Anfrage zu Unterlagen betreffend der Behandlung von Alg II beantragenden Lehramtsreferendarinnen und -referendaren

Unterlagen (außerhalb der Gesetzestexte) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Arbeitsagenturen und Jobcentern (Karlsruhe-Stadt und Landkreis Karlsruhe), die speziell den Umgang mit Antragstellenden des Alg II betreffen, die sich während der Sommerferien zwischen Lehramts-Referendariat und Arbeitsbeginn befinden.

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  • Datum
    26. Oktober 2016
  • Frist
    29. November 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen (auße…
An Jobcenter Landkreis Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Unterlagen betreffend der Behandlung von Alg II beantragenden Lehramtsreferendarinnen und -referendaren [#18727]
Datum
26. Oktober 2016 15:12
An
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen (außerhalb der Gesetzestexte) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Arbeitsagenturen und Jobcentern (Karlsruhe-Stadt und Landkreis Karlsruhe), die speziell den Umgang mit Antragstellenden des Alg II betreffen, die sich während der Sommerferien zwischen Lehramts-Referendariat und Arbeitsbeginn befinden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
2. November 2016
Status
Anfrage abgeschlossen

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Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Sehr geehrtAntragsteller/in für jeden Antragsteller auf Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) gelte…
Von
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Betreff
WG: Anfrage zu Unterlagen betreffend der Behandlung von Alg II beantragenden Lehramtsreferendarinnen und -referendaren [#18727]
Datum
3. November 2016 08:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in für jeden Antragsteller auf Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) gelten die gesetzlichen Leistungsgrundsätze (§ 3 Abs. 2 SGB II). Bei der Beantragung von Leistungen (Arbeitslosengeld II) sollen unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbracht werden. Dies gilt auch für Antragsteller, die in der Übergangszeit nach einem Referendariat und Aufnahme einer Beschäftigung Arbeitslosengeld II beantragen. Mit freundlichen Grüßen