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Anfrage zu Software-Lizenzen

Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, Dokumente zu Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software durch öffentliche Einrichtungen in dieser Stadt zu. Falls es zusätzliche Vorschriften oder Richtlinien zur Verwendung Freier oder proprietärer Software-Lizenzen in der Verwaltung gibt, bitte ich diese Dokumente ebenfalls zuzusenden.

Ich bitte darum diese Anfrage ggf. an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.

Ich bitte von einer Gebühr abzusehen da diese Anfrage im Auftrag des gemeinnützigen Vereins "Free Software Foundation Europe e.V." gestellt wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. April 2017
  • Frist
    27. Mai 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Software-Lizenzen [#21153]
Datum
24. April 2017 12:04
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, Dokumente zu Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software durch öffentliche Einrichtungen in dieser Stadt zu. Falls es zusätzliche Vorschriften oder Richtlinien zur Verwendung Freier oder proprietärer Software-Lizenzen in der Verwaltung gibt, bitte ich diese Dokumente ebenfalls zuzusenden. Ich bitte darum diese Anfrage ggf. an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Ich bitte von einer Gebühr abzusehen da diese Anfrage im Auftrag des gemeinnützigen Vereins "Free Software Foundation Europe e.V." gestellt wird.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Abgeordnetenhaus von Berlin
Sehr geehrte<Information-entfernt> bei der Abgeordnetenhausverwaltung ist eine Mail-Anfrage eingegangen, di…
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
WG: Anfrage zu Software-Lizenzen [#21153]
Datum
27. April 2017 14:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> bei der Abgeordnetenhausverwaltung ist eine Mail-Anfrage eingegangen, die hier nicht beantwortet werden kann und m.E. in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport für IT-Grundsatzfragen fällt. Ich leite diese Anfrage daher zur weiteren Bearbeitung an Sie weiter. Die anfragende Stelle hat eine Durchschrift dieser Mail als Abgabemitteilung erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Abgeordnetenhaus von Berlin
Auskunftsersuchen nach IFG Sehr geehrte<Information-entfernt> ich beziehe mich auf Ihren o.g. Antrag vom 24…
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Auskunftsersuchen nach IFG
Datum
12. Mai 2017 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich beziehe mich auf Ihren o.g. Antrag vom 24.04.2017, der mir zuständigkeitshalber weitergeleitet worden ist. Ich habe Ihren Antrag hinsichtlich etwaiger Hindernisse zur Auskunft geprüft. Ich habe keine diesbezüglichen Hindernisse gefunden. Gebühren entstehen für die folgende Auskunft nicht. Neben den vergaberechtlichen Vorschriften existieren keine „Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software durch öffentliche Einrichtungen“. Auch „Richtlinien zur Verwendung freier oder proprietärer Software-Lizenzen in der Verwaltung“ existieren nicht. Im Rahmen einer von mir beauftragten Studie hat Fraunhofer FOKUS im Jahr 2010 aus dem Leitgedanken zur Berliner Open Source Strategie einen Kriterienkatalog zur Auswahl und Beschaffung von IT-Systemen erarbeitet. Die Studie wurde in der Berliner Verwaltung veröffentlicht, sie besitzt jedoch keinen verbindlichen, sondern lediglich einen empfehlenden Charakter. Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie unter der ISBN-Nr. 978-3-8396-0136-5. Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Die Studie kann auch in meinen Diensträumen eingesehen werden. Bei entsprechen Vergaben sind die allgemeingültigen Vergabevorschriften zu beachten. Sie finden eine Sammlung der dabei zu beachtenden Rechtsquellen unter http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/rechtsquellen/. Dabei sind folgende Detailregelungen bei der Vergabe besonders zu beachten: Eignung Gem. § 1 BerlAVG dürfen öffentliche Aufträge nur an fachkundige, leistungsfähige, zuverlässige und gesetzestreue Bieter vergeben werden. Die „Eigenerklärung gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A“ ist daher grundsätzlich bei allen Auftragsvergaben ab 500 € zu verwenden. Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Gem. § 1 BerlAVG ist bei Auftragsvergaben ab 500 € von allen Bietern eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Hierfür sind die „BVB/ Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge“ zu verwenden. Die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ sind Bestandteil dieser Eigenerklärung. ILO-Kernarbeitsnormen Gem. § 8 BerlAVG ist bei Auftragsvergaben ab 10.000 € von allen Bietern eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Hierfür ist die „Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen“ zu verwenden. Die „Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen“ werden bei Auftragserteilung vereinbart. Frauenförderverordnung (FFV) Gem. § 9 BerlAVG ist bei allen Auftragsvergaben § 13 LGG zu beachten. Demnach ist bei jeder Vergabe mit einem Auftragswert von mehr als 25.000 € (Liefer- und Dienstleistungen) bzw. 200.000 € (Bauleistungen) von den bietenden Unternehmen eine Erklärung zur Förderung der Frauen abzugeben. Die „Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“ sind Bestandteil dieser Eigenerklärung. Scientology-Schutzerklärung Bei einem Vertrag über Beratungs- oder Schulungsleistungen ist die Scientology-Schutzerklärung zu beachten ist. Der Bieter hat die Eigenerklärung zusammen mit dem Angebot abgegeben. KRG Gemäß § 6 Korruptionsregistergesetz sind öffentliche Auftraggeber vor der Vergabe eines Auftrags verpflichtet, ab einem geschätzten Auftragswert von 15.000 € über den potentiellen Auftragnehmer evt. Eintragungen im Korruptionsregister zu erfragen. GZR Das Abfordern des GZR-Auszuges beim Bundesamt für Justiz ist bei Aufträgen erforderlich, deren jeweilige Volumina 30.000 € übersteigen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen nach IFG [#21153] Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die ausführliche…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach IFG [#21153]
Datum
26. Mai 2017 17:14
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 21153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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