Anfrage zu "Planschenpark" am Nordbahnhof

Der "Planschenpark" am Nordbahnhof wurde in den letzten Jahren von einer Baufirma als Baustellenzufahrt für den Neubau eines Ferienwohnungsgebäudes genutzt. In diesem Zusammenhang hinterlegte die Baufirma eine Kaution, die zur Wiederherstellung des vorigen Zustands genutzt werden sollte.
Ich bitte Sie, mir alle im Zusammenhang mit der Genehmigung der Baustellenzufahrt durch den "Planschenpark", die Auflagen, Kautionszahlungen und Abnahme nach Beendigung der Baumaßnahme inkl. Kautionsrückzahlung oder -einbehaltung angefallenen Unterlagen auf Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes zu übermitteln.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
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Betreff
Anfrage zu "Planschenpark" am Nordbahnhof [#29504]
Datum
6. Mai 2018 21:59
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der "Planschenpark" am Nordbahnhof wurde in den letzten Jahren von einer Baufirma als Baustellenzufahrt für den Neubau eines Ferienwohnungsgebäudes genutzt. In diesem Zusammenhang hinterlegte die Baufirma eine Kaution, die zur Wiederherstellung des vorigen Zustands genutzt werden sollte. Ich bitte Sie, mir alle im Zusammenhang mit der Genehmigung der Baustellenzufahrt durch den "Planschenpark", die Auflagen, Kautionszahlungen und Abnahme nach Beendigung der Baumaßnahme inkl. Kautionsrückzahlung oder -einbehaltung angefallenen Unterlagen auf Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes zu übermitteln.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu "Planschenpark" am Nordba…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu "Planschenpark" am Nordbahnhof [#29504]
Datum
29. August 2018 16:23
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu "Planschenpark" am Nordbahnhof“ vom 06.05.2018 (#29504) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 83 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in leider kenne ich ihr Anliegen nicht und kann auch nicht erkennen welche Frage sie ges…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Anfrage zu "Planschenpark" am Nordbahnhof [#29504]
Datum
31. August 2018 06:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in leider kenne ich ihr Anliegen nicht und kann auch nicht erkennen welche Frage sie gestellt haben, wenn sie mir etwas Hintergrundwissen zu kommen lassen könnten, damit ich ihr Anliegen gezielt weiterleiten kann, wäre ich ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Antwort auf meine Nachfrage zum Stand meiner mehr als 80 …
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu "Planschenpark" am Nordbahnhof [#29504]
Datum
2. September 2018 03:34
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Antwort auf meine Nachfrage zum Stand meiner mehr als 80 Tage zurückliegenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Sie schreiben, dass Ihnen meine Anfrage nicht bekannt sei, so dass ich die Ausgangsanfrage unten noch einmal einkopiert mitsende. Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Von << Anfragesteller/in >> Betreff Anfrage zu "Planschenpark" am Nordbahnhof [#29504] Datum 6. Mai 2018 21:59 An Bezirksamt Berlin Mitte Status Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet. Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der "Planschenpark" am Nordbahnhof wurde in den letzten Jahren von einer Baufirma als Baustellenzufahrt für den Neubau eines Ferienwohnungsgebäudes genutzt. In diesem Zusammenhang hinterlegte die Baufirma eine Kaution, die zur Wiederherstellung des vorigen Zustands genutzt werden sollte. Ich bitte Sie, mir alle im Zusammenhang mit der Genehmigung der Baustellenzufahrt durch den "Planschenpark", die Auflagen, Kautionszahlungen und Abnahme nach Beendigung der Baumaßnahme inkl. Kautionsrückzahlung oder -einbehaltung angefallenen Unterlagen auf Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes zu übermitteln. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie können mit mir einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren. Vom 11.09.-24.09.18 be…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Anfrage zu "Planschenpark" am Nordbahnhof [#29504]
Datum
7. September 2018 16:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie können mit mir einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren. Vom 11.09.-24.09.18 befinde ich mich jedoch im Urlaub. Mit freundlichen Grüßen