Anfrage zum Denkmalschutz der Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr

sind die Kuranlagen in Formen
des Bauhauses nach Entwurf von Hermann
Weiser, 1927, ausgeführt 1934 und 1936/38,
bestehend aus großer Konzert- bzw. Trinkhalle
mit drehbarer Orchestermuschel, kleiner
Trinkhalle, Wandelgang mit Läden entlang der
Kurgartenstraße, Kolonnaden, darin integriert
neue Brunnenhalle aus der Denkmalliste entfernt worden und warum?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Februar 2016
  • Frist
    15. März 2016
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Axel Hausberg
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sind die Kuran…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Anfrage zum Denkmalschutz der Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr [#15540]
Datum
12. Februar 2016 09:39
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sind die Kuranlagen in Formen des Bauhauses nach Entwurf von Hermann Weiser, 1927, ausgeführt 1934 und 1936/38, bestehend aus großer Konzert- bzw. Trinkhalle mit drehbarer Orchestermuschel, kleiner Trinkhalle, Wandelgang mit Läden entlang der Kurgartenstraße, Kolonnaden, darin integriert neue Brunnenhalle aus der Denkmalliste entfernt worden und warum?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Anfragen zum Denkmalschutz: 1. Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr / 2. 50-er Jahre Pavillon Haup…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfragen zum Denkmalschutz: 1. Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr / 2. 50-er Jahre Pavillon Hauptstraße 58 53474 Bad Neuenahr
Datum
18. Februar 2016 10:39
Status
Ihre Anfragen zum Denkmalschutz vom 12.2.2016: 1. Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr / 2. 50-er Jahre Pavillon Hauptstraße 58 53474 Bad Neuenahr Unser Az.: 9811/53 442-4/50 Sehr geehrter Herr Hausschild, Ihre beiden o.g. Anfrage beziehen sich auf die Streichung eines bzw. mehrerer Denkmäler aus der Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz. Für die Führung der Denkmalliste - also auch für Eintragungen und Streichungen - ist die Denkmalfachbehörde - die Generaldirektion Kulturelles Erbe, Schillerstraße 44, 55116 Mainz <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>) zuständig (§§ 10 Abs. 1 Satz 2, 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 3 Satz 1). Bitte wenden Sie sich deshalb mit Ihren Anfragen an die zuständige Behörde.
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Anfragen zum Denkmalschutz: 1. Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr / 2. 50-er Jahre Pavillon Haup…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfragen zum Denkmalschutz: 1. Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr / 2. 50-er Jahre Pavillon Hauptstraße 58 53474 Bad Neuenahr
Datum
18. Februar 2016 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfragen zum Denkmalschutz vom 12.2.2016: 1. Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr / 2. 50-er Jahre Pavillon Hauptstraße 58 53474 Bad Neuenahr Unser Az.: 9811/53 442-4/50 Sehr geehrter Herr Hausschild, Ihre beiden o.g. Anfrage beziehen sich auf die Streichung eines bzw. mehrerer Denkmäler aus der Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz. Für die Führung der Denkmalliste - also auch für Eintragungen und Streichungen - ist die Denkmalfachbehörde - die Generaldirektion Kulturelles Erbe, Schillerstraße 44, 55116 Mainz <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>) zuständig (§§ 10 Abs. 1 Satz 2, 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 3 Satz 1). Bitte wenden Sie sich deshalb mit Ihren Anfragen an die zuständige Behörde.
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Anfragen zum Denkmalschutz: 1. Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr / 2. 50-er Jahre Pavillon Haup…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfragen zum Denkmalschutz: 1. Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr / 2. 50-er Jahre Pavillon Hauptstraße 58 53474 Bad Neuenahr
Datum
18. Februar 2016 10:39
Status
Ihre Anfragen zum Denkmalschutz vom 12.2.2016: 1. Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr / 2. 50-er Jahre Pavillon Hauptstraße 58 53474 Bad Neuenahr Unser Az.: 9811/53 442-4/50 Sehr geehrter Herr Hausschild, Ihre beiden o.g. Anfrage beziehen sich auf die Streichung eines bzw. mehrerer Denkmäler aus der Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz. Für die Führung der Denkmalliste - also auch für Eintragungen und Streichungen - ist die Denkmalfachbehörde - die Generaldirektion Kulturelles Erbe, Schillerstraße 44, 55116 Mainz <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>) zuständig (§§ 10 Abs. 1 Satz 2, 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 3 Satz 1). Bitte wenden Sie sich deshalb mit Ihren Anfragen an die zuständige Behörde.

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Anfragen zum Denkmalschutz: 1. Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr / 2. 50-er Jahre Pavillon Haup…
Von
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Betreff
Anfragen zum Denkmalschutz: 1. Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr / 2. 50-er Jahre Pavillon Hauptstraße 58 53474 Bad Neuenahr
Datum
18. Februar 2016 10:39
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfragen zum Denkmalschutz vom 12.2.2016: 1. Kuranlagen an der Kurgartenstraße 53474 Bad Neuenahr / 2. 50-er Jahre Pavillon Hauptstraße 58 53474 Bad Neuenahr Unser Az.: 9811/53 442-4/50 Sehr geehrter Herr Hausschild, Ihre beiden o.g. Anfrage beziehen sich auf die Streichung eines bzw. mehrerer Denkmäler aus der Denkmalliste des Landes Rheinland-Pfalz. Für die Führung der Denkmalliste - also auch für Eintragungen und Streichungen - ist die Denkmalfachbehörde - die Generaldirektion Kulturelles Erbe, Schillerstraße 44, 55116 Mainz <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>) zuständig (§§ 10 Abs. 1 Satz 2, 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 3 Satz 1). Bitte wenden Sie sich deshalb mit Ihren Anfragen an die zuständige Behörde.