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Anfrage zu potentiellen Umweltgefahren durch Ölheizungen

- alle vorliegenden Daten zu Lagerstätten von Heizöl und anderen umweltgefährdenden Substanzen in den Überschwemmungsgebieten nach § 72 SächsWG und nach § 76 WHG
- einen Überblick über die (geplanten) Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Falle von Hochwasser und zur präventiven Gefahrenabwehr

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Oktober 2019
  • Frist
    16. November 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle vorliegende…
An Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
Anfrage zu potentiellen Umweltgefahren durch Ölheizungen [#168383]
Datum
11. Oktober 2019 23:42
An
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle vorliegenden Daten zu Lagerstätten von Heizöl und anderen umweltgefährdenden Substanzen in den Überschwemmungsgebieten nach § 72 SächsWG und nach § 76 WHG - einen Überblick über die (geplanten) Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Falle von Hochwasser und zur präventiven Gefahrenabwehr
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Zugang zu Umweltinformationen und gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen Sehr geehrteAntragsteller/in anbe…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Betreff
Zugang zu Umweltinformationen und gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen
Datum
29. Oktober 2019 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie Antwort auf Ihre Anfrage vom 11. Oktober 2019 – wie gewünscht – ausschließlich per E-Mail. Freundliche Grüße

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