Anfrage zum Heilmittelwerbegesetz - Zu Risiken und Nebenwirkungen...

Im Rahmen einer Recherche zum strukturellen Missbrauch im Gesundheitssystem beschäftigt mich seit Langem eine Frage. Hierzu bitte ich Sie um eine Stellungnahme, sofern es diese gibt.
Einer der bekanntesten Sätze in der Werbung ist „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte die Packungsbeilage oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Nach §4 des Heilmittelwerbegesetzes ist dieser Satz für Medikamente vorgeschrieben, die außerhalb der Fachkreise, also bei unkundigen Endverbrauchern beworben werden.

Den Apothekern, die am Verkauf der Präparate verdienen wird diese Beratung durch ihren Anteil am Verkaufserlös vergolten. Anders sieht es hingegen bei den Ärzten aus. Der Patient, der sich bei Fragen hilfesuchend an seinen Arzt wendet, verlangt ihm Zeit ab. Zudem bedeutet die Beratung auch ein Haftungsrisiko, das der Arzt trägt. Der Pharmahersteller und der verkaufende Apotheker profitieren vom Erlös, der Arzt hingegen investiert Zeit hierfür und übernimmt mit jeder Beratung ein Haftungsrisiko. Gibt es hierfür eigentlich einen Ausgleich?
Ein privatärztlich tätiger Arzt muss genaugenommen für eine solche Beratung eine Rechnung stellen um die Zeit für Beratung und das Haftungsrisiko vergütet zu bekommen. Auf die Kosten einer solchen Beratung wird in der Packungsbeilage nicht hingewiesen. Liegt das Risiko für die Kosten beim Patienten, der mit dem Medikament auch die Verantwortung für die Beantwortung seiner Fragen übernommen hat?
Beim Kassenarzt regeln die Verträge mit den kassenärztlichen Vereinigungen dessen Vergütung. Somit werden die Kosten von der Solidargemeinschaft der Versicherten getragen.
Der entstehende Aufwand durch den entstehenden Beratungsbedarf ist zeitlich und finanziell nur schwer zu beziffern. In Anbetracht der Größenordnungen jedoch bedeutet es für die Pharmazeutische Industrie eine erhebliche Subvention, wenn sie ihre Haftungs- und Aufklärungspflicht an Ärzte, beziehungsweise das staatliche Gesundheitssystem abwälzt.
Sollte es keinen Ausgleich für diese Leistungen geben, entspräche dies strukturell einem Missbrauch. Im Einzelfall der beratenden Ärztinnen und Ärzte ist dieser Missbrauch vielleicht nicht nachweis- oder belegbar, verdünnt sich im Praxisalltag der ohnehin umfangreichen Pflichten und Anforderungen. Auf der kollektiven Ebene der Interessengruppen und Verbände wird durch dieses Gesetz meines Erachtens eine Interessengruppe auf Kosten einer anderen bevorteilt. Nicht nur als Angehöriger dieser benachteiligten Interessengruppe empfinde ich das als ungerecht. Wie sehen Sie das? Ich bitte Sie um ihre ernstgemeinte Aufklärung und Stellungnahme in dieser Sache. Gerne nehme ich auch bereits vorhandene Arbeiten und Expertisen entgegen, die vielleicht aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes stammen.
Abschließend fasse ich hier noch einmal meine Fragen zusammen:
Wurde bei der Verabschiedung des Heilmittelwerbegesetzes ein Ausgleich für die ungerechte Gewinn - Lasten-Verteilung geplant?
Wenn ja, wie sieht er aus?
Wenn nein, wie wird diese Ungerechtigkeit erklärt?
Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und ihre Antwort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen einer Rec…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zum Heilmittelwerbegesetz - Zu Risiken und Nebenwirkungen... [#171179]
Datum
28. November 2019 18:22
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen einer Recherche zum strukturellen Missbrauch im Gesundheitssystem beschäftigt mich seit Langem eine Frage. Hierzu bitte ich Sie um eine Stellungnahme, sofern es diese gibt. Einer der bekanntesten Sätze in der Werbung ist „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte die Packungsbeilage oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Nach §4 des Heilmittelwerbegesetzes ist dieser Satz für Medikamente vorgeschrieben, die außerhalb der Fachkreise, also bei unkundigen Endverbrauchern beworben werden. Den Apothekern, die am Verkauf der Präparate verdienen wird diese Beratung durch ihren Anteil am Verkaufserlös vergolten. Anders sieht es hingegen bei den Ärzten aus. Der Patient, der sich bei Fragen hilfesuchend an seinen Arzt wendet, verlangt ihm Zeit ab. Zudem bedeutet die Beratung auch ein Haftungsrisiko, das der Arzt trägt. Der Pharmahersteller und der verkaufende Apotheker profitieren vom Erlös, der Arzt hingegen investiert Zeit hierfür und übernimmt mit jeder Beratung ein Haftungsrisiko. Gibt es hierfür eigentlich einen Ausgleich? Ein privatärztlich tätiger Arzt muss genaugenommen für eine solche Beratung eine Rechnung stellen um die Zeit für Beratung und das Haftungsrisiko vergütet zu bekommen. Auf die Kosten einer solchen Beratung wird in der Packungsbeilage nicht hingewiesen. Liegt das Risiko für die Kosten beim Patienten, der mit dem Medikament auch die Verantwortung für die Beantwortung seiner Fragen übernommen hat? Beim Kassenarzt regeln die Verträge mit den kassenärztlichen Vereinigungen dessen Vergütung. Somit werden die Kosten von der Solidargemeinschaft der Versicherten getragen. Der entstehende Aufwand durch den entstehenden Beratungsbedarf ist zeitlich und finanziell nur schwer zu beziffern. In Anbetracht der Größenordnungen jedoch bedeutet es für die Pharmazeutische Industrie eine erhebliche Subvention, wenn sie ihre Haftungs- und Aufklärungspflicht an Ärzte, beziehungsweise das staatliche Gesundheitssystem abwälzt. Sollte es keinen Ausgleich für diese Leistungen geben, entspräche dies strukturell einem Missbrauch. Im Einzelfall der beratenden Ärztinnen und Ärzte ist dieser Missbrauch vielleicht nicht nachweis- oder belegbar, verdünnt sich im Praxisalltag der ohnehin umfangreichen Pflichten und Anforderungen. Auf der kollektiven Ebene der Interessengruppen und Verbände wird durch dieses Gesetz meines Erachtens eine Interessengruppe auf Kosten einer anderen bevorteilt. Nicht nur als Angehöriger dieser benachteiligten Interessengruppe empfinde ich das als ungerecht. Wie sehen Sie das? Ich bitte Sie um ihre ernstgemeinte Aufklärung und Stellungnahme in dieser Sache. Gerne nehme ich auch bereits vorhandene Arbeiten und Expertisen entgegen, die vielleicht aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes stammen. Abschließend fasse ich hier noch einmal meine Fragen zusammen: Wurde bei der Verabschiedung des Heilmittelwerbegesetzes ein Ausgleich für die ungerechte Gewinn - Lasten-Verteilung geplant? Wenn ja, wie sieht er aus? Wenn nein, wie wird diese Ungerechtigkeit erklärt? Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und ihre Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171179 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlic…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Anfrage zum Heilmittelwerbegesetz - Zu Risiken und Nebenwirkungen... [#171179]
Datum
29. November 2019 06:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Anfrage zum Heilmittelwerbegesetz - Zu Risiken und Nebenwirkungen... [#171179]
Datum
4. Dezember 2019 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Es freut mich, wenn Sie meine Anfrage an die zuständig…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage zum Heilmittelwerbegesetz - Zu Risiken und Nebenwirkungen... [#171179]
Datum
4. Dezember 2019 10:27
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Es freut mich, wenn Sie meine Anfrage an die zuständige Stelle weiterleiten. Und Sie haben sicherlich auch recht, dass es mir um Antworten auf konkrete Fragestellungen geht. Ich nähere mich dieser Thematik aus einer vor allem beruflichen Betroffenheit, in der ich wenig Erfahrung mit politischen Angelegenheiten mitbringe. Meines Erachtens ist jedoch auch das Informationsfreiheitsgesetz und der Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen gültig, da bei der Erarbeitung des Gesetzes sicherlich auch Gedanken zu seinem Zweck, wie auch zu dessen Auswirkungen angestellt wurden. Es müsste daher auch Protokolle geben, aus denen die erwogenen Aspekte hervorgehen. Zumindest ist dies meine laienhafte Vorstellung. Ich freue mich in jedem Falle, dass Sie sich der Sache angenommen haben und bleibe gespannt auf die Ergebnisse. Es freut mich über diese Plattform eine politische Teilhabe erleben zu können. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Ich wünsche Ihnen eine gute Vorweihnachtszeit und einen halbwegs entspannten Jahreswechsel. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171179
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zum Heilmittelwerbegesetz - Zu Risiken u…
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Von
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Betreff
AW: WG: Anfrage zum Heilmittelwerbegesetz - Zu Risiken und Nebenwirkungen... [#171179]
Datum
2. Januar 2020 17:56
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zum Heilmittelwerbegesetz - Zu Risiken und Nebenwirkungen...“ vom 28.11.2019 (#171179) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Gerne leiten Sie meine Anfrage auch an das zuständige Fachreferat weiter. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171179
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen bereits mit Email vom 04.12.2019 mitgeteilt wurde, ist Ihre Anfrage nicht …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Anfrage zum Heilmittelwerbegesetz - Zu Risiken und Nebenwirkungen... [#171179]
Datum
3. Januar 2020 12:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen bereits mit Email vom 04.12.2019 mitgeteilt wurde, ist Ihre Anfrage nicht nach den Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes (Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen) zu behandeln und wurde aus diesem Grunde an das zuständige Fachreferat zur Beantwortung weitergeleitet. Somit gelten die Fristen zur Beantwortung einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsrecht nicht für Ihre Anfrage. Das zuständige Fachreferat wird Ihre Fragen schnellstmöglich beantworten, was aber aufgrund von Gesetzgebungsarbeiten noch etwas dauern könnte. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in liebe Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Es freut mich, dass Sie sich Ze…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: WG: Anfrage zum Heilmittelwerbegesetz - Zu Risiken und Nebenwirkungen... [#171179]
Datum
3. Januar 2020 13:57
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in liebe Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Es freut mich, dass Sie sich Zeit für meine Anfrage nehmen. Mein Gedanke hinter der Anfrage war, dass es aus der Zeit des Gesetzentwurfes vielleicht Aufzeichnungen gibt, die meine Fragen beantworten würden. Daher meine Anfrage auf der Basis des IFG. Sollte dem nicht so sein, bzw. Sie es einfach nur anders sehen, freue ich mich trotzdem, wenn sich Menschen dieser Sache annehmen, zumal mich die Thematik schon lange beschäftigt. Auf diesem Wege noch mal allen Beteiligten die besten Wünsche zum neuen Jahr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171179
Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Anfrage vom 28. November 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 28. November 2019 übersende …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 28. November 2019
Datum
7. Januar 2020 12:34
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
674,3 KB
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
1,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 28. November 2019 übersende ich Ihnen das angefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre Anfrage vom 28. November 2019 [#171179] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Versuch einer…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28. November 2019 [#171179]
Datum
7. Januar 2020 18:32
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Versuch einer Antwort, der mich nicht zufriedenstellt, da Sie auf das Thema des ungerechten Gewinn-/Lastenvergleiches nicht eingegangen sind. Mir ist durchaus klar, dass die Vergütung der Ärzte im EBM geregelt ist und vielleicht deckt dieser ja auch die Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen für die Pharmaindustrie mit ab. Bevor ich meine Anfrage eventuell als erledigt kennzeichne werde ich ein paar Nächte darüber schlafen und gegebenenfalls meine Fragen noch einmal konkreter formulieren. Eventuell werde ich sie auch an anderer Stelle unterbringen, um für mich Klarheit zu gewinnen. Vielen Dank erst einmal bis hierhin. Mit den besten Wünschen fürs neue Jahr verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171179
Bundesministerium für Gesundheit
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Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Januar 2020 18:38
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Ihre Anfrage vom 28. November 2019 [#171179] Sehr geehrteAntragsteller/in Liebe Antragst…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihre Anfrage vom 28. November 2019 [#171179]
Datum
20. Januar 2020 19:43
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Liebe Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mühen. Mittlerweile hat sich mein "Problem" gelöst, nachdem mich Herr Prof. Glaeske von der Uni Bremen aufgeklärt hat. Er hatte damals an dem Heilmittelwerbegesetz mitgewirkt. Er hat mir auch erlaubt seine Antwort hier zu veröffentlichen. Sie finden Sie im Anhang. Vielleicht interessiert sich ja noch mal jemand dafür. Vielen Dank für Ihre Geduld und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 20-01-mail-glaeske-hwg.pdf Anfragenr: 171179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171179

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Bundesministerium für Gesundheit
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Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Januar 2020 19:43
Status

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