Anfrage zum Kostenvergleich zwischen Radsportveranstaltungen und Kulturveranstaltungen der Stadt Albstadt

Anfrage an: Stadt Albstadt

Aufstellung der Stadt Albstadt entstandenen Kosten durch Radsportveranstaltungen in den letzten 12 Monaten, sowie dem gegenübergestellt die Ausgaben für nicht-sportliche Kulturveranstaltungen. (z.B. die Literaturtage)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2019
  • Frist
    3. Juli 2019
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Antonio Schmusch
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellu…
An Stadt Albstadt Details
Von
Antonio Schmusch
Betreff
Anfrage zum Kostenvergleich zwischen Radsportveranstaltungen und Kulturveranstaltungen der Stadt Albstadt [#148350]
Datum
3. Juni 2019 22:07
An
Stadt Albstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung der Stadt Albstadt entstandenen Kosten durch Radsportveranstaltungen in den letzten 12 Monaten, sowie dem gegenübergestellt die Ausgaben für nicht-sportliche Kulturveranstaltungen. (z.B. die Literaturtage)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antonio Schmusch <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antonio Schmusch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Antonio Schmusch

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Stadt Albstadt
Sehr geehrter Herr Schmusch, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 03. Juni 2019 und Ihre Anfrage. Die Grundlage für …
Von
Stadt Albstadt
Betreff
AW: Anfrage zum Kostenvergleich zwischen Radsportveranstaltungen und Kulturveranstaltungen der Stadt Albstadt [#148350]
Datum
7. Juni 2019 08:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmusch, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 03. Juni 2019 und Ihre Anfrage. Die Grundlage für unser kommunales Handeln in den Bereichen Kultur und Sport basiert auf dem kommunalen Haushaltsplan, der alljährlich vom Gemeinderat der Stadt Albstadt beschlossen wird. Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt hier im Rahmen einer öffentlichen Sitzung. Auch die Haushaltspläne sind öffentlich zugänglich und können eingesehen werden. Ich verweise hierzu auf nachfolgenden Link: https://www.albstadt.de/Haushaltspl%C3%A4ne-ab-2011 Der aktuelle Haushaltsplan 2019 setzt sich wie alle anderen Haushalte aus einem Gesamtfinanzhaushalt, einschließlich mittelfristiger Finanzplanung, bestehend aus fünf Teilhaushalten zusammen. Der Teilhaushalt 2 mit dem Titel "Allgemeine Verwaltung Kultur" umfasst das städtische Angebot im Bereich des Kunstmuseums Albstadt, der Wirtschaftsförderung, aber auch sonstiger kommunalen Messen, Theater, Musikpflege, sonstige Kulturpflege und den Tourismus. Ebenso sind auch die Bibliotheken mit aufgeführt. Sie finden die hier zugehörigen Haushaltsmittel im aktuellen Haushaltsplan 2019 ab Seite 112 ff. Hier finden Sie auch die Produkte wie Theatergastspiele, Comedy und Kabarett-Vorführungen, Lesungen, Ausstellungen, aber auch Veranstaltungen aus dem Musikbereich. Im Teilhaushalt 3 mit dem Titel "Finanzen/Sicherheit/Ordnung/Soziales" finden Sie die Sportveranstaltungen unter dem Punkt "Förderung des Sports" hinterlegt. Die hier aufgelisteten Veranstaltungen (S. 248) umfassen nicht nur Radveranstaltungen, sondern auch Veranstaltungen anderer Sportarten, sowie Werbung und Sportlerehrung. Den Teilhaushalt 3 finden Sie ab S. 150 ff. im aktuellen Haushaltsplan. Ich hoffe wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Viele Grüße