Anfrage zum Lizensierungsverfahren für Abituraufgaben

Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir im Bezug auf die Abituraufgaben für allgemeinbildende Gymnasien Folgendes zu:

1. Wie viel kostete die Erstellung der Abituraufgaben? Der Gesamtkostenpunkt ist ausreichend, aber bitte mit der Angabe ob die Nachklausurarbeiten bereits miteingerechnet wurden. Eine Aufschlüsselung der Kosten nach Fächern wäre interessant, ist aber nicht notwendig, wenn es zusätzlichen Aufwand verursacht.

2. Mit welchen Lizenzbedingungen und zu welchen Preisen wurden für die Abituraufgaben im Nachhinein an Schulbuchverleger und andere Partner verkauft?

Die Daten für einen einzelnes Jahr, wenn möglich 2016, würden völlig ausreichen.

Vielen Dank für ihre Mühe.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Dezember 2016
  • Frist
    1. Januar 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir im Bezug auf die Abituraufgab…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zum Lizensierungsverfahren für Abituraufgaben [#19460]
Datum
2. Dezember 2016 00:14
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir im Bezug auf die Abituraufgaben für allgemeinbildende Gymnasien Folgendes zu: 1. Wie viel kostete die Erstellung der Abituraufgaben? Der Gesamtkostenpunkt ist ausreichend, aber bitte mit der Angabe ob die Nachklausurarbeiten bereits miteingerechnet wurden. Eine Aufschlüsselung der Kosten nach Fächern wäre interessant, ist aber nicht notwendig, wenn es zusätzlichen Aufwand verursacht. 2. Mit welchen Lizenzbedingungen und zu welchen Preisen wurden für die Abituraufgaben im Nachhinein an Schulbuchverleger und andere Partner verkauft? Die Daten für einen einzelnes Jahr, wenn möglich 2016, würden völlig ausreichen. Vielen Dank für ihre Mühe. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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