Anfrage zu Punkten des Dokumentes Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug"
Dokument Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug"
§ 7 Punkt 4
".. an die Vorgaben und Richtlinien des Verwaltungsrats (§ 3 Ziff. 7), der GSEA (§ 8 B) und der Fachgruppen (§ 4) ..."
Bitte schicken Sie alle in § 7 genannte Dokumente, Vorgaben und Richtlinien.
§ 9 Punkt 2
"Die Gemeinschaftseinrichtungen sind beschlussfähig, wenn mindestens acht Rundfunkanstalten vertreten sind; die Übertragung des Stimmrechts auf den Vertreter einer anderen Rundfunkanstalt ist zulässig."
Bitte schicken Sie Information, wie häufig WDR sein Stimmrecht an andere übertragen hat. An wenn genau und in welchen Fragen. Wenn Information zu anderen Rundfunkunternehmen vorhanden ist, wann, an wenn und in welchen Fragen die ihr Stimmrecht übertragen haben, bitte auch diese Information mitteilen.
Anfrage abgelehnt
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Datum13. April 2017
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16. Mai 2017
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