Betreff: Ihr Antrag nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) / Umweltinformationsgesetz (UIG) / Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 10. Januar 2020 per E-Mail - "Anfrage zu vorherigen Tätigkeiten in NGOs"
Aktenzeichen: Z I 1 - 41012/0 (#173834)
Sehr
geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. Januar 2020 in der Sie um Auskunft über die Anzahl der aktuell im Bundesumweltministerium (BMU), im Bundesamt für Naturschutz (BfN) und im Umweltbundesamt (UBA) beschäftigten Personen (aufgeteilt nach Abteilungsleitung, Unterabteilungsleitung, Referatsleitung, Referenten), die vor ihrer aktuellen Tätigkeit im jeweiligen Haus in einer Nichtregierungs-Organisation tätig waren (mit Nennung der jeweiligen NGO), nach dem IFG, UIG und VIG baten, auf die ich Ihnen gerne antworte.
Für die im BMU beschäftigten Personen, erteile ich Ihnen folgende Auskunft:
Abteilungsleitungsebene = Kein/e Beschäftigte/r
Unterabteilungsleitungsebene = 1 Beschäftigte/r (Naturschutzbund Deutschland - NABU)
Referatsleitungsebene = 2 Beschäftigte (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband; Öko-Institut e. V.)
Referentenebene = 3 Beschäftigte (Brot für die Welt - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.; Deutscher Naturschutzring (DNR); Naturschutzbund Deutschland - NABU)
Leider sind die von Ihnen gewünschten Informationen, die das BfN sowie das UBA betreffen, in unserem Hause nicht vorhanden. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass das BfN (Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn) und das UBA (Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau) nach meiner Kenntnis über die begehrten Informationen verfügen. Ich stelle Ihnen anheim, den Antrag auf Zugang zu den gewünschten Informationen bei diesen Stellen erneut zu stellen.
Hinweis § 4 Abs. 3 UIG lautet:
"(3) Wird der Antrag bei einer informationspflichtigen Stelle gestellt, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, leitet sie den Antrag an die über die begehrten Informationen verfügende Stelle weiter, wenn ihr diese bekannt ist, und unterrichtet die antragstellende Person hierüber. Anstelle der Weiterleitung des Antrags kann sie die antragstellende Person auch auf andere ihr bekannte informationspflichtige Stellen hinweisen, die über die Informationen verfügen."
Hinweise zum Datenschutz:
Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU:
www.bmu.de/datenschutz<http://www.bm…tz>.
Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen