Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Anfrage zu Software-Lizenzen

Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, Dokumente zu Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software durch öffentliche Einrichtungen in dieser Stadt zu. Falls es zusätzliche Vorschriften oder Richtlinien zur Verwendung Freier oder proprietärer Software-Lizenzen in der Verwaltung gibt, bitte ich diese Dokumente ebenfalls zuzusenden.

Ich bitte darum diese Anfrage ggf. an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.

Ich bitte von einer Gebühr abzusehen da diese Anfrage im Auftrag des gemeinnützigen Vereins "Free Software Foundation Europe e.V." gestellt wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2017
  • Frist
    30. Mai 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Kommunalverwaltung Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Software-Lizenzen [#21262]
Datum
28. April 2017 14:45
An
Kommunalverwaltung Bochum
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, Dokumente zu Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software durch öffentliche Einrichtungen in dieser Stadt zu. Falls es zusätzliche Vorschriften oder Richtlinien zur Verwendung Freier oder proprietärer Software-Lizenzen in der Verwaltung gibt, bitte ich diese Dokumente ebenfalls zuzusenden. Ich bitte darum diese Anfrage ggf. an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Ich bitte von einer Gebühr abzusehen da diese Anfrage im Auftrag des gemeinnützigen Vereins "Free Software Foundation Europe e.V." gestellt wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Software-Lizenzen“ vom 28…
An Kommunalverwaltung Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu Software-Lizenzen [#21262]
Datum
30. Mai 2017 12:31
An
Kommunalverwaltung Bochum
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Software-Lizenzen“ vom 28.04.2017 (#21262) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 21262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Bochum
Sehr geehrte<Information-entfernt> die Stadt Bochum richtet Ausschreibungen für den Erwerb an Softwareprodu…
Von
Kommunalverwaltung Bochum
Betreff
Antw: Wtrlt: AW: Anfrage zu Software-Lizenzen [#21262]
Datum
30. Mai 2017 15:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> die Stadt Bochum richtet Ausschreibungen für den Erwerb an Softwareprodukten, wie auch für Support und sonstige Dienstleistungen im Bereich IT stets an den gesetzlichen Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL A)) und der Vergabeordnung (VgV) aus. Hierzu besteht eine stadtinterne Dienstanweisung als interne Ausführungsbestimmung, die stetig an die gesetzlichen Grundlagen anzupassen ist. Falls erwünscht stelle ich diese Anweisung zur Verfügung. Eine Gebühr wird nicht erhoben. Die verzögerte Antwort bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.