Anfrage zu Vorgehen bei Verkehrsunfällen

- gibt es Dokumente die Polizeibeamt*innen vorgeben wie mit einem Unfallfahrzeug, das nicht mehr gefahren werden kann, umzugehen ist?

- ist es gewollt, dass Unfallfahrzeuge am Straßenrand, auf Gehwegen und Radwegen für einige Tage abgestellt werden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Vorgehen bei Verkehrsunfällen [#255819]
Datum
28. Juli 2022 13:01
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- gibt es Dokumente die Polizeibeamt*innen vorgeben wie mit einem Unfallfahrzeug, das nicht mehr gefahren werden kann, umzugehen ist? - ist es gewollt, dass Unfallfahrzeuge am Straßenrand, auf Gehwegen und Radwegen für einige Tage abgestellt werden?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255819/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Juli 2022 13:01
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Inform…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Anfrage zu Vorgehen bei Verkehrsunfällen [#255819]
Datum
4. August 2022 16:10
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

image002.jpg
1,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). In diesem Zusammenhang wurde ich mit der Bearbeitung beauftragt. Ihrem gestellten Antrag kann ich im Rahmen der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport inhaltlich nicht nachkommen bzw. die von Ihnen gewünschten Informationen nicht im Rahmen des IFG zur Verfügung stellen. Die zu Grunde liegenden Fragen liegen im Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Polizei Berlin. Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Polizei Berlin zu wenden. https://www.internetwache-polizei-berlin.de Mit freundlichen Grüßen