Sehr
Antragsteller/in
zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eingereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet.
Allgemeine Informationen zu Ihrer Anfrage erhalten Sie auf unserer Internetseite unter "COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)", abrufbar unter
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV....
Informationen zum Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung finden Sie auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), abrufbar unter
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossie....
Für Informationen zu Regelungen des Bundes verweisen wir auf unsere FAQs („Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen?“) sowie die Seite des BMG unter:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV...
https://www.bundesgesundheitsminister...
In Bezug auf Vorschriften für 2G/3G-Regelungen in ihrem Bundesland wenden Sie sich bitte ggf. an die dort zuständige Landesbehörde.
Allgemeine Informationen zur Auffrischungsimpfung finden Sie ergänzend unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-d...
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV...
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur CovPass-App sind unter
https://www.digitaler-impfnachweis-ap... abrufbar.
Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID-19-Impfung finden Sie unter
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/....
Bitte beachten Sie, dass die Bundesländer festlegen, ob fachlichen Vorgaben auch für 2G/3G-Regelungen gelten bzw. in den jeweiligen Verordnungen berücksichtigt werden, sodass dies nicht im Ermessen des RKI liegt. Bei regulatorischen Fragen (z.B. Gültigkeitsdauer von Zertifikaten, Voraussetzungen für 2G/3G-Zugangsregeln) ist das RKI daher nicht der richtige Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die jeweilig zuständigen Landesbehörden oder informieren sich auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).
Das RKI informiert primär die Fachöffentlichkeit und verfügt leider nicht über die Kapazitäten, um auch die zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung jeweils individuell zu beantworten (siehe auch die Hinweise unter
https://www.rki.de/DE/Service/Kontakt...). Für die individuelle Beratung sind primär die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die örtlichen Gesundheitsämter verantwortlich. Gleichwohl stellen wir auf unserer Internetseite umfangreiche Informationen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, insbesondere zu COVID-19 sowie zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (
www.rki.de/covid-19 und
www.rki.de/covid-19-impfen). Sie können Ihre Anfrage an das hierfür eingerichtete Postfach
<<E-Mail-Adresse>> (hier in CC) richten, wir bitten jedoch um Verständnis, dass hierauf aus den dargestellten Gründen ggf. nicht bzw. nur verzögert reagiert werden kann.
Wir bitten vor diesem Hintergrund um Verständnis, dass Nachfragen zu dieser Anfrage an das Postfach
<<E-Mail-Adresse>> aus den dargestellten Gründen nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen