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Anfrage zu Software-Lizenzen

Anfrage an: Stadt Leipzig

Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, Dokumente zu Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software durch öffentliche Einrichtungen in dieser Stadt zu. Falls es zusätzliche Vorschriften oder Richtlinien zur Verwendung Freier oder proprietärer Software-Lizenzen in der Verwaltung gibt, bitte ich diese Dokumente ebenfalls zuzusenden.

Ich bitte darum diese Anfrage ggf. an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.

Ich bitte von einer Gebühr abzusehen da diese Anfrage im Auftrag des gemeinnützigen Vereins "Free Software Foundation Europe e.V." gestellt wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2017
  • Frist
    27. Mai 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte se…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Software-Lizenzen [#21161]
Datum
24. April 2017 12:33
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, Dokumente zu Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software durch öffentliche Einrichtungen in dieser Stadt zu. Falls es zusätzliche Vorschriften oder Richtlinien zur Verwendung Freier oder proprietärer Software-Lizenzen in der Verwaltung gibt, bitte ich diese Dokumente ebenfalls zuzusenden. Ich bitte darum diese Anfrage ggf. an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Ich bitte von einer Gebühr abzusehen da diese Anfrage im Auftrag des gemeinnützigen Vereins "Free Software Foundation Europe e.V." gestellt wird.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leipzig
Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihren Antrag nach der Info…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung
Datum
24. April 2017 13:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihren Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung zu Software-Lizenzen haben wir an das Hauptamt weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Hauptamt Tel. 0341/ 123 2229 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Leipzig
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig zu Software-Lizenzen (#21161) Sehr geehrte<Infor…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig zu Software-Lizenzen (#21161)
Datum
4. Mai 2017 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> mit E-Mail vom 24.04.2017 beantragten Sie die Bereitstellung von Dokumenten zu Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software durch die Stadt Leipzig. Darüber hinaus sollen Vorschriften oder Richtlinien zur Verwendung freier oder proprietärer Software-Lizenzen in der Verwaltung bereitgestellt werden. Ich kann Ihnen mitteilen, dass es keine spezielle Richtlinie zur Beschaffung von Open Source Software gibt. Alle Beschaffungsvorgänge werden bedarfsgerecht und unter Beachtung der jeweils geltenden Regelungen entsprechend vergeben (vgl. § 106 GWB bzw. § 1 SächsVergabeG). Vergabeverfahren für Software werden neutral verfasst, so dass auch freie Software zum Einsatz kommen kann. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.