Anfrage zu Privatanzeigen im Bereich ruhender Verkehr

Anfrage an: Rechtsamt Bochum

bitte beantworten Sie folgende Fragen, jeweils aufgeschlüsselt für die Jahre 2022, 2021 und 2020 für den Bereich des ruhenden Verkehrs mit dem Schwerpunkt auf Privatanzeige/Drittanzeige/Fremdanzeigen - im Folgenden nur noch 'Privatanzeigen' genannt:

* Wie viele Privatanzeigen sind bei Ihnen eingegangen?
* Wie viele Verfahren konnten aufgrund der Privatanzeigen eingeleitet werden?
* Wie viele Verfahren durch Privatanzeigen wurden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes bestandskräfig?
* Wie viele Verfahren durch Privatanzeigen wurden durch Zahlung eines Bußgeldes bestandskräfig?
* In wie vielen Fällen haben Sie vom Opportunitätsprinzip nach § 47 Absatz 1 OWiG Gebrauch gemacht und Privatanzeige nicht eingeleitet, nicht weiter verfolgt oder eingestellt?
* Wie viele Verfahren mussten aufgrund von Fristüberschreitungen wieder eingestellt werden?
* Wird erfasst, auf welchem Wege die Eingabe der Privatanzeigen erfolgt? Sofern ja, bitte schlüsseln Sie die Art der Eingabe nach Jahr auf. (z.B. postalisch/telefonisch/E-Mail/Webformular)
* Wird erfasst, ob Privatanzeigen über Plattformen wie https://weg.li (früher Wegeheld) eingereicht werden? Sofern ja, bitte schlüsseln Sie die Anzahl nach Jahr auf.

Sofern Sie mangels expliziter Datenerfassung eine Frage nicht beantworten können, bitte ich Sie um eine Begründung und die Beantwortung der restlichen Fragen. Sofern eine Frage auf Grund von noch laufenden Verfahren nicht abschließend beantwortet werden kann, bitte ich Sie um die Übermittlung der Zahlen zum Tage der Bearbeitung dieser Anfrage.

