Anfrage zu Software-Lizenzen

Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, Dokumente zu Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software in Ihrem Ministerium zu. Falls es zusätzliche Vorschriften oder Richtlinien zur Verwendung Freier oder proprietärer Software-Lizenzen in der Verwaltung gibt, bitte ich diese Dokumente ebenfalls zuzusenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2020
  • Frist
    21. August 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie …
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Software-Lizenzen [#193270]
Datum
22. Juli 2020 11:03
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, Dokumente zu Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software in Ihrem Ministerium zu. Falls es zusätzliche Vorschriften oder Richtlinien zur Verwendung Freier oder proprietärer Software-Lizenzen in der Verwaltung gibt, bitte ich diese Dokumente ebenfalls zuzusenden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193270/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach LIFG zu Dokumenten oder Richtlinien für Ausschreib…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
AW: Anfrage zu Software-Lizenzen [#193270]
Datum
4. August 2020 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach LIFG zu Dokumenten oder Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software. Folgendes kann Ihnen mitgeteilt werden: Das Ministerium für Verkehr ist grundsätzlich den Regelungen des BITBW-Gesetzes und entsprechender Verwaltungsvorschriften unterworfen. Nach dem BITBW-Gesetz ist die BITBW grundsätzlich für die Entwicklung und Bereitstellung von Software zuständig. Dazu beschreiben die Ressorts ihre Anforderungen in technologieneutraler Weise und übermitteln diese an die BITBW. Der BITBW obliegt die Entscheidung, ob sie die Anforderungen durch Erwerb handelsüblicher Software, eigene Entwicklung oder unter Einbeziehung externer Dienstleister erfüllt. Bei der Übertragung der Entwicklung von Fachverfahren zur BITBW gibt es noch eine Übergangsfrist, wobei diese oftmals in Bund-Länder übergreifender Weise konzipiert und entwickelt werden und demzufolge teilweisen Ausnahmen unterliegen. Zur geordneten Erfüllung der Bedarfe gelten eine Reihe von Vorschriften. Unter anderem sind dies: - Anforderungen an die Standards für die IT sind in der Verwaltungsvorschrift IT-Standards (VwV IT-Standards) ausgeführt, die Anlagen zu speziellen Themen enthält, - für Anforderungen zur Informationssicherheit gilt die Verwaltungsvorschrift Informationssicherheit (VwV Informationssicherheit) und - Festlegungen zum Vergabeverfahren nach VOL/A. Aufgrund technologieneutraler Anforderungen werden grundsätzlich auch Lösungen, die auf Open Source basieren, mit in die im Rahmen einer Auswahl zu treffenden Abwägungen einbezogen. Die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen und Verwaltungsvorschriften finden Sie im Portal Landesrecht BW, das der Allgemeinheit unter der Internet-Adresse www.landesrecht-bw.de zugänglich ist. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antrags…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu Software-Lizenzen [#193270]
Datum
18. August 2020 10:18
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193270/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>