Anfrage zu Software-Lizenzen

Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, Dokumente zu Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software durch öffentliche Einrichtungen in Ihrem Ministerium zu. Falls es zusätzliche Vorschriften oder Richtlinien zur Verwendung Freier oder proprietärer Software-Lizenzen in der Verwaltung gibt, bitte ich diese Dokumente ebenfalls zuzusenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2020
  • Frist
    21. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie …
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Software-Lizenzen [#193271]
Datum
22. Juli 2020 11:04
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, Dokumente zu Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software durch öffentliche Einrichtungen in Ihrem Ministerium zu. Falls es zusätzliche Vorschriften oder Richtlinien zur Verwendung Freier oder proprietärer Software-Lizenzen in der Verwaltung gibt, bitte ich diese Dokumente ebenfalls zuzusenden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193271/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Software-Lizenzen“ vom 22.07.2020 (#1…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu Software-Lizenzen [#193271]
Datum
29. August 2020 10:57
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Software-Lizenzen“ vom 22.07.2020 (#193271) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193271/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre Zuschriften vom 22. Juli und 29. August 2020 / Unser Zeichen JUMRIII-E-1540-5/7/3 Sehr geehrteAntragsteller/i…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Zuschriften vom 22. Juli und 29. August 2020 / Unser Zeichen JUMRIII-E-1540-5/7/3
Datum
31. August 2020 15:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre oben genannten Zuschriften sind im Ministerium der Justiz und für Europa eingegangen. Darin beantragen Sie unter Berufung auf § 1 Absatz 2 LIFG vorrangig die Überlassung von Dokumenten zu Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software durch öffentliche Einrichtungen in unserem Haus. Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Im Ministerium der Justiz und für Europa liegen keine spezifischen Richtliniendokumente für Softwarebeschaffung vor. Zuständig ist insoweit vielmehr das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg. Dorthin haben wir Ihren Antrag zuständigkeitshalber weitergeleitet. Die von Ihnen begehrten Informationen sind im Ministerium der Justiz und für Europa daher nicht "bereits vorhanden" und somit keine "amtlichen Informationen" nach § 3 Nummer 3 LIFG, zu denen Zugang nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz gewährt werden kann. Vor diesem Hintergrund kann Ihnen das Ministerium der Justiz und für Europa die von Ihnen begehrten Dokumente insgesamt nicht zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in das Justizministerium hat uns Ihre LIFG-Anfrage #193271 vom 22. Juli 2020 weitergele…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
AW: Anfrage zu Software-Lizenzen [#193271]
Datum
1. September 2020 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Justizministerium hat uns Ihre LIFG-Anfrage #193271 vom 22. Juli 2020 weitergeleitet. Zur gleichlautende Anfrage unter der Nr. #193269 haben wir Ihnen bereits eine Antwort erteilt. Wir betrachten somit Ihre Anfrage #193271 von Seiten des Innenministeriums als erledigt. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre Zuschrift vom 6. Juni 2023 / JUMRIII-E-1540-5/7/17 Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersenden …
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Zuschrift vom 6. Juni 2023 / JUMRIII-E-1540-5/7/17
Datum
4. Juli 2023 16:20
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersenden wir Ihnen beiliegendes Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen