Anfrage zu Kassensitzen mit Spezialisierung auf ADHS

1. Wie viele Psychiatrische Kassensitze sind aktuell bei Ihnen registriert?
2. Wie viele davon sind besetzt?
3. Wie viele von diesen führen ein ADHS Diagnostik durch?
4. Wird bei der Vergabe von Kassensitzen darauf geachtet, eine gewisse Anzahl an Spezialist*innen sicherzustellen oder ist ein Kassensitz lediglich einem Fachbereich zugeordnet?
5. Wie beantworten sich Frage 1-4 für psychotherapeutische Kassensitze?
6. Gibt es Dokumente, Verordnungen, Memos oder ähnliches spezifisch zum Thema ADHS in ihrem Hause? Wenn ja, bitte ich um Zusendung.
7. Wie viele Diagnosen sind bei Ihnen dokumentiert? (Und falls diese nicht bei Ihnen dokumentiert sind, an welche Stelle könnte ich michwenden?)
8. Wie viel von diesen Diagnosen fanden im Kindesalter und wie viele bei volljährigen statt?

Der Form halber der Hinweis, dass diese Anfrage Ihr Haus bereits am 11.12.2021 erreicht hat und somit die gesetzlichen Fristen für eine Beantwortung bereits lange verstrichen sind. Ich bitte erneut um Beantwortung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2022
  • Frist
    10. März 2022
  • 2 Follower:innen
Marvin Pollock
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Psyc…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
Marvin Pollock
Betreff
Anfrage zu Kassensitzen mit Spezialisierung auf ADHS [#240367]
Datum
8. Februar 2022 21:30
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Psychiatrische Kassensitze sind aktuell bei Ihnen registriert? 2. Wie viele davon sind besetzt? 3. Wie viele von diesen führen ein ADHS Diagnostik durch? 4. Wird bei der Vergabe von Kassensitzen darauf geachtet, eine gewisse Anzahl an Spezialist*innen sicherzustellen oder ist ein Kassensitz lediglich einem Fachbereich zugeordnet? 5. Wie beantworten sich Frage 1-4 für psychotherapeutische Kassensitze? 6. Gibt es Dokumente, Verordnungen, Memos oder ähnliches spezifisch zum Thema ADHS in ihrem Hause? Wenn ja, bitte ich um Zusendung. 7. Wie viele Diagnosen sind bei Ihnen dokumentiert? (Und falls diese nicht bei Ihnen dokumentiert sind, an welche Stelle könnte ich michwenden?) 8. Wie viel von diesen Diagnosen fanden im Kindesalter und wie viele bei volljährigen statt? Der Form halber der Hinweis, dass diese Anfrage Ihr Haus bereits am 11.12.2021 erreicht hat und somit die gesetzlichen Fristen für eine Beantwortung bereits lange verstrichen sind. Ich bitte erneut um Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marvin Pollock Anfragenr: 240367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240367/ Postanschrift Marvin Pollock << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marvin Pollock
Marvin Pollock
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Kassensitzen mit Spezialisierung au…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
Marvin Pollock
Betreff
AW: Anfrage zu Kassensitzen mit Spezialisierung auf ADHS [#240367]
Datum
15. August 2022 13:11
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Kassensitzen mit Spezialisierung auf ADHS“ vom 08.02.2022 (#240367) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 159 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marvin Pollock

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Kassenärztliche Bundesvereinigung
Sehr geehrter Herr Pollock, Ihre Fragen beantworten wir Ihnen wie folgt: 1. Wie viele psychiatrische Kassensitze…
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
AW: <<Extern>> AW: Anfrage zu Kassensitzen mit Spezialisierung auf ADHS [#240367]
Datum
20. September 2022 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Pollock, Ihre Fragen beantworten wir Ihnen wie folgt: 1. Wie viele psychiatrische Kassensitze sind aktuell bei Ihnen registriert? und 2. Wie viele davon sind besetzt? Unter https://gesundheitsdaten.kbv.de/cms/h... finden Sie pro Arztgruppe die Anzahl an Niederlassungsmöglichkeiten. Dabei wird lediglich der aktuelle Stand zum 31.12. eines Jahres präsentiert, der die letzten Beschlüsse der Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen abbildet und uns von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zur Verfügung gestellt wird. Grundlage zur Bestimmung der Niederlassungsmöglichkeiten ist die Bedarfsplanung. Näheres zur Bedarfsplanung finden Sie auf unserer Website unter https://www.kbv.de/html/bedarfsplanun... . Der bundesweite Rahmen ist in der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt. Zum Stand 31.12.2021 gab es 5.117 in der Bedarfsplanung zählende Nervenärzte, davon waren 2.371 Psychiater. Es gab 171 offene Niederlassungsmöglichkeiten (also nicht besetzte Kassensitze) für Nervenärzte generell sowie zusätzlich 47,5 offene Niederlassungsmöglichkeiten in gesperrten Planungsbereichen für Psychiater. 3. Wie viele von diesen führen ein ADHS Diagnostik durch? Hierzu liegen uns keine Daten vor. 4. Wird bei der Vergabe von Kassensitzen darauf geachtet, eine gewisse Anzahl an Spezialist*innen sicherzustellen oder ist ein Kassensitz lediglich einem Fachbereich zugeordnet? Zulassungsmöglichkeiten werden pro Arztgruppe der Bedarfsplanungs-Richtlinie ausgewiesen und können grundsätzlich von allen Ärzten und Psychotherapeuten besetzt werden, die unter diese Arztgruppe fallen. Die Zuordnung der Facharztbezeichnungen zu Arztgruppen findet sich in den Paragraphen 11 bis 14 der Bedarfsplanungs-Richtlinie. Zudem hat der G-BA die Möglichkeit, innerhalb einzelner Arztgruppen für Fachgebiete, Facharzt- oder Schwerpunktkompetenzen Mindest- oder Höchstversorgungsanteile festzulegen, die bei der Zulassung, Anstellung und Nachbesetzung zu berücksichtigen sind. Innerhalb der Arztgruppen der Nervenärzte und Psychotherapeuten wurden demnach Mindestquoten eingeführt, die zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten in gesperrten Planungsbereichen für ärztliche Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Psychosomatiker, Nervenärzte, Neurologen und Psychiater ermöglichen. 5. Wie beantworten sich Frage 1-4 für psychotherapeutische Kassensitze? Zum Stand Ende Jahres 2021 gab es 24.943 in der Bedarfsplanung zählende Psychotherapeuten und 70 offene Sitze in der Arztgruppe der Psychotherapeuten, zusätzlich gab es 466 Niederlassungsmöglichkeiten in gesperrten Planungsbereichen für ärztliche Psychotherapeuten, 4,5 für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und 220 für Psychosomatiker. Für die Frage 4 verweisen wir auf die obigen Antwort. 6. Gibt es Dokumente, Verordnungen, Memos oder ähnliches spezifisch zum Thema ADHS in ihrem Hause? Hierzu finden Sie eine Patienteninformation zum Thema ADHS: https://www.kbv.de/media/sp/Patienten... 7. Wie viele Diagnosen sind bei Ihnen dokumentiert? Hierzu können wir Ihnen leider keine Angaben zur Verfügung stellen. 8. Wie viel von diesen Diagnosen fanden im Kindesalter und wie viele bei volljährigen statt? Hierzu können wir Ihnen leider keine Angaben zur Verfügung stellen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 36 a Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch oder zur Niederschrift bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, einzulegen. Der Widerspruch in elektronischer Form kann über <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder über das besondere elektronische Behördenpostfach unter <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> eingelegt werden und muss jeweils mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Mit freundlichen Grüßen