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Anfrage zu Software-Lizenzen

Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, Dokumente zu Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software durch öffentliche Einrichtungen in dieser Stadt zu. Falls es zusätzliche Vorschriften oder Richtlinien zur Verwendung Freier oder proprietärer Software-Lizenzen in der Verwaltung gibt, bitte ich diese Dokumente ebenfalls zuzusenden.

Ich bitte darum diese Anfrage ggf. an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.

Ich bitte von einer Gebühr abzusehen da diese Anfrage im Auftrag des gemeinnützigen Vereins "Free Software Foundation Europe e.V." gestellt wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2017
  • Frist
    27. Mai 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Software-Lizenzen [#21160]
Datum
24. April 2017 12:29
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, Dokumente zu Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software durch öffentliche Einrichtungen in dieser Stadt zu. Falls es zusätzliche Vorschriften oder Richtlinien zur Verwendung Freier oder proprietärer Software-Lizenzen in der Verwaltung gibt, bitte ich diese Dokumente ebenfalls zuzusenden. Ich bitte darum diese Anfrage ggf. an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Ich bitte von einer Gebühr abzusehen da diese Anfrage im Auftrag des gemeinnützigen Vereins "Free Software Foundation Europe e.V." gestellt wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre E-Mail vom 24.04.2017 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrte<Information-entfernt> hierm…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre E-Mail vom 24.04.2017
Datum
24. April 2017 14:19
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 24.04.2017. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Dortmunder Systemhaus Sehr geehrte<Information-entfernt> ich beziehe …
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
[#21160] Anfrage zu Software-Lizenzen , Dortmund
Datum
26. April 2017 12:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Dortmunder Systemhaus Sehr geehrte<Information-entfernt> ich beziehe mich auf Ihren o.g. Antrag vom 25.04.2017, der mir zuständigkeitshalber weitergeleitet worden ist. Neben den vergaberechtlichen Vorschriften existieren keine „Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software durch öffentliche Einrichtungen“. Auch „Richtlinien zur Verwendung Freier oder proprietärer Software-Lizenzen in der Verwaltung“ existieren nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> existiert denn irgendeine Richtlinie bzw. Vorgabe die Ausschreibungen du…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#21160] Anfrage zu Software-Lizenzen , Dortmund [#21160]
Datum
28. April 2017 14:20
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> existiert denn irgendeine Richtlinie bzw. Vorgabe die Ausschreibungen durch öffentliche Stellen in Dortmund im Bereich Software betrifft? Wenn ja bitte ich diese anzuhängen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 21160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Dortmunder Systemhaus Sehr geehrte<Information-entfernt> es existier…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: AW: [#21160] Anfrage zu Software-Lizenzen , Dortmund [#21160]
Datum
2. Mai 2017 18:47
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Dortmunder Systemhaus Sehr geehrte<Information-entfernt> es existieren keine Vorgaben oder Richtlinien speziell zur Ausschreibung von Software in der Stadtverwaltung Dortmund. Es gilt das Vergaberecht. Für andere öffentliche Stellen in Dortmund (z.B. Landes- oder Bundesbehörden) kann seitens der Stadtverwaltung Dortmund keine Auskunft erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.