Ergebnis der Anfrage

Anfrage nach der Anzahl der privaten Anzeigen konnte, soweit Daten vorhanden, beantwortet werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Rechtsamt Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Privatanzeigen im Bereich ruhender Verkehr [#272291]
Datum
7. März 2023 07:29
An
Rechtsamt Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte beantworten Sie folgende Fragen, jeweils aufgeschlüsselt für die Jahre 2022, 2021 und 2020 für den Bereich des ruhenden Verkehrs mit dem Schwerpunkt auf Privatanzeige/Drittanzeige/Fremdanzeigen - im Folgenden nur noch 'Privatanzeigen' genannt:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> * Wie viele Privatanzeigen sind bei Ihnen eingegangen? << Antragsteller:in >> * Wie viele Verfahren konnten aufgrund der Privatanzeigen eingeleitet werden?<< Antragsteller:in >> * Wie viele Verfahren durch Privatanzeigen wurden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes bestandskräfig?<< Antragsteller:in >> * Wie viele Verfahren durch Privatanzeigen wurden durch Zahlung eines Bußgeldes bestandskräfig?<< Antragsteller:in >> * In wie vielen Fällen haben Sie vom Opportunitätsprinzip nach § 47 Absatz 1 OWiG Gebrauch gemacht und Privatanzeige nicht eingeleitet, nicht weiter verfolgt oder eingestellt?<< Antragsteller:in >> * Wie viele Verfahren mussten aufgrund von Fristüberschreitungen wieder eingestellt werden?<< Antragsteller:in >> * Wird erfasst, auf welchem Wege die Eingabe der Privatanzeigen erfolgt? Sofern ja, bitte schlüsseln Sie die Art der Eingabe nach Jahr auf. (z.B. postalisch/telefonisch/E-Mail/Webformular)<< Antragsteller:in >> * Wird erfasst, ob Privatanzeigen über Plattformen wie https://weg.li (früher Wegeheld) eingereicht werden? Sofern ja, bitte schlüsseln Sie die Anzahl nach Jahr auf.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sofern Sie mangels expliziter Datenerfassung eine Frage nicht beantworten können, bitte ich Sie um eine Begründung und die Beantwortung der restlichen Fragen. Sofern eine Frage auf Grund von noch laufenden Verfahren nicht abschließend beantwortet werden kann, bitte ich Sie um die Übermittlung der Zahlen zum Tage der Bearbeitung dieser Anfrage. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272291/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Rechtsamt Bochum
Sehr << Antragsteller:in >> nachfolgend beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage nach dem IFG vom 07.03.202…
Von
Rechtsamt Bochum
Betreff
AW: Anfrage zu Privatanzeigen im Bereich ruhender Verkehr [#272291]
Datum
20. März 2023 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> nachfolgend beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage nach dem IFG vom 07.03.2023. Meine Antworten, soweit möglich, habe ich farblich abgesetzt unter Ihren Fragen geschrieben. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte beantworten Sie folgende Fragen, jeweils aufgeschlüsselt für die Jahre 2022, 2021 und 2020 für den Bereich des ruhenden Verkehrs mit dem Schwerpunkt auf Privatanzeige/Drittanzeige/Fremdanzeigen - im Folgenden nur noch 'Privatanzeigen' genannt: Sofern Sie mangels expliziter Datenerfassung eine Frage nicht beantworten können, bitte ich Sie um eine Begründung und die Beantwortung der restlichen Fragen. Sofern eine Frage auf Grund von noch laufenden Verfahren nicht abschließend beantwortet werden kann, bitte ich Sie um die Übermittlung der Zahlen zum Tage der Bearbeitung dieser Anfrage. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272291/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> * Wie viele Privatanzeigen sind bei Ihnen eingegangen? 2020= 3.984 Anzeigen, 2021=2.659 Anzeigen, 2022=5.054 Anzeigen. * Wie viele Verfahren konnten aufgrund der Privatanzeigen eingeleitet werden? 2020 und 2021 wurde die Zahl der nicht verwertbaren Anzeigen nicht erfasst, sodass hier keine konkreten Angaben gemacht werden können. 2022 konnten von 5.054 Anzeigen 3.666 Verfahren eingeleitet werden. * Wie viele Verfahren durch Privatanzeigen wurden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes bestandskräfig? Eine Unterscheidung von Anzeigen der "Politessen" und Anzeigen von Privatpersonen wird hier nicht getroffen und kann daher nicht ermittelt werden. Hier können nur Gesamtzahlen ermittelt werden. * Wie viele Verfahren durch Privatanzeigen wurden durch Zahlung eines Bußgeldes bestandskräfig? Siehe vorherige Frage. * In wie vielen Fällen haben Sie vom Opportunitätsprinzip nach § 47 Absatz 1 OWiG Gebrauch gemacht und Privatanzeige nicht eingeleitet, nicht weiter verfolgt oder eingestellt? 2022 wurden 1.388 Anzeigen nicht weiterverfolgt. Wie oben beschrieben, kann eine Differenzierung zwischen anderen Anzeigen aus dem ruhenden Verkehr und Privatanzeigen nicht ermittelt werden, sodass mögliche Einstellungen nach einem Einspruch oder nach einer Einlassung, nicht ausgewertet werden können. Für 2020 und 2021, wie oben erläutert, gab es noch keine Aufzeichnungen der nicht verwertbaren Fälle. * Wie viele Verfahren mussten aufgrund von Fristüberschreitungen wieder eingestellt werden? Einstellungen wegen Fristüberschreitungen gab es keine. Anzeigen werden in der Regel immer zeitnah gestellt. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate. Anhörungen und Ermittlungen unterbrechen jeweils die Verfolgungsverjährung. * Wird erfasst, auf welchem Wege die Eingabe der Privatanzeigen erfolgt? Sofern ja, bitte schlüsseln Sie die Art der Eingabe nach Jahr auf. (z.B. postalisch/telefonisch/E-Mail/Webformular) Eine Differenzierung bei der Erfassung von Privatanzeigen erfolgt hier nicht. Es kann aber gesagt werden, dass rd. 99 % aller Anzeigen per E-Mail gestellt werden. Die restlichen Anzeigen werden per Post übersandt. * Wird erfasst, ob Privatanzeigen über Plattformen wie https://weg.li (früher Wegeheld) eingereicht werden? Sofern ja, bitte schlüsseln Sie die Anzahl nach Jahr auf. Dies wird hier nicht erfasst. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Frank Löhr Rechtsamt Abt. für Verwaltungs- und Bußgeldangelegenheiten Marienplatz 2 44777 Bochum Tel. 0234 9106411 <<E-Mail-Adresse>>