AnlageSchlussbericht

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anfrage zum Bericht des Prüfungsgremiums zur Doktorarbeit von Franziska Giffey

/ 6
PDF herunterladen
Klassifizierung von Textstellen gemäß des Kategorienschemas Gesamtübersicht Fragment Nr.    Kategorie    Begründung 01117           3A        Paraphrasierung mit geringfügigen Textübernahme aus nicht genannter Quelle 01330           2C        Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 01417           2C        Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 01615          keine      Insignifikante Textstelle, Zuordnung nicht möglich 02426          keine      Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 02508           3B        Kaelble wird im betreffenden Absatz zwei Mal genannt, ist aber nicht eindeutig als Urheber des paraphrasierten Gedankens erkennbar 02521           2A        Zwar stammt der ursprüngliche Gedanke von Scharpf, die Formulierung jedoch von Vorländer, der nicht als Autor genannt wird 02528          keine      Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 02607          keine      Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 02715           2B        Gedanken- und wörtliche Textübernahme von Scharpf, der im betreffenden Absatz genannt wird, aber nicht dem Zitat zuzuordnen ist 02806 / 02820      2A        Scharpf wird weder im betreffenden Absatz noch im Kontext (vorangehender oder nachfolgender Absatz) genannt 02901           3B        Fehlerhafte Übernahme aus nicht zuzuordnender Quelle (im Kontext genannt) 03009           1A        Wörtliche Übernahme ganzer Sätze aus nicht genannter Quelle 03031          keine      Gemeinplatzartige Formulierung, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 03120           2C        Eder wird eindeutig als Quelle genannt, aber nicht korrekt zitiert 03223          keine      Nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar -1-
1

03301            2B          Obwohl Strohmeier im folgenden Absatz genannt wird, ist kein inhaltlicher Zusammenhang zur wörtlichen Textübernahme erheblichen Umfangs zu erkennen. Gravierender Fall mit Tendenz zur Kategorie 1 A. 03314            2B          Paraphrase von Eder mit deutlicher wörtlicher Textübernahme, ohne dass dessen Urheberschaft eindeutig zu erkennen wäre 03411            3C          Paraphrasierung von Eder, spätere Verwendung des Gedankens in der Sekundärliteratur irrelevant 03425            2A          Paraphrase von Strohmeier mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 03428           keine        Nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 03501           keine        Nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 03613            2A          Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle Vorbemerkung zu Seiten 36 bis 40: Bei der Bewertung der hier enthaltenen Fragmente ist zu berücksichtigen, dass die maßgebliche Quelle Kocka 2000 ist und Giffey auf diese immer wieder verweist. Diese 4 Seiten müssen im Zusammenhang gesehen werden. 03701            2B          Es ist nicht auszuschließen, dass die eigentliche Quelle Kocka ist und nicht, wie von Vroniplag vermutet, Liebert/Trenz. Daher einzuordnen als Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen mit im Kontext genannter, aber nicht eindeutig zuzuordnender Quelle. 03717            2B          Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 03721           keine        Nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 03724            2A          Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 03801            2B          Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 03816            1B          Wörtliche Textübernahme von Thiery, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 03901            2C          Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 03928            2B          Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 04022            2A          Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 04030            2B          Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen -2-
2

04105            2A          Herausragende, umfangreiche Textstelle. Kein reines Übersetzungsplagiat von Liebert/Trenz, enthält eigene Gedanken. Dennoch: Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 04226            2C          Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 04408           keine        Faktenaufzählung aus präzise benannter Quelle, Vroniplag-Einschätzung als Versuch der Verschleierung nicht nachvollziehbar 04504            1C          Nicht gekennzeichnetes Zitat aus Handbuchartikel mit fehlerhaft angegebener Quelle (Hrsg. des Handbuchs statt Autor des Artikels genannt), keine Seitenangabe 04514            2B          Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 04524            2B          Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen Vorbemerkung zu Seiten 46 bis 48: Bei der Bewertung der hier enthaltenen Fragmente ist zu berücksichtigen, dass die maßgebliche Quelle Kersting ist und Giffey auf diese immer wieder verweist. Diese 2 Seiten müssen im Zusammenhang gesehen werden. 04602            2B          Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 04628            2B          Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 04720            3C          Zitierfehler; Autor wurde korrekt benannt, nicht jedoch das Werk (falsches Jahr) 04801           keine        Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 04811            1C          Wörtliche Textübernahme ganzer Sätze, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 04815            1A          Wörtliche Übernahme ganzer Sätze aus nicht genannter Quelle 04920           keine        Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 05020 / 05101         3B         Paraphrasierung von Kersting, eindeutige Zuordnung der Quelle nicht möglich 05126            3C          Paraphrasierung von Kersting, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 05214            3C          Paraphrasierung von Kersting, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 05225            2A          Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 05228            2B          Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen -3-
3

