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Anfrage zu versandten Newslettern 2019

- die Anzahl an verschiedenen Newslettern, die das Ministerium insgesamt im Jahr 2019 verschickt hat
- Angaben zum Turnus, in welchem die jeweiligen Newsletter im Jahr 2019 verschickt wurden (z.B. monatlich, vierteljährlich...)
- die Anzahl der Newsletter-Empfänger*innen bzw. Abonnent*innen für alle Newsletter des Ministeriums insgesamt sowie aufgeschlüsselt je Newsletter im Jahr 2019

Wir bedanken uns für Ihre Mühen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl an ver…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu versandten Newslettern 2019 [#181977]
Datum
5. März 2020 17:50
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl an verschiedenen Newslettern, die das Ministerium insgesamt im Jahr 2019 verschickt hat - Angaben zum Turnus, in welchem die jeweiligen Newsletter im Jahr 2019 verschickt wurden (z.B. monatlich, vierteljährlich...) - die Anzahl der Newsletter-Empfänger*innen bzw. Abonnent*innen für alle Newsletter des Ministeriums insgesamt sowie aufgeschlüsselt je Newsletter im Jahr 2019 Wir bedanken uns für Ihre Mühen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 181977 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181977
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5. März 2020. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes m…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Anfrage zu versandten Newslettern 2019 [#181977]
Datum
16. März 2020 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5. März 2020. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Das BMU hat im Jahr 2019 sechs verschiedene Newsletter versendet: Newsletter-Titel Turnus Anzahl EmpfängerInnen letzter Versand 2019 Allg. BMU-Newsletter alle 2 Wochen 19.437 Allg. BMU-Newsletter englisch vierteljährlich 2.801 Bildungsnewsletter monatlich 7.875 IKI-Newsletter monatlich 2.711 NKI-Newsletter monatlich 2.283 Klimaschutzplan 2050 3 x in 2019 (jetzt eingestellt) ca. 600 Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagefrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128 - 130, 10117 Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen,