Anfrage zum Energiecharta-Vertrag und Kohleausstieg

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage hiermit Zugang zu den folgenden Dokumenten:

Sämtliche Informationen, darunter Emails, Aktenvermerke, Sitzungsprotokolle, Dokumente der internen Kommunikation, schriftliche Kommunikation mit Dritten und sonstige relevante Korrespondenzen/Dokumente in denen im Rahmen des deutschen Kohleausstiegs Bezug auf den Energiecharta-Vertrag genommen oder dieser explizit erwähnt wird. Dies umfasst sowohl die Erarbeitung und Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes durch die Bundesministerien, als auch die Verhandlung, Ausarbeitung und Verabschiedung der öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Braunkohlebetreibern.

Die Anfrage umfasst Dokumente, die in der Zeit vom 1. Juli 2019 bis heute (21. Dezember 2020) erstellt wurden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Dezember 2020
  • Frist
    23. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage hiermit Zugang zu den folgenden Dokumente…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zum Energiecharta-Vertrag und Kohleausstieg [#207032]
Datum
21. Dezember 2020 17:03
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage hiermit Zugang zu den folgenden Dokumenten: Sämtliche Informationen, darunter Emails, Aktenvermerke, Sitzungsprotokolle, Dokumente der internen Kommunikation, schriftliche Kommunikation mit Dritten und sonstige relevante Korrespondenzen/Dokumente in denen im Rahmen des deutschen Kohleausstiegs Bezug auf den Energiecharta-Vertrag genommen oder dieser explizit erwähnt wird. Dies umfasst sowohl die Erarbeitung und Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes durch die Bundesministerien, als auch die Verhandlung, Ausarbeitung und Verabschiedung der öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Braunkohlebetreibern. Die Anfrage umfasst Dokumente, die in der Zeit vom 1. Juli 2019 bis heute (21. Dezember 2020) erstellt wurden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207032/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Anfrage zum Energiecharta-Vertrag und Kohleausstieg [#207032]
Datum
4. Januar 2021 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 21. Dezember 2020 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat IIIB6 - Sonderfragen konventionelle Stromerzeugung zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Ich danke Ihnen für Ihren Antrag. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
IFG Bescheid - Amtliche Informationen mit Bezug z. Energiecharta-Vertrag [#207032] Sehr geehrteAntragsteller/in a…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
IFG Bescheid - Amtliche Informationen mit Bezug z. Energiecharta-Vertrag [#207032]
Datum
12. Januar 2021 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 21. Dezember 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz erlässt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den im Anhang zu dieser E-Mail beigefügten Bescheid. Mit freundlichen Grüßen