Anfrage zu Messeveranstaltung in Freiburg vom 06.-08.03.2020

Wurde von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Durchführung der Messen "Baby und Kind" und "Freizeitmessen Freiburg" vom 06.-08.03.2020 erteilt und falls ja, wurden im Hinblick auf das Corona-Virus besondere Auflagen angeordnet? Sollte dies zutreffen bitte ich um Nennung der Auflagen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2020
  • Frist
    3. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurde von der zuständigen …
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Messeveranstaltung in Freiburg vom 06.-08.03.2020 [#181844]
Datum
4. März 2020 09:22
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurde von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Durchführung der Messen "Baby und Kind" und "Freizeitmessen Freiburg" vom 06.-08.03.2020 erteilt und falls ja, wurden im Hinblick auf das Corona-Virus besondere Auflagen angeordnet? Sollte dies zutreffen bitte ich um Nennung der Auflagen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 181844 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen nachfolgendes Mitteilen. Die Genehmigung zur Durc…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Antw: Anfrage zu Messeveranstaltung in Freiburg vom 06.-08.03.2020 [#181844]
Datum
4. März 2020 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen nachfolgendes Mitteilen. Die Genehmigung zur Durchführung der Messe "Freizeitmesse" mit "Baby & Kind" wurde erteilt und es wurden keine expliziten Auflagen bezüglich des Corona-Virus angeordnet. Entsprechend der Pressemitteilungen von Herrn OB Martin Horn vom 28.02. und vom 01.03.2020 liegen die Reaktionen der Veranstalter von Messen, Sport- oder Kulturveranstaltungen auf die neueste Corona-Entwicklung derzeit in deren Verantwortung. Zum jetzigen Zeitpunkt gebe es laut dem Gesundheitsamt keinen Grund dafür, eine Veranstaltung abzusagen oder ihr fern zu bleiben. Sollte sich dieser Sachstand ändern, informiert die Stadt Freiburg per Pressemitteilung darüber. Diese Auskunft ergeht Gebührenfrei. Sollten Sie weitere Auskünfte wünschen, so müsste eine eventuelle Gebührenanforderung erneut geprüft werden. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr geehrteAntragsteller/in die FWTM wurde zuständigkeitshalber gebeten, Ihre Anfrage zu beantworten. Beigefüg…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
AW: Anfrage zu Messeveranstaltung in Freiburg vom 06.-08.03.2020 [#181844]
Datum
27. März 2020 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die FWTM wurde zuständigkeitshalber gebeten, Ihre Anfrage zu beantworten. Beigefügt erhalten Sie wie gewünscht in elektronischer Form die Festsetzung der Veranstaltung. Weitere Auflagen wurden behördenseits hierzu nicht erteilt. In einer Pressekonferenz der Stadt Freiburg am 3. März 2020 wurde die Durchführung von Veranstaltungen und Messen ausdrücklich nicht untersagt. Nachzuhören unter: https://youtu.be/to8MIXPzqWU Des Weiteren wurde der FWTM am 5. März 2020 von der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass es keine Grundlage dafür gibt, Veranstaltungen innerhalb des Stadtgebietes aus behördlicher Sicht abzusagen. Alle geplanten Messen, Konzerte etc. könnten stattfinden. Die FWTM als Veranstalterin der Messen hat im Übrigen einen hohen Anspruch an die Sicherheit der Messebesucher_innen und deshalb umgehend die vom Robert-Koch-Institut (www.rki.de<http://www.rki.de/>) empfohlenen Hygienemaßnahmen umgesetzt. So sind Desinfektionsspender an den Messe-Eingängen und in jedem Waschraum installiert, Allgemeine Informationen zum Hygieneschutz ausgehängt, eine häufige Desinfektion der Türklinken angeordnet, viele Türen geöffnet, um für ausreichend Belüftung zu sorgen und ein Anfassen von Türklinken zu vermeiden sowie Einweg-Papiertücher-Spender an allen Waschmöglichkeiten installiert worden. Aufgrund der weiteren Entwicklung sind aktuell alle Veranstaltungen abgesagt. Auf die entsprechenden Hinweise unter www.freiburg.de<http://www.freiburg.de/> sowie https://www.messe.freiburg.de<https://www.messe.freiburg.de/> wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen