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Anfrage zum Projekt Museum Nortorf

Anfrage an: Amt Nortorfer Land

1.
Ich bitte um die Veröffentlichung aller Verträge (insbesondere auch Kaufverträge), Gutachten, Zahlungen und sonstiger Unterlagen zum Projekt Museum Nortorf. Insbesondere welche Zuwendungen der Förderverein Museum Nortorf e.V. erhalten hat. Bezogen auf Zahlungen seitens der Stadt Nortorf, des Amtes Nortorfer Land und seiner Umlandgemeinden.

2.
Ich bitte darüber Auskunft zu geben, wer aktuell Eigentümer des Museumsbestandes ist.

3.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob alle Zahlungen rechtens abgelaufen sind. Und alle Zahlungen zugunsten des Museums zu veröffentlichen. Insbesondere auch den Kaufvertrag rund um das Kesselhaus, alle Zahlungen für diese Liegenschaft und alle Zahlen rund um das Haus im Jungfernstieg.

Begründung:
In den Protokollen der Stadtverordneten ist immer wieder die Rede von einem Museumsverein. Hierbei wird aber nicht der "Förderverein Museum Nortorf e.V." benannt. Somit erschließt sich mir nicht, an wen hier öffentliche Gelder gezahlt wurden.
Laut Satzung handelt es sich bei dem "Förderverein Museum Nortorf e.V." um einen Verein der den Aufbau eines Museums rund um die Nortorfer Geschichte vorantreiben will. Aktuell gibt es aber schon ein Museum, dieses passt nicht zusammen.
Wie kann es ein Museum geben, wenn laut einem Antrag der CDU/FDP-Fraktion es aktuell noch nicht Mal ein Konzept gibt oder einen Träger für das Museum.

Ich bitte daher um die Veröffentlichung aller Verträge, Unterlagen, Dokumente rund um das Museum Nortorf. Natürlich gerne in Teilen geschwärzt, damit sich alle Bürger ein eigenes Bild davon machen können.

