Anfrage zum Heilmittelwerbegesetz - Zu Risiken und Nebenwirkungen...
Im Rahmen einer Recherche zum strukturellen Missbrauch im Gesundheitssystem beschäftigt mich seit Langem eine Frage. Hierzu bitte ich Sie um eine Stellungnahme, sofern es diese gibt.
Einer der bekanntesten Sätze in der Werbung ist „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte die Packungsbeilage oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Nach §4 des Heilmittelwerbegesetzes ist dieser Satz für Medikamente vorgeschrieben, die außerhalb der Fachkreise, also bei unkundigen Endverbrauchern beworben werden.
Den Apothekern, die am Verkauf der Präparate verdienen wird diese Beratung durch ihren Anteil am Verkaufserlös vergolten. Anders sieht es hingegen bei den Ärzten aus. Der Patient, der sich bei Fragen hilfesuchend an seinen Arzt wendet, verlangt ihm Zeit ab. Zudem bedeutet die Beratung auch ein Haftungsrisiko, das der Arzt trägt. Der Pharmahersteller und der verkaufende Apotheker profitieren vom Erlös, der Arzt hingegen investiert Zeit hierfür und übernimmt mit jeder Beratung ein Haftungsrisiko. Gibt es hierfür eigentlich einen Ausgleich?
Ein privatärztlich tätiger Arzt muss genaugenommen für eine solche Beratung eine Rechnung stellen um die Zeit für Beratung und das Haftungsrisiko vergütet zu bekommen. Auf die Kosten einer solchen Beratung wird in der Packungsbeilage nicht hingewiesen. Liegt das Risiko für die Kosten beim Patienten, der mit dem Medikament auch die Verantwortung für die Beantwortung seiner Fragen übernommen hat?
Beim Kassenarzt regeln die Verträge mit den kassenärztlichen Vereinigungen dessen Vergütung. Somit werden die Kosten von der Solidargemeinschaft der Versicherten getragen.
Der entstehende Aufwand durch den entstehenden Beratungsbedarf ist zeitlich und finanziell nur schwer zu beziffern. In Anbetracht der Größenordnungen jedoch bedeutet es für die Pharmazeutische Industrie eine erhebliche Subvention, wenn sie ihre Haftungs- und Aufklärungspflicht an Ärzte, beziehungsweise das staatliche Gesundheitssystem abwälzt.
Sollte es keinen Ausgleich für diese Leistungen geben, entspräche dies strukturell einem Missbrauch. Im Einzelfall der beratenden Ärztinnen und Ärzte ist dieser Missbrauch vielleicht nicht nachweis- oder belegbar, verdünnt sich im Praxisalltag der ohnehin umfangreichen Pflichten und Anforderungen. Auf der kollektiven Ebene der Interessengruppen und Verbände wird durch dieses Gesetz meines Erachtens eine Interessengruppe auf Kosten einer anderen bevorteilt. Nicht nur als Angehöriger dieser benachteiligten Interessengruppe empfinde ich das als ungerecht. Wie sehen Sie das? Ich bitte Sie um ihre ernstgemeinte Aufklärung und Stellungnahme in dieser Sache. Gerne nehme ich auch bereits vorhandene Arbeiten und Expertisen entgegen, die vielleicht aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes stammen.
Abschließend fasse ich hier noch einmal meine Fragen zusammen:
Wurde bei der Verabschiedung des Heilmittelwerbegesetzes ein Ausgleich für die ungerechte Gewinn - Lasten-Verteilung geplant?
Wenn ja, wie sieht er aus?
Wenn nein, wie wird diese Ungerechtigkeit erklärt?
Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und ihre Antwort.
Anfrage erfolgreich
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Datum28. November 2019
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31. Dezember 2019
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- Anfrage zum Heilmittelwerbegesetz - Zu Risiken und Nebenwirkungen... [#171179]
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- WG: Anfrage zum Heilmittelwerbegesetz - Zu Risiken und Nebenwirkungen... [#171179]
- Datum
- 29. November 2019 06:52
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Empfangsbestätigung
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- WG: Anfrage zum Heilmittelwerbegesetz - Zu Risiken und Nebenwirkungen... [#171179]
- Datum
- 4. Dezember 2019 09:54
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- AW: WG: Anfrage zum Heilmittelwerbegesetz - Zu Risiken und Nebenwirkungen... [#171179]
- Datum
- 4. Dezember 2019 10:27
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- AW: WG: Anfrage zum Heilmittelwerbegesetz - Zu Risiken und Nebenwirkungen... [#171179]
- Datum
- 2. Januar 2020 17:56
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- WG: Anfrage zum Heilmittelwerbegesetz - Zu Risiken und Nebenwirkungen... [#171179]
- Datum
- 3. Januar 2020 12:43
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- AW: WG: Anfrage zum Heilmittelwerbegesetz - Zu Risiken und Nebenwirkungen... [#171179]
- Datum
- 3. Januar 2020 13:57
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- Ihre Anfrage vom 28. November 2019
- Datum
- 7. Januar 2020 12:34
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- AW: Ihre Anfrage vom 28. November 2019 [#171179]
- Datum
- 7. Januar 2020 18:32
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- Betreff versteckt
- Datum
- 7. Januar 2020 18:38
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- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Automatische Antwort: Ihre Anfrage vom 28. November 2019 [#171179]
- Datum
- 20. Januar 2020 19:43
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- Datum
- 20. Januar 2020 19:43
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