AnlageSchlussbericht
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anfrage zum Bericht des Prüfungsgremiums zur Doktorarbeit von Franziska Giffey“
Klassifizierung von Textstellen gemäß des Kategorienschemas Gesamtübersicht Fragment Nr. Kategorie Begründung 01117 3A Paraphrasierung mit geringfügigen Textübernahme aus nicht genannter Quelle 01330 2C Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 01417 2C Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 01615 keine Insignifikante Textstelle, Zuordnung nicht möglich 02426 keine Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 02508 3B Kaelble wird im betreffenden Absatz zwei Mal genannt, ist aber nicht eindeutig als Urheber des paraphrasierten Gedankens erkennbar 02521 2A Zwar stammt der ursprüngliche Gedanke von Scharpf, die Formulierung jedoch von Vorländer, der nicht als Autor genannt wird 02528 keine Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 02607 keine Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 02715 2B Gedanken- und wörtliche Textübernahme von Scharpf, der im betreffenden Absatz genannt wird, aber nicht dem Zitat zuzuordnen ist 02806 / 02820 2A Scharpf wird weder im betreffenden Absatz noch im Kontext (vorangehender oder nachfolgender Absatz) genannt 02901 3B Fehlerhafte Übernahme aus nicht zuzuordnender Quelle (im Kontext genannt) 03009 1A Wörtliche Übernahme ganzer Sätze aus nicht genannter Quelle 03031 keine Gemeinplatzartige Formulierung, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 03120 2C Eder wird eindeutig als Quelle genannt, aber nicht korrekt zitiert 03223 keine Nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar -1-
03301 2B Obwohl Strohmeier im folgenden Absatz genannt wird, ist kein inhaltlicher Zusammenhang zur wörtlichen Textübernahme erheblichen Umfangs zu erkennen. Gravierender Fall mit Tendenz zur Kategorie 1 A. 03314 2B Paraphrase von Eder mit deutlicher wörtlicher Textübernahme, ohne dass dessen Urheberschaft eindeutig zu erkennen wäre 03411 3C Paraphrasierung von Eder, spätere Verwendung des Gedankens in der Sekundärliteratur irrelevant 03425 2A Paraphrase von Strohmeier mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 03428 keine Nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 03501 keine Nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 03613 2A Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle Vorbemerkung zu Seiten 36 bis 40: Bei der Bewertung der hier enthaltenen Fragmente ist zu berücksichtigen, dass die maßgebliche Quelle Kocka 2000 ist und Giffey auf diese immer wieder verweist. Diese 4 Seiten müssen im Zusammenhang gesehen werden. 03701 2B Es ist nicht auszuschließen, dass die eigentliche Quelle Kocka ist und nicht, wie von Vroniplag vermutet, Liebert/Trenz. Daher einzuordnen als Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen mit im Kontext genannter, aber nicht eindeutig zuzuordnender Quelle. 03717 2B Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 03721 keine Nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 03724 2A Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 03801 2B Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 03816 1B Wörtliche Textübernahme von Thiery, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 03901 2C Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 03928 2B Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 04022 2A Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 04030 2B Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen -2-
04105 2A Herausragende, umfangreiche Textstelle. Kein reines Übersetzungsplagiat von Liebert/Trenz, enthält eigene Gedanken. Dennoch: Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 04226 2C Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 04408 keine Faktenaufzählung aus präzise benannter Quelle, Vroniplag-Einschätzung als Versuch der Verschleierung nicht nachvollziehbar 04504 1C Nicht gekennzeichnetes Zitat aus Handbuchartikel mit fehlerhaft angegebener Quelle (Hrsg. des Handbuchs statt Autor des Artikels genannt), keine Seitenangabe 04514 2B Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 04524 2B Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen Vorbemerkung zu Seiten 46 bis 48: Bei der Bewertung der hier enthaltenen Fragmente ist zu berücksichtigen, dass die maßgebliche Quelle Kersting ist und Giffey auf diese immer wieder verweist. Diese 2 Seiten müssen im Zusammenhang gesehen werden. 04602 2B Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 04628 2B Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 04720 3C Zitierfehler; Autor wurde korrekt benannt, nicht jedoch das Werk (falsches Jahr) 04801 keine Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 04811 1C Wörtliche Textübernahme ganzer Sätze, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 04815 1A Wörtliche Übernahme ganzer Sätze aus nicht genannter Quelle 04920 keine Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 05020 / 05101 3B Paraphrasierung von Kersting, eindeutige Zuordnung der Quelle nicht möglich 05126 3C Paraphrasierung von Kersting, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 05214 3C Paraphrasierung von Kersting, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 05225 2A Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 05228 2B Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen -3-