Die Veröffentlichung aller Verträge, Unterlagen und Dokumente ist insbesondere wichtig damit sich alle Bürger ein Bild insbesondere zum Bürgerentscheid machen können.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    17. Juni 2019
  • Frist
    17. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ich bitte …
An Amt Nortorfer Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zum Projekt Museum Nortorf [#151248]
Datum
17. Juni 2019 15:23
An
Amt Nortorfer Land
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ich bitte um die Veröffentlichung aller Verträge (insbesondere auch Kaufverträge), Gutachten, Zahlungen und sonstiger Unterlagen zum Projekt Museum Nortorf. Insbesondere welche Zuwendungen der Förderverein Museum Nortorf e.V. erhalten hat. Bezogen auf Zahlungen seitens der Stadt Nortorf, des Amtes Nortorfer Land und seiner Umlandgemeinden. 2. Ich bitte darüber Auskunft zu geben, wer aktuell Eigentümer des Museumsbestandes ist. 3. Ich bitte Sie zu prüfen, ob alle Zahlungen rechtens abgelaufen sind. Und alle Zahlungen zugunsten des Museums zu veröffentlichen. Insbesondere auch den Kaufvertrag rund um das Kesselhaus, alle Zahlungen für diese Liegenschaft und alle Zahlen rund um das Haus im Jungfernstieg. Begründung: In den Protokollen der Stadtverordneten ist immer wieder die Rede von einem Museumsverein. Hierbei wird aber nicht der "Förderverein Museum Nortorf e.V." benannt. Somit erschließt sich mir nicht, an wen hier öffentliche Gelder gezahlt wurden. Laut Satzung handelt es sich bei dem "Förderverein Museum Nortorf e.V." um einen Verein der den Aufbau eines Museums rund um die Nortorfer Geschichte vorantreiben will. Aktuell gibt es aber schon ein Museum, dieses passt nicht zusammen. Wie kann es ein Museum geben, wenn laut einem Antrag der CDU/FDP-Fraktion es aktuell noch nicht Mal ein Konzept gibt oder einen Träger für das Museum. Ich bitte daher um die Veröffentlichung aller Verträge, Unterlagen, Dokumente rund um das Museum Nortorf. Natürlich gerne in Teilen geschwärzt, damit sich alle Bürger ein eigenes Bild davon machen können. Die Veröffentlichung aller Verträge, Unterlagen und Dokumente ist insbesondere wichtig damit sich alle Bürger ein Bild insbesondere zum Bürgerentscheid machen können.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt Nortorfer Land
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 17.06.2019. Sie beantragen nach …
Von
Amt Nortorfer Land
Betreff
WG: Anfrage zum Projekt Museum Nortorf [#151248]
Datum
20. Juni 2019 16:11
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 17.06.2019. Sie beantragen nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) und Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) die Zusendung sämtlicher Unterlagen zum „Projekt Museum in Nortorf“ . Aus Ihren Ausführungen ergeben sich für mich Anhaltspunkte dafür, dass Sie beabsichtigen, die Ihnen gem. § 3 Satz 1 IZG-SH erteilten Informationen zu veröffentlichen. Ich weise Sie daher darauf hin, dass das IZG-SH keine Regelung dazu enthält, wie mit den erlangten Informationen umgegangen werden darf. Die Gewährung des Informationszuganges bedeutet meiner Einschätzung nach nicht zwangsläufig, dass diese Informationen beliebig weiterverwendet werden können. Vielmehr handeln Sie in Bezug auf die geplante Übermittlung/Verbreitung der Informationen als eigenverantwortliche Stelle. Das bedeutet, dass Sie vor der Übermittlung gehalten sind, verschiedene Aspekte zu prüfen. In diesem Sinne obliegt Ihnen die Prüfung, ob möglicherweise datenschutzrechtliche und/oder andere Regelungen, eine bestimmte Zwecksetzung bzw. rechte Dritter der geplanten Übermittlung entgegenstehen könnte(n). Auch sind etwaige zivilrechtliche Forderungen der von der Übermittlung betroffenen Dritten wegen Verletzung deren Rechte (z.B. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) zu berücksichtigen. Nichts anderes ergibt sich meiner Einschätzung nach aus dem Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG), das zwar ein Bundesgesetz ist, aber angesichts der scheinbaren Regelungslücke im IZG-SH zur Weiterverwendung der Informationen auch in SH angewendet werden kann. Intention des Bundesgesetzgebers war zwar, mit § 2a Satz 1 IWG einen untrennbaren Zusammenhang zwischen dem Informationszugang und der Weiterverwendung zu schaffen (vgl. BT-Drs. 18/4614, Seite 13). Gleichwohl wird eine Vielzahl von Informationen aufgeführt (§ 1 Abs. 2 IWG), für die dieses Gesetz nicht gelten soll. Bevor ich eine Entscheidung darüber treffen kann, ob und ggf. in welchem Umfang die begehrten Informationen zugänglich gemacht werden, habe ich daher zunächst zu prüfen, ob bzw. hinsichtlich welcher Vertragsteile ggf. Ablehnungsgründe i. S. v. § 10 Satz 1 Nr. 1 bis 4 IZG vorliegen, und jeweils abzuwägen, ob das private Geheimhaltungsinteresse möglicherweise das öffentliche Bekanntgabeinteresse überwiegt. Die Identifikation und Prüfung evtl. betroffener Vertragsbestandteile nimmt angesichts des umfangreichen und inhaltlich komplexen Dokumentenbestands einige Zeit in Anspruch. Es müssen verschiedene Fachbereiche mit unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen tätig werden. Darüber hinaus habe ich gemäß § 10 Satz 3 IZG vor einer Offenbarung evtl. geschützter Informationen in jedem Fall eine Anhörung der jeweiligen Vertragspartner und des Planungsbüros durchzuführen. Unter Berücksichtigung dieser Umstände mache ich von der Möglichkeit Gebrauch, die in § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG vorgesehene einmonatige Bearbeitungsfrist für Ihren Antