Anfrage zum Denkmalschutz der Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr

sind die Kuranlagen in Formen des Bauhauses nach Entwurf von Hermann Weiser, 1927, ausgeführt 1934 und 1936/38, bestehend aus großer Konzert- bzw. Trinkhalle mit drehbarer Orchestermuschel, kleiner Trinkhalle, Wandelgang mit Läden entlang der Kurgartenstraße, Kolonnaden, darin integriert neue Brunnenhalle aus der Denkmalliste entfernt worden und warum?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2016
  • Frist
    30. März 2016
  • Ein:e Follower:in
Axel Hausberg
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sind die Kuran…
An Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Anfrage zum Denkmalschutz der Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr [#15817]
Datum
23. Februar 2016 13:39
An
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sind die Kuranlagen in Formen des Bauhauses nach Entwurf von Hermann Weiser, 1927, ausgeführt 1934 und 1936/38, bestehend aus großer Konzert- bzw. Trinkhalle mit drehbarer Orchestermuschel, kleiner Trinkhalle, Wandelgang mit Läden entlang der Kurgartenstraße, Kolonnaden, darin integriert neue Brunnenhalle aus der Denkmalliste entfernt worden und warum?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg
Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zum Denkmalschutz der Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr“ [#15817]
Datum
28. Juni 2016 09:25
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/15817 meine Anfrage wurde nicht beantwortet und auch telefonische Nachfragen blieben unbeantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 15817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Bad Neuenahr, Kuranlagen Sehr geehrter Herr Hausberg, Ende März hatten wir Ihre Anfrage über das Internet-Portal…
Von
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
Bad Neuenahr, Kuranlagen
Datum
29. Juni 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hausberg, Ende März hatten wir Ihre Anfrage über das Internet-Portal FragDenStaat.de vom 23.02.2016 bereits beantwortet. Nachfolgend erhalten Sie noch einmal unsere Antwortmail. Sie bitten um Auskunft darüber, ob die Kuranlagen in der Kurgartenstraße in Formen des Bauhauses mit mehreren zugehörigen Bauten (Konzert- bzw. Trinkhalle mit Orchestermuschel, kleiner Trinkhalle, Wandelgang mit Läden, Kolonnaden mit Brunnenhalle) aus der Denkmalliste entfernt worden seien und warum. Ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten. Wie Sie der im Internet veröffentlichten Denkmalliste entnehmen können, sind die von Ihnen genannten Anlagen und Bauten nicht aus dieser Liste entfernt worden. Diese Anlagen und Bauten sind konstituierende Bestandteile der Denkmalzone (bauliche Gesamtanlage nach DSchG §5. Abs. 1.1) „Kurbezirk“. Wir weisen darauf hin, dass der Status der baulichen Gesamtanlage den Substanzschutz für alle konstituierenden Bestandteile der baulichen Gesamtanlage beinhaltet. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Eingabe vom 28.06.2016 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Eingabe vom 28.06.2016
Datum
29. Juni 2016 15:03
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 29.06.2016 Gesch.Z.: 4.03.16.053 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Herr Axel Hausberg Ihre Eingabe vom 28.06.2016 Sehr geehrter Herr Hausberg, Ihre Eingabe habe ich am 28.06.2016 erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. Ich werde die Angelegenheit aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht überprüfen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich werde auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Eingabe vom 28.06.2016 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Eingabe vom 28.06.2016
Datum
30. Juni 2016 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 30.06.2016 Gesch.Z.: 4.03.16.053 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Herr Axel Hausberg Ihre Eingabe vom 28.06.2016 Sehr geehrter Herr Hausberg, wie ich auf dem Portal "Frag den Staat" sehen konnte, hat die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Ihnen mittlerweile die beantragten Informationen zur Verfügung gestellt. Ich gehe daher davon aus, dass sich Ihre Eingabe an meine Dienststelle erledigt hat. Wenn Sie weitergehende Unterstützung benötigen, teilen Sie mir dies bitte mit. Mit freundlichen Grüßen