Anfrage zu Protokollen Oktober 2018 bis September 2019

- Alle AStA-Protokolle der Monate Oktober 2018 bis September 2019.
- Eine Übersicht über alle tatsächlich abgerechneten Projekte aus diesem Zeitraum.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. September 2019
  • Frist
    2. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An AStA der Universität Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Protokollen Oktober 2018 bis September 2019 [#167599]
Datum
30. September 2019 16:04
An
AStA der Universität Potsdam
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle AStA-Protokolle der Monate Oktober 2018 bis September 2019. - Eine Übersicht über alle tatsächlich abgerechneten Projekte aus diesem Zeitraum.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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AStA der Universität Potsdam
Lieber [geschwärzt], aufgrund von strukturellen Problemen hat es leider eine Weile in Anspruch genommen die Prot…
Von
AStA der Universität Potsdam
Betreff
Re: Anfrage zu Protokollen Oktober 2018 bis September 2019 [#167599]
Datum
31. Oktober 2019 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Lieber [geschwärzt], aufgrund von strukturellen Problemen hat es leider eine Weile in Anspruch genommen die Protokolle an die DSGVO Anforderungen anzupassen. Aktuell sind wir dabei die Protokolle auf unsere Website zu stellen. Dies wird voraussichtlich in den kommenden Wochen passieren. Bis dahin kannst du sehr gerne jederzeit während unserer Öffnungszeiten persönlich in das AStA-Büro kommen um die Protokolle einzusehen. Wir freuen uns auf deinen Besuch. Dein Allgemeiner Studierendenausschuss [geschwärzt] AStA UP - Referat für Sozialpolitik Am 30.09.2019 um 16:04 schrieb [geschwärzt] [#167599]: > Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > - Alle AStA-Protokolle der Monate Oktober 2018 bis September 2019. > - Eine Übersicht über alle tatsächlich abgerechneten Projekte aus diesem Zeitraum. > > Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). > > Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. > > Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. > > Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! > > Mit freundlichen Grüßen > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > >