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Anfrage zu verschlüsselter Kommunikation

Anfrage an: Bundesrat

Bitte nennen sie mir den/die öffentlichen PGP/GnuPG-Schlüssel (und die zugehörige Mailadresse/n) für die sichere verschlüsselte elektronische Kommunikation von Bürger/innen mit dem Bundesrat. Falls möglich bitte die Antwort als Liste mit allen bekannten Mailadressen samt öffentlichem Schlüssel.

Es handelt sich um folgende Technologie: https://de.wikipedia.org/wiki/Pretty_Good_Privacy

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2017
  • Frist
    8. Juli 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte n…
An Bundesrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu verschlüsselter Kommunikation [#21730]
Datum
6. Juni 2017 10:03
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nennen sie mir den/die öffentlichen PGP/GnuPG-Schlüssel (und die zugehörige Mailadresse/n) für die sichere verschlüsselte elektronische Kommunikation von Bürger/innen mit dem Bundesrat. Falls möglich bitte die Antwort als Liste mit allen bekannten Mailadressen samt öffentlichem Schlüssel. Es handelt sich um folgende Technologie: https://de.wikipedia.org/wiki/Pretty_Good_Privacy
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesrat
Sehr geehrte<Information-entfernt> die Schnittstelle des Sekretariats des Bundesrates zu verschlüsselter Ko…
Von
Bundesrat
Betreff
AW: Anfrage zu verschlüsselter Kommunikation [#21730]
Datum
29. Juni 2017 17:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> die Schnittstelle des Sekretariats des Bundesrates zu verschlüsselter Kommunikation im Internet ist die zentrale DE-Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> Sie steht auf unserer Webseite unter http://www.bundesrat.de/DE/service-navi/adresse/adresse-node.html. Die DE-Mail ist eine optional durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung abgesicherte Mailverbindung, die durch das BSI zertifiziert wurde. Informationen zur Nutzung gibt es z.B. über https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/DigitaleGesellschaft/KommunikationUeberInternet/De-Mail/de-mail_node.html Allerdings ist die Voraussetzung für die Nutzung ein entsprechendes DE-Mailkonto bei einem der DE-Mail Anbieter. Darüber hinausgehende Schlüssel/verschlüsselte elektronische Kommunikation nutzen wir nicht. Mit freundlichem Gruß
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