05304       3B   Paraphrasierung von Kersting, eindeutige Zuordnung der Quelle nicht möglich 05615 / 05701  2B   Gravierende Textstelle. Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 05725      keine Zitierfehler, der vom Gremium nicht als Mangel bewertet wird. 06309       2B   Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 06316       3A   Paraphrasierung mit geringfügigen Textübernahme aus nicht genannter Quelle 06510      keine Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 06514       2A   Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 06531       2A   Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 06620       3A   Paraphrasierung mit geringfügigen Textübernahme aus nicht genannter Quelle 06624       2A   Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 06712       2A   Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 06904       2B   Gravierende Textstelle. Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 06931 / 07002  2A   Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 07013       2B   Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 07017 / 07024  2C   Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 07201       2A   Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 07217      keine Zitierfehler, der vom Gremium nicht als Mangel bewertet wird. 07219       2A   Gravierende Textstelle. Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 07314       2C   Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 07828       2B   Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 07924       2A   Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle -4-
4

08213 keine Nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 08307 keine Zitierfehler, der vom Gremium nicht als Mangel bewertet wird. 08406  1A   Wörtliche Übernahme ganzer Sätze aus nicht genannter Quelle 08430  2C   Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 08512 keine Hier handelt es sich um eine korrekte Nutzung amerikanischer Zitierweise 08529  2B   Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 08603 keine Nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 08630 keine Verweis auf das Originaldokument, nicht als Paraphrase identifizierbar 08809 keine Verweis auf das Originaldokument, nicht als Paraphrase identifizierbar 09002 keine Nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 09126 keine Verweis auf das Originaldokument, lediglich Zitierfehler 09301 keine Verweis auf das Originaldokument, unproblematisch 09304 keine Verweis auf das Originaldokument, unproblematisch 09319 keine Vorwurf nicht nachvollziehbar, Quelle ist genannt 09501 keine Zitierfehler (falsches Jahr des Kommissionsberichts genannt) der vom Gremium nicht als Mangel bewertet wird. 09829  2B   Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 10018  3A   Paraphrasierung mit geringfügigen Textübernahme aus nicht genannter Quelle 10026  2C   Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 10101  2C   Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 10106 keine Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 10128 keine Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 10228  2A   Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 10709 keine Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar -5-
5

11609       keine      Verweis auf das Originaldokument – wird vom Gremium nicht als Mangel bewertet. 11827       keine      Verweis auf das Originaldokument – wird vom Gremium nicht als Mangel bewertet 11901        1C        Wörtliche Textübernahme ganzer Sätze, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 11921       keine      Verweis auf das Originaldokument –wird vom Gremium nicht als Mangel bewertet 13607       keine      Übereinstimmung nicht spezifisch genug –wird vom Gremium nicht als Mangel bewertet. 14304        2C        Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 14329        1C        Wörtliche Textübernahme ganzer Sätze, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 15305        3A        Paraphrasierung mit geringfügigen Textübernahme aus nicht genannter Quelle 16922       keine      Quelle wird im Sinnzusammenhang genannt, nicht als Mangel im Sinne des Gremiums einzuordnen 20328        2A        Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 20501        2A        Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 20511        2A        Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle Vorbemerkung zu Kapitel 5: Die Monita haben keinen Einfluss auf die sachliche Eigenständigkeit der Schlussfolgerung, dem Vorwurf von VroniPlag kann insofern nicht gefolgt werden. 20628        2A        Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 20717        3B        Paraphrasierung ohne bzw. mit geringfügigen wörtlichen Textübernahmen, eindeutige Zuordnung der Quelle nicht möglich 20814       keine      Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 20920       keine      Unspezifisch, Zuordnung nicht möglich 21002       keine      Unspezifisch, Zuordnung nicht möglich 21120       keine      Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 21421        1A        Trivialer Fall, aufgrund formaler Erfüllung der Kriterien der Kategorie 1 A zugeordnet 21423        2A        Trivialer Fall, aufgrund formaler Erfüllung der Kriterien der Kategorie 2 A zugeordnet -6-
6