Anfrage zu Mobilfunksendestationen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Ich bitte Sie um die Anzahl der betriebenen LTE- und 3G Mobilfunksendeanlagen zwischen den Jahren 2010 bis heute. Bitte trennen Sie die Zahlen nach LTE- und 3G-Stationen.
Können Sie mir bitte den zuständigen Ansprechpartner nennen, wenn ich diese Anfrage eine Kommune stellen möchte?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Mai 2017
  • Frist
    24. Juni 2017
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte Sie um…
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Von
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Betreff
Anfrage zu Mobilfunksendestationen [#21590]
Datum
23. Mai 2017 08:41
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie um die Anzahl der betriebenen LTE- und 3G Mobilfunksendeanlagen zwischen den Jahren 2010 bis heute. Bitte trennen Sie die Zahlen nach LTE- und 3G-Stationen. Können Sie mir bitte den zuständigen Ansprechpartner nennen, wenn ich diese Anfrage eine Kommune stellen möchte?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Mobilfunksendestationen“ vom 23.05.…
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Betreff
AW: Anfrage zu Mobilfunksendestationen [#21590]
Datum
26. Juni 2017 12:10
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Mobilfunksendestationen“ vom 23.05.2017 (#21590) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Mobilfunksendestationen“ vom 23.05.…
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Betreff
AW: AW: Anfrage zu Mobilfunksendestationen [#21590]
Datum
10. Juli 2017 18:44
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Mobilfunksendestationen“ vom 23.05.2017 (#21590) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Mobilfunksendestationen“ vom 23.05.…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Anfrage zu Mobilfunksendestationen [#21590]
Datum
18. Juli 2017 12:46
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Mobilfunksendestationen“ vom 23.05.2017 (#21590) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Mobilfunksendestationen“ vom 23.05.…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Anfrage zu Mobilfunksendestationen [#21590]
Datum
26. September 2017 10:33
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Mobilfunksendestationen“ vom 23.05.2017 (#21590) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 95 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in die EMF-Datenbank gibt nur den aktuellen Stand von Funkanlagen in Deutschland wieder.…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Anfrage zu Mobilfunksendestationen [#21590]
Datum
28. September 2017 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die EMF-Datenbank gibt nur den aktuellen Stand von Funkanlagen in Deutschland wieder. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen die gewünschten Zahlen für die Jahre ab 2010 nicht zur Verfügung stellen kann. Mit freundlichen Grüßen