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Anfrage zu Punkten des Dokumentes Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug"

Dokument Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug"

§ 7 Punkt 4
".. an die Vorgaben und Richtlinien des Verwaltungsrats (§ 3 Ziff. 7), der GSEA (§ 8 B) und der Fachgruppen (§ 4) ..."

Bitte schicken Sie alle in § 7 genannte Dokumente, Vorgaben und Richtlinien.

§ 9 Punkt 2
"Die Gemeinschaftseinrichtungen sind beschlussfähig, wenn mindestens acht Rundfunkanstalten vertreten sind; die Übertragung des Stimmrechts auf den Vertreter einer anderen Rundfunkanstalt ist zulässig."

Bitte schicken Sie Information, wie häufig WDR sein Stimmrecht an andere übertragen hat. An wenn genau und in welchen Fragen. Wenn Information zu anderen Rundfunkunternehmen vorhanden ist, wann, an wenn und in welchen Fragen die ihr Stimmrecht übertragen haben, bitte auch diese Information mitteilen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. April 2017
  • Frist
    16. Mai 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Punkten des Dokumentes Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" [#21057]
Datum
13. April 2017 11:42
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokument Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" § 7 Punkt 4 ".. an die Vorgaben und Richtlinien des Verwaltungsrats (§ 3 Ziff. 7), der GSEA (§ 8 B) und der Fachgruppen (§ 4) ..." Bitte schicken Sie alle in § 7 genannte Dokumente, Vorgaben und Richtlinien. § 9 Punkt 2 "Die Gemeinschaftseinrichtungen sind beschlussfähig, wenn mindestens acht Rundfunkanstalten vertreten sind; die Übertragung des Stimmrechts auf den Vertreter einer anderen Rundfunkanstalt ist zulässig." Bitte schicken Sie Information, wie häufig WDR sein Stimmrecht an andere übertragen hat. An wenn genau und in welchen Fragen. Wenn Information zu anderen Rundfunkunternehmen vorhanden ist, wann, an wenn und in welchen Fragen die ihr Stimmrecht übertragen haben, bitte auch diese Information mitteilen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
richtige Antwort sinngemäß: von anderen LRAs fehlt Erlaubnis, deswegen keine Information.
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Mai 2017
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
richtige Antwort sinngemäß: von anderen LRAs fehlt Erlaubnis, deswegen keine Information.

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Westdeutscher Rundfunk
Verbreitung sinngemäß: 1. Verbreitung in Breitbandkabelnetzen und per Satellit erfolgt auf Grundlage der Satellit…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Via
Briefpost
Betreff
Verbreitung
Datum
9. Mai 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
sinngemäß: 1. Verbreitung in Breitbandkabelnetzen und per Satellit erfolgt auf Grundlage der Satelliten- und Kabelrichtlinie 93/83/EWG vom 27. September 1993. 2. Diese Infos sind Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse, deswegen keine Information.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.