05304 3B Paraphrasierung von Kersting, eindeutige Zuordnung der Quelle nicht möglich 05615 / 05701 2B Gravierende Textstelle. Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 05725 keine Zitierfehler, der vom Gremium nicht als Mangel bewertet wird. 06309 2B Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 06316 3A Paraphrasierung mit geringfügigen Textübernahme aus nicht genannter Quelle 06510 keine Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 06514 2A Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 06531 2A Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 06620 3A Paraphrasierung mit geringfügigen Textübernahme aus nicht genannter Quelle 06624 2A Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 06712 2A Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 06904 2B Gravierende Textstelle. Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 06931 / 07002 2A Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 07013 2B Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 07017 / 07024 2C Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 07201 2A Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 07217 keine Zitierfehler, der vom Gremium nicht als Mangel bewertet wird. 07219 2A Gravierende Textstelle. Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 07314 2C Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 07828 2B Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 07924 2A Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle -4-
08213 keine Nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 08307 keine Zitierfehler, der vom Gremium nicht als Mangel bewertet wird. 08406 1A Wörtliche Übernahme ganzer Sätze aus nicht genannter Quelle 08430 2C Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 08512 keine Hier handelt es sich um eine korrekte Nutzung amerikanischer Zitierweise 08529 2B Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 08603 keine Nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 08630 keine Verweis auf das Originaldokument, nicht als Paraphrase identifizierbar 08809 keine Verweis auf das Originaldokument, nicht als Paraphrase identifizierbar 09002 keine Nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 09126 keine Verweis auf das Originaldokument, lediglich Zitierfehler 09301 keine Verweis auf das Originaldokument, unproblematisch 09304 keine Verweis auf das Originaldokument, unproblematisch 09319 keine Vorwurf nicht nachvollziehbar, Quelle ist genannt 09501 keine Zitierfehler (falsches Jahr des Kommissionsberichts genannt) der vom Gremium nicht als Mangel bewertet wird. 09829 2B Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle nicht eindeutig zuzuordnen 10018 3A Paraphrasierung mit geringfügigen Textübernahme aus nicht genannter Quelle 10026 2C Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 10101 2C Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 10106 keine Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 10128 keine Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 10228 2A Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 10709 keine Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar -5-
11609 keine Verweis auf das Originaldokument – wird vom Gremium nicht als Mangel bewertet. 11827 keine Verweis auf das Originaldokument – wird vom Gremium nicht als Mangel bewertet 11901 1C Wörtliche Textübernahme ganzer Sätze, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 11921 keine Verweis auf das Originaldokument –wird vom Gremium nicht als Mangel bewertet 13607 keine Übereinstimmung nicht spezifisch genug –wird vom Gremium nicht als Mangel bewertet. 14304 2C Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 14329 1C Wörtliche Textübernahme ganzer Sätze, Quelle ist eindeutig zuzuordnen 15305 3A Paraphrasierung mit geringfügigen Textübernahme aus nicht genannter Quelle 16922 keine Quelle wird im Sinnzusammenhang genannt, nicht als Mangel im Sinne des Gremiums einzuordnen 20328 2A Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 20501 2A Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 20511 2A Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle Vorbemerkung zu Kapitel 5: Die Monita haben keinen Einfluss auf die sachliche Eigenständigkeit der Schlussfolgerung, dem Vorwurf von VroniPlag kann insofern nicht gefolgt werden. 20628 2A Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 20717 3B Paraphrasierung ohne bzw. mit geringfügigen wörtlichen Textübernahmen, eindeutige Zuordnung der Quelle nicht möglich 20814 keine Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 20920 keine Unspezifisch, Zuordnung nicht möglich 21002 keine Unspezifisch, Zuordnung nicht möglich 21120 keine Gemeinplatz, nicht zweifelsfrei als Paraphrase identifizierbar 21421 1A Trivialer Fall, aufgrund formaler Erfüllung der Kriterien der Kategorie 1 A zugeordnet 21423 2A Trivialer Fall, aufgrund formaler Erfüllung der Kriterien der Kategorie 2 A zugeordnet -6-