Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Polizeibeamte und/oder Polizeiangestellte sind insgesamt in rechten Chatgruppen seit 2005 in NRW aufgefallen?
Wie viele Polizeibeamte und/oder Polizeiangestellte sind insgesamt durch rechtsgesinnte Äußerungen seit 2005 in NRW aufgefallen?
Wie viele Hinweise auf Polizeibeamte und/oder Polizeiangestellte in rechten Chatgruppen und/oder Äußerungen, Handlungen oder Verhaltensweisen die auf eine rechtsextreme Gesinnung schließen lassen gab es in NRW?
In wie vielen und welchen Polizeidienststellen/Polizeibehörden kam es zu solchen Vorfällen und Hinweisen in NRW?
In wie vielen Fällen kam es zu Straf- und/oder Disziplinarverfahren in NRW?
In wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung und/oder disziplinarischen Konsequenzen in NRW?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfragenr: 263458
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/263458/
Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
Das hier genannte Datum, der 16.09.2020, ist auch der Zeitpunkt, an dem in NRW schon wieder eine (ziemlich üble) Nazi-Chatgruppe in der Polizei auftauchte und Innenminister Reul anfing, das Problem ernsthaft anzugehen. Seitdem gibt es in NRW unter anderem den neuen Sonderbeauftragten, der sich speziell mit rechten Tendenzen in der Landespolizei befasst.
Vermutlich spielt die "sehr niederschwellig"-Antwort darauf an, dass es womöglich leichter wurde, Hinweise zu melden oder ihnen nachzugehen oder was auch immer.
Quelle:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitge…