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Anfrage zu verschlüsselter Kommunikation

Bitte nennen sie mir den/die öffentlichen PGP/GnuPG-Schlüssel (und die zugehörige Mailadresse/n) für die sichere verschlüsselte elektronische Kommunikation von Bürger/innen mit dem Abgeordnetenhaus. Falls möglich bitte die Antwort als Liste mit allen bekannten Mailadressen samt Schlüssel.

Es handelt sich um folgende Technologie: https://de.wikipedia.org/wiki/Pretty_Good_Privacy

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2017
  • Frist
    30. Mai 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu verschlüsselter Kommunikation [#21272]
Datum
28. April 2017 16:42
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nennen sie mir den/die öffentlichen PGP/GnuPG-Schlüssel (und die zugehörige Mailadresse/n) für die sichere verschlüsselte elektronische Kommunikation von Bürger/innen mit dem Abgeordnetenhaus. Falls möglich bitte die Antwort als Liste mit allen bekannten Mailadressen samt Schlüssel. Es handelt sich um folgende Technologie: https://de.wikipedia.org/wiki/Pretty_Good_Privacy
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Abgeordnetenhaus von Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 28. April 2017 Sehr geehrte<Information-entfernt> …
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 28. April 2017
Datum
9. Mai 2017 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> die Verwaltung des Abgeordnetenhauses stellt derzeit keine Mailadresse zur Verfügung, über die eine verschlüsselte Kommunikation mit PGP/GnuPG-Schlüssel möglich ist. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.