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Anfrage zu Stadtpolizei

Anfrage an: Frankfurt am Main

Ich bitte um Auskunft zu folgenden Fragen:

1. Handelt es sich bei der Stadtpolizei FFM um eine zusätzliche Polizeibehörde zur Landespolizei?

2. Wenn Frage 1. mit "Ja" beantwortet wurde, warum bedarf es einer zusätzlichen Polizei für die Stadt FFM?

3. Auf welcher Rechtsgrundlage agiert die Stadtpolizei FFM?

4. Hat die Stadtpolizei FFM eigene Befugnisse im Verhältnis zur Landespolizei?

5. Welche Qualifikationen muss das Personal der Stadtpolizei erbringen, um bei der selbigen Einrichtung beschäftigt werden zu können?

6. Handelt es sich bei den Bediensteten der Stadtpolizei um Beamte oder Angestellte?

MFG

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2019
  • Frist
    5. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich …
An Frankfurt am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Stadtpolizei [#136290]
Datum
3. Mai 2019 15:05
An
Frankfurt am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Auskunft zu folgenden Fragen: 1. Handelt es sich bei der Stadtpolizei FFM um eine zusätzliche Polizeibehörde zur Landespolizei? 2. Wenn Frage 1. mit "Ja" beantwortet wurde, warum bedarf es einer zusätzlichen Polizei für die Stadt FFM? 3. Auf welcher Rechtsgrundlage agiert die Stadtpolizei FFM? 4. Hat die Stadtpolizei FFM eigene Befugnisse im Verhältnis zur Landespolizei? 5. Welche Qualifikationen muss das Personal der Stadtpolizei erbringen, um bei der selbigen Einrichtung beschäftigt werden zu können? 6. Handelt es sich bei den Bediensteten der Stadtpolizei um Beamte oder Angestellte? MFG
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Frankfurt am Main
Sehr geehrte<Information-entfernt> anbei erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen. Zu 1.: Ja, die Stadtp…
Von
Frankfurt am Main
Betreff
Anfrage zu Stadtpolizei [#136290]
Datum
6. Mai 2019 07:43
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrte<Information-entfernt> anbei erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen. Zu 1.: Ja, die Stadtpolizei des Ordnungsamtes ist eine weitere Polizeibehörde. Zu 2.: Neben den Aufgaben der Landespolizei fallen in jeder Kommune zahlreiche weitere Aufgaben an, die ordnungsbehördlich bearbeitet werden müssen. Zu 3.: Rechtsgrundlage bildet das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, genauer § 99. Zu 4.: Die Stadtpolizei setzt Satzungs- und Kommunalrecht um. Zu 5.: Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, ausreichende Deutschkenntnisse und eine gute körperliche Konstitution, um die fast einjährige Ausbildung absolvieren zu können. Zu 6.: Sowohl als auch. Freundliche Grüße,
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