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Anfrage zu Störungen der Siedlungsabfallverbrennungsanlagen

nach § 21 Abs. 1 der 17. BImSchV (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen) muss der Betreiber der Anlage die zuständige Behörde unverzüglich über Störungen des Betriebs informieren. Ich frage Sie bzgl. der beiden Siedlungsabfallverbrennungsanlagen (Müllverwertung Borsigstraße GmbH, Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH & Co KG) an.
Können Sie mir eine Übersicht über Art und Dauer sowie ggf. weiteren Informationen wie Gründen der Störungen geben?
Ich möchte die Daten im Rahmen eigener Forschung erheben und würde mich über einen Austausch freuen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Störungen der Siedlungsabfallverbrennungsanlagen [#171391]
Datum
2. Dezember 2019 23:36
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
nach § 21 Abs. 1 der 17. BImSchV (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen) muss der Betreiber der Anlage die zuständige Behörde unverzüglich über Störungen des Betriebs informieren. Ich frage Sie bzgl. der beiden Siedlungsabfallverbrennungsanlagen (Müllverwertung Borsigstraße GmbH, Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH & Co KG) an. Können Sie mir eine Übersicht über Art und Dauer sowie ggf. weiteren Informationen wie Gründen der Störungen geben? Ich möchte die Daten im Rahmen eigener Forschung erheben und würde mich über einen Austausch freuen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171391 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Sch…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE
Datum
2. Dezember 2019 23:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt und Energie. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt und Energie den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bue/ ( https://www.hamburg.de/bue/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUE“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE [#171391] Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte hiermit die…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE [#171391]
Datum
4. Dezember 2019 15:54
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte hiermit die Anfrage zurückziehen. Ich entschuldige mich für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171391
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 02.12.2019 befindet sich bei uns derzeit in der Bearbeitung. Aufgru…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Zwischennachricht; AW: [EXTERN]- Anfrage zu Störungen der Siedlungsabfallverbrennungsanlagen [#171391]
Datum
30. Dezember 2019 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 02.12.2019 befindet sich bei uns derzeit in der Bearbeitung. Aufgrund der Weihnachtsferien verzögert sich die Beantwortung leider noch um ein paar Tage. Bis zum 09.01.2020 werden wir Ihnen jedoch eine Antwort zusenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in wie von Ihnen beantragt ist im Folgenden eine Übersicht der Betriebsstörungen i.S. d…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: [EXTERN]- Anfrage zu Störungen der Siedlungsabfallverbrennungsanlagen [#171391]
Datum
6. Januar 2020 14:23
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wie von Ihnen beantragt ist im Folgenden eine Übersicht der Betriebsstörungen i.S. des § 21 Abs.1 der 17. BImSchV für die Abfallverbrennungsanlagen Borsigstraße (MVB) und Rugenberger Damm (MVR) aufgeführt. Dargestellt sind die Überschreitungen der gültigen Grenzwerte im Halbstundenmittel (HMW) und Grenzwerte im Tagesmittel (TMW) jeweils für zwei Linien zur Verbrennung von Siedlungsabfällen. Das Bezugsjahr ist das letzte Jahr, für das vollständige und geprüfte Daten vorliegen (2018). Bezug: 2018 MVB: Anzahl Überschreitungen MVR: Anzahl Überschreitungen Parameter Linie1 Linie2 Linie1 Linie2 HMW TMW HMW TMW HMW TMW HMW TMW Gesamt-C - - 1 - - - - - CO 9 - 8 - 1 - - - SO2 1 - - - 1 - - - Hg 6 - 11 - - - - - Gebühren Die oben aufgeführten Informationen sind nach § 1 Abs.3 HmbTGGebO gebührenfrei. Die Bereitstellung weitergehender Informationen, insbesondere der Gründe für die aufgeführten Betriebsstörungen, ist dagegen nach § 1 Abs.1 HmbTGGebO gebührenpflichtig. Der Verwaltungsaufwand besteht hierbei vor allem in der Aufbereitung der in Papierform vorliegenden Unterlagen, sodass keine besonders geschützten Informationen wie persönliche Daten oder Betriebsgeheimnisse unzulässigerweise weitergegeben werden. Die hierfür anstehenden Gebühren werden voraussichtlich zwischen 150 und 200 Euro liegen, was innerhalb des vorgesehenen Gebührenrahmens liegt nach Nr.1.1.1 der Anlage HmbTGGebO (für die Erteilung von Auskünften mit gewöhnlichem Prüfungsaufwand). Maßgeblich für die genaue Höhe der Gebühren ist dabei der tatsächliche Verwaltungsaufwand. Mit freundlichen Grüßen