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Anfrage zu Software-Lizenzen

Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, Dokumente zu Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software durch öffentliche Einrichtungen in dieser Stadt zu. Falls es zusätzliche Vorschriften oder Richtlinien zur Verwendung Freier oder proprietärer Software-Lizenzen in der Verwaltung gibt, bitte ich diese Dokumente ebenfalls zuzusenden.

Ich bitte darum diese Anfrage ggf. an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.

Ich bitte von einer Gebühr abzusehen da diese Anfrage im Auftrag des gemeinnützigen Vereins "Free Software Foundation Europe e.V." gestellt wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2017
  • Frist
    30. Mai 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Software-Lizenzen [#21264]
Datum
28. April 2017 14:48
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, Dokumente zu Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software durch öffentliche Einrichtungen in dieser Stadt zu. Falls es zusätzliche Vorschriften oder Richtlinien zur Verwendung Freier oder proprietärer Software-Lizenzen in der Verwaltung gibt, bitte ich diese Dokumente ebenfalls zuzusenden. Ich bitte darum diese Anfrage ggf. an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Ich bitte von einer Gebühr abzusehen da diese Anfrage im Auftrag des gemeinnützigen Vereins "Free Software Foundation Europe e.V." gestellt wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir sind bestrebt, sie innerhalb der von I…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
AW: Anfrage zu Software-Lizenzen [#21264]
Datum
3. Mai 2017 16:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir sind bestrebt, sie innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist inhaltlich zu beantworten. Freundliche Grüße

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Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage zu Software-Lizenzen (#21264) haben wir erhalten. Dokument…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
AW: Anfrage zu Software-Lizenzen [#21264]
Datum
15. Mai 2017 17:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre Anfrage zu Software-Lizenzen (#21264) haben wir erhalten. Dokumente zu Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software durch öffentliche Einrichtungen liegen bei der Stadt Bielefeld nicht vor. Zusätzliche Vorschriften oder Richtlinien zur Verwendung Freier oder proprietärer Software-Lizenzen sind bei der Stadt Bielefeld nicht vorhanden. Es gilt das Vergaberecht. Freundliche Grüße
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.