE jemals Informationen oder Unterlagen, die aus seiner politischen Tätigkeit stammen, weitergegeben?

3. Wie bewertet Herr Golland den Kommentar von Bernd Rupprecht (https://www.ksta.de/25277414), sieht er auch einen Konflikt verschiedener Interessen? Wie geht Her Golland dabei mit seinen Mandaten um?

4. Hat sich Herr Golland bereits in Kreis- oder Landtag seiner Stimme enthalten, wenn Interessen seines Arbeitgebers RWE/ innogy SE berührt waren oder tut er dies grundsätzlich?

5. Welche Bedeutung hat die Änderung des Arbeitgebers auf der Landtagsseite von RWE GBS GmbH zu innogy SE? Haben Herr Golland innerhalb des Unternehmes die Position gewechselt oder bezieht sich die Änderung nur auf die Umstrukturierung innerhalb des Konzerns?

6. Diese Frageb wurden bereits am 10.1.2017 und 13.12.2016 per E-Mail von abgeordnetenwatch.de gestellt. Wieso blieben Sie bisher von Herrn Golland unbeantwortet?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. September 2018
  • Frist
    23. Oktober 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Jobs/ Tätigkeiten Herr Gollands [#33637]
Datum
19. September 2018 21:21
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
zu den Tätigkeiten Herr Gollands für die RWE GBS GmbH/ innogy SE habe ich folgende Fragen: 1. Herrn Golland sagte dem KSTA (Kölner Stadt-Anzeiger) "Ich arbeite einfach mehr als der Normalverdiener. Ich mache beide Jobs gut, sonst hätte ich sie nicht." (http://www.ksta.de/25267646) Gleichzeitig tritt der Kreisverband, dem Herr Golland vorsitzt, für lange Laufzeiten und Kompensation der Folgen aus Landesmitteln ein. (https://www.ksta.de/25130206) Wie stellt Herr Golland sicher, dass er die Rolle als Mandatsträger und die Rolle als Angestellter von RWE/ innogy SE sauber trennt? 2. Hat Herr Golland seinem Arbeitgeber RWE/ innogy SE jemals Informationen oder Unterlagen, die aus seiner politischen Tätigkeit stammen, weitergegeben? 3. Wie bewertet Herr Golland den Kommentar von Bernd Rupprecht (https://www.ksta.de/25277414), sieht er auch einen Konflikt verschiedener Interessen? Wie geht Her Golland dabei mit seinen Mandaten um? 4. Hat sich Herr Golland bereits in Kreis- oder Landtag seiner Stimme enthalten, wenn Interessen seines Arbeitgebers RWE/ innogy SE berührt waren oder tut er dies grundsätzlich? 5. Welche Bedeutung hat die Änderung des Arbeitgebers auf der Landtagsseite von RWE GBS GmbH zu innogy SE? Haben Herr Golland innerhalb des Unternehmes die Position gewechselt oder bezieht sich die Änderung nur auf die Umstrukturierung innerhalb des Konzerns? 6. Diese Frageb wurden bereits am 10.1.2017 und 13.12.2016 per E-Mail von abgeordnetenwatch.de gestellt. Wieso blieben Sie bisher von Herrn Golland unbeantwortet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 19. September 2018 nach dem Infor…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Anfrage zu Jobs/ Tätigkeiten Herr Gollands [#33637]
Datum
21. September 2018 10:04
Status
Warte auf Antwort
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4,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 19. September 2018 nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<http://landtag/portal/WWW/GB_I/I.5/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Der geschickte Link ist fehlerhaft (.nrw.de f…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu Jobs/ Tätigkeiten Herr Gollands [#33637]
Datum
22. September 2018 20:56
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Der geschickte Link ist fehlerhaft (.nrw.de fehlt hinter "http://landtag". Die notwendige Information habe ich dennoch erhalten. Bitte teilen Sie mir die - Verarbeitungszwecke, - Kategorien, - EmpfängerInnen sowie - geplante Dauer der Speicherung meiner personenbezogenen Daten mit. Danke und freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landtag NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Anfrage zu Jobs/ Tätigkeiten Herr Gollands [#33637]
Datum
18. Oktober 2018 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) beantragen Sie Auskunft über die Mandatswahrnehmung durch den Abgeordneten Golland. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Der Landtag NRW ist auskunftspflichtig, soweit er Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Ihre Anfrage betrifft Informationen, die nicht in den Anwendungsbereich des IFG NRW fallen. Die Ausübung des Abgeordnetenmandats ist verfassungsrechtlich garantiert: Artikel 30 Absatz 2 der Landesverfassung NRW regelt, dass Abgeordnete nach ihrer freien und nur durch die Rücksicht auf das Wohl des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmten Überzeugung stimmen und an Aufträge nicht gebunden sind. Die Aus-übung des freien Mandats erfolgt durch den Abgeordneten selbst. Sie ist keine Auf-gabe der Landtagsverwaltung. Die Landtagsverwaltung nimmt hinsichtlich der in Ihren Fragen aufgeworfenen Umstände keine spezifischen Verwaltungsaufgaben wahr. Weder die generelle Frage nach der Sicherstellung einer Trennung von Beruf und Mandat, noch der Umstand, ob ein Abgeordneter Unterlagen oder Informationen weitergegeben haben soll, lässt sich mit einer konkreten Verwaltungstätigkeit des Landtags in Zusammenhang bringen. Gleiches gilt für die Bewertung eines in einer regionalen Tageszeitung veröffentlichten Kommentars. Das Abstimmverhalten eines Abgeordneten fällt in den Kernbereich des freien Mandats. Auch die unterlassene Beantwortung von Fragen auf Internetportalen durch einen Abgeordneten ist jedenfalls nicht der Verwaltungstätigkeit des Landtags zuzuordnen. Dementsprechend liegen auch keine amtlichen Informationen vor. Soweit die aufgeworfenen Umstände eine Befassung des Landtags zur Folge hätten, fielen diese auch nicht in den Verwaltungsbereich, sondern wären als parlamentarische Angelegenheit zu qualifizieren. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Angabe des Abgeordneten zu Berufstätigkeiten, die gemäß § 16a Abgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (AbgG NRW) erfolgen und gemäß § 17 AbgG NRW veröffentlicht werden, um parlamentarischen Transparenzerfordernissen Genüge zu tun. Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift mit. Mit ergänzender E-Mail vom 22. September 2018 baten Sie Auskunft über Ihre von uns gespeicherten personenbezogenen Daten. Ich kann Ihnen wie folgt Auskunft erteilen: Zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Antrages speichern wir Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse für die Dauer von fünf Jahren. Ihre Daten werden ausschließlich in der Landtagsverwaltung verarbeitet. Hier<http://landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.5/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Informationen zu Ihren Rechten. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen