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Anfrage zu verschlüsselter Kommunikation

Anfrage an: Sächsischer Landtag

Bitte nennen sie mir den/die öffentlichen PGP/GnuPG-Schlüssel (und die zugehörige Mailadresse/n) für die sichere verschlüsselte elektronische Kommunikation von Bürger/innen mit dem Landtag. Falls möglich bitte die Antwort als Liste mit allen bekannten Mailadressen samt Schlüssel.

Es handelt sich um folgende Technologie: https://de.wikipedia.org/wiki/Pretty_Good_Privacy

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2017
  • Frist
    30. Mai 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte …
An Sächsischer Landtag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu verschlüsselter Kommunikation [#21269]
Datum
28. April 2017 16:39
An
Sächsischer Landtag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nennen sie mir den/die öffentlichen PGP/GnuPG-Schlüssel (und die zugehörige Mailadresse/n) für die sichere verschlüsselte elektronische Kommunikation von Bürger/innen mit dem Landtag. Falls möglich bitte die Antwort als Liste mit allen bekannten Mailadressen samt Schlüssel. Es handelt sich um folgende Technologie: https://de.wikipedia.org/wiki/Pretty_Good_Privacy
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsischer Landtag
Sehr geehrte<Information-entfernt> der Sächsische Landtag bietet keinen Zugang für elektronisch signierte s…
Von
Sächsischer Landtag
Betreff
Ihre Anfrage zu verschlüsselter Kommunikation [#21269]
Datum
9. Mai 2017 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
8,6 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt> der Sächsische Landtag bietet keinen Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.