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Anfrage zu vorherigen Tätigkeiten in NGOs

Hiermit stelle ich nach IFG folgenden Antrag auf Zugang zu Informationen über Ihr Haus und die Ihnen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen: Bitte teilen Sie mir per E-Mail jeweils die Anzahl der aktuell im BMU, im BfN und im UBA beschäftigten Personen mit (aufgeteilt nach: Abteilungsleitungen, Unterabteilungsleitungen, Referatsleitungen, Referenten) , die vor ihrer aktuellen Tätigkeit im jeweiligen Haus in einer Nichtregierungs-Organisation tätig waren. Bitte nennen Sie dabei auch jeweils die NGO.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2020
  • Frist
    12. Februar 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit stelle ich …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu vorherigen Tätigkeiten in NGOs [#173834]
Datum
10. Januar 2020 15:57
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit stelle ich nach IFG folgenden Antrag auf Zugang zu Informationen über Ihr Haus und die Ihnen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen: Bitte teilen Sie mir per E-Mail jeweils die Anzahl der aktuell im BMU, im BfN und im UBA beschäftigten Personen mit (aufgeteilt nach: Abteilungsleitungen, Unterabteilungsleitungen, Referatsleitungen, Referenten) , die vor ihrer aktuellen Tätigkeit im jeweiligen Haus in einer Nichtregierungs-Organisation tätig waren. Bitte nennen Sie dabei auch jeweils die NGO.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173834
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff: Ihr Antrag nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) / Umweltinformation…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Anfrage zu vorherigen Tätigkeiten in NGOs [#173834]
Datum
7. Februar 2020 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Ihr Antrag nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) / Umweltinformationsgesetz (UIG) / Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 10. Januar 2020 per E-Mail - "Anfrage zu vorherigen Tätigkeiten in NGOs" Aktenzeichen: Z I 1 - 41012/0 (#173834) Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. Januar 2020 in der Sie um Auskunft über die Anzahl der aktuell im Bundesumweltministerium (BMU), im Bundesamt für Naturschutz (BfN) und im Umweltbundesamt (UBA) beschäftigten Personen (aufgeteilt nach Abteilungsleitung, Unterabteilungsleitung, Referatsleitung, Referenten), die vor ihrer aktuellen Tätigkeit im jeweiligen Haus in einer Nichtregierungs-Organisation tätig waren (mit Nennung der jeweiligen NGO), nach dem IFG, UIG und VIG baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Für die im BMU beschäftigten Personen, erteile ich Ihnen folgende Auskunft: Abteilungsleitungsebene = Kein/e Beschäftigte/r Unterabteilungsleitungsebene = 1 Beschäftigte/r (Naturschutzbund Deutschland - NABU) Referatsleitungsebene = 2 Beschäftigte (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband; Öko-Institut e. V.) Referentenebene = 3 Beschäftigte (Brot für die Welt - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.; Deutscher Naturschutzring (DNR); Naturschutzbund Deutschland - NABU) Leider sind die von Ihnen gewünschten Informationen, die das BfN sowie das UBA betreffen, in unserem Hause nicht vorhanden. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass das BfN (Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn) und das UBA (Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau) nach meiner Kenntnis über die begehrten Informationen verfügen. Ich stelle Ihnen anheim, den Antrag auf Zugang zu den gewünschten Informationen bei diesen Stellen erneut zu stellen. Hinweis § 4 Abs. 3 UIG lautet: "(3) Wird der Antrag bei einer informationspflichtigen Stelle gestellt, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, leitet sie den Antrag an die über die begehrten Informationen verfügende Stelle weiter, wenn ihr diese bekannt ist, und unterrichtet die antragstellende Person hierüber. Anstelle der Weiterleitung des Antrags kann sie die antragstellende Person auch auf andere ihr bekannte informationspflichtige Stellen hinweisen, die über die Informationen verfügen." Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU: www.bmu.de/datenschutz<http://www.bm…tz>. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen