Anfrage zu versandten Newslettern 2019

- die Anzahl an verschiedenen Newslettern, die das Ministerium insgesamt im Jahr 2019 verschickt hat
- Angaben zum Turnus, in welchem die jeweiligen Newsletter im Jahr 2019 verschickt wurden (z.B. monatlich, vierteljährlich...)
- die Anzahl der Newsletter-Empfänger*innen bzw. Abonnent*innen für alle Newsletter des Ministeriums insgesamt sowie aufgeschlüsselt je Newsletter im Jahr 2019

Wir bedanken uns für Ihre Mühen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl an ver…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Anfrage zu versandten Newslettern 2019 [#181970]
Datum
5. März 2020 17:50
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl an verschiedenen Newslettern, die das Ministerium insgesamt im Jahr 2019 verschickt hat - Angaben zum Turnus, in welchem die jeweiligen Newsletter im Jahr 2019 verschickt wurden (z.B. monatlich, vierteljährlich...) - die Anzahl der Newsletter-Empfänger*innen bzw. Abonnent*innen für alle Newsletter des Ministeriums insgesamt sowie aufgeschlüsselt je Newsletter im Jahr 2019 Wir bedanken uns für Ihre Mühen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 181970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181970
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1285 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 5. März …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Anfrage zu versandten Newslettern 2019 [#181970]
Datum
9. März 2020 16:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1285 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 5. März 2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 5. März 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1285 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1285 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 5. Mä…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Anfrage zu versandten Newslettern 2019 [#181970]
Datum
16. März 2020 18:02
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1285 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 5. März 2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1285 vom 09.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 5. März 2020 (Bezug 1.) kann ich Ihnen mitteilen, dass diesseits keine Übersichten oder Aufstellungen existieren, aus denen die Ihrerseits erbetenen Informationen zu etwaigen "Newslettern" hervorgehen. Derartige Angaben müssten ermittelt und entsprechend zusammengestellt werden. Dieses zeitintensive Erfordernis wird nach aktueller Einschätzung einen erhöhten Verwaltungsaufwand auslösen, so dass ein etwaiger Informationszugang voraussichtlich nicht mehr gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG erfolgen kann. Daher ist zu erwarten, dass Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 IFG). Die genaue Gebührenhöhe orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand und wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem geäußerten Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 1.3 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr von 60 bis 500 Euro vor. Vor dem Hintergrund der o.a. Ausführungen darf ich Sie nunmehr freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie an Ihrem Antrag unverändert festhalten möchten und zu Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren bereit sind. Sollte dies der Fall sein, rege ich an, etwaige Gründe, die aus Ihrer Sicht zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, ebenfalls anzugeben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1285 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 5. Mä…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Anfrage zu versandten Newslettern 2019 [#181970]
Datum
1. April 2020 15:55
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1285 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 5. März 2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1285 vom 09.03.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1285 vom 16.03.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit meiner unter Bezug 3. angeführten E-Mail hatte ich aus den darin erläuterten Gründen um Ihre Rückäußerung gebeten. Da eine Antwort bislang ausgeblieben ist, erlaube ich mir, freundlich an die Erledigung zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1285 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 5. Mä…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Anfrage zu versandten Newslettern 2019 [#181970]
Datum
21. April 2020 10:37
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1285 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 5. März 2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1285 vom 09.03.2020 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1285 vom 16.03.2020 4. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1285 vom 01.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit meiner E-Mail vom 16. März 2020 (Bezug 3.) hatte ich aus den darin erläuterten Gründen um Ihre Rückäußerung gebeten. Zudem hatte ich, nachdem eine Antwort ausgeblieben ist, mit E-Mail vom 1. April 2020 (Bezug 4.) an die Erledigung erinnert. Da mir bis heute keine Antwort zugegangen ist, gehe ich davon aus, dass Ihr Informationsinteresse zwischenzeitlich erloschen ist und Sie Ihren IFG-Antrag (Bezug 1.) nicht weiterverfolgen möchten. Der Vorgang ist damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Der Fall kann geschlossen werden, herzlich…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Anfrage zu versandten Newslettern 2019 [#181970]
Datum
4. Mai 2020 11:36
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Der Fall kann geschlossen werden, herzlichen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 181970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181970