Anfrage zum Leistungskatalog der Barmer GEK

Anfrage an: BARMER GEK

Ich würde gerne wissen, wie viele und welche Leistungen in den vergangenen 10 Jahren aus Ihrem Leistungskatalog gestrichen, und wie viele und welche Zuzahlungspflichtig wurden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    8. Oktober 2018
  • Frist
    9. November 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gerne …
An BARMER GEK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zum Leistungskatalog der Barmer GEK [#33957]
Datum
8. Oktober 2018 22:41
An
BARMER GEK
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne wissen, wie viele und welche Leistungen in den vergangenen 10 Jahren aus Ihrem Leistungskatalog gestrichen, und wie viele und welche Zuzahlungspflichtig wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
BARMER GEK
Eingangsbestätigung Liebe/r Versicherte/r, wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden diese so bald wie möglich b…
Von
BARMER GEK
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
8. Oktober 2018 22:43
Status
Warte auf Antwort
Liebe/r Versicherte/r, wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden diese so bald wie möglich bearbeiten. Da uns Datenschutz ein besonderes Anliegen ist, erfolgt unsere Antwort ggf. auch per Post. Denn bei der Übertragung von E-Mails ist nie ganz auszuschließen, dass persönliche Daten von Dritten gelesen oder missbraucht werden. Da diese Nachricht automatisch versendet wird, ist eine direkte Antwort nicht möglich. Nutzen Sie bei Fragen unsere Kontaktwege per Telefon (0800 333 1010) oder E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Kennen Sie schon unsere Service-App, mit der Sie z.B. Krankmeldungen direkt und bequem hochladen können? Oder nutzen Sie das Online-Postfach für eine datenschutzsichere Kommunikation mit der BARMER. www.barmer.de/serviceapp www.barmer.de/meinebarmer Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Frist nach Informationsfreiheitsgesetz überschritten. [#33957] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsf…
An BARMER GEK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frist nach Informationsfreiheitsgesetz überschritten. [#33957]
Datum
9. November 2018 11:31
An
BARMER GEK
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zum Leistungskatalog der Barmer GEK“ vom 08.10.2018 (#33957) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
BARMER GEK
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
BARMER GEK
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. November 2018 11:32
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

BARMER GEK
IFG-Antrag Sehr geehrtAntragsteller/in Sie stellten einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Sie wollt…
Von
BARMER GEK
Betreff
IFG-Antrag
Datum
16. November 2018 10:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie stellten einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Sie wollten wissen, "wie viele und welche Leistungen in den vergangenen 10 Jahren aus dem Leistungskatalog der BARMER gestrichen worden sind, und wie viele und welche zuzahlungspflichtig wurden. Der Informationsanspruch des IFG geht auf gespeicherte amtliche Informationen. Wie unsere Ermittlungen ergaben, wurde bei der BARMER eine solche Aufstellung, welche Ihrer Anfrage entsprechen würde, nicht erstellt. Eine Übersicht der Leistungen der BARMER erhalten Sie unter dem folgende Link: https://www.barmer.de/leistungen-beratung/leistungen/leistungen-a-z/a Broschürencenter https://www.barmer.de/formClient/barmer-de/leistungen-beratung/mediencenter/8180/broschuerencenter,step=materialCollection.html Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag [#33957] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zum Leistungskat…
An BARMER GEK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag [#33957]
Datum
16. Mai 2019 09:14
An
BARMER GEK
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zum Leistungskatalog der Barmer GEK“ vom 08.10.2018 (#33957) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 189 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
BARMER GEK
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
BARMER GEK
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Mai 2019 09:24
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#33957] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zum Lei…
An BARMER GEK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#33957]
Datum
25. Mai 2019 14:09
An
BARMER GEK
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zum Leistungskatalog der Barmer GEK“ vom 08.10.2018 (#33957) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 198 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
BARMER GEK
Eingangsbestätigung Liebe/r Versicherte/r, wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden diese so bald wie möglich b…
Von
BARMER GEK
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
25. Mai 2019 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Liebe/r Versicherte/r, wir haben Ihre Anfrage erhalten und werden diese so bald wie möglich bearbeiten. Da uns Datenschutz ein besonderes Anliegen ist, erfolgt unsere Antwort ggf. auch per Post. Denn bei der Übertragung von E-Mails ist nie ganz auszuschließen, dass persönliche Daten von Dritten gelesen oder missbraucht werden. Da diese Nachricht automatisch versendet wird, ist eine direkte Antwort nicht möglich. Nutzen Sie bei Fragen unsere Kontaktwege per Telefon (0800 333 1010) oder E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Kennen Sie schon unsere BARMER-App, mit der Sie z.B. Krankmeldungen direkt und bequem hochladen können? Oder nutzen Sie das Online-Postfach für eine datenschutzsichere Kommunikation mit der BARMER. www.barmer.de/barmer-app www.barmer.de/meinebarmer Mit freundlichen Grüßen

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BARMER GEK
Auskunft nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind durch…
Von
BARMER GEK
Betreff
Auskunft nach dem IFG
Datum
2. Juli 2019 15:20
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind durch das Gesetz und die Satzung abschließend vorgegeben. Die Leistungen richten sich daher nach dem jeweiligen aktuellen Stand der Satzung und des Gesetzes, insbesondere nach dem SGB V. Der "Leistungskatalog" ist somit frei zugänglichen Quellen entnehmbar. Ein daneben oder darüber hinausbestehender Leistungskatalog, aus welchem Leistungen gestrichen werden, existiert bei der BARMER nicht. Sie hält auch keine Aufstellung vor, die Streichungen des "Leistungskataloges" auflisten würde. Die aktuelle Satzung der BARMER erreichen Sie unter folgendem Link. https://www.barmer.de/blob/12014/dda083be0426385a676537dda7100232/data/satzung-der-barmer-19.pdf Sollten Sie ältere Satzungstexte benötigen, können Sie sich gerne an den Unterzeichner wenden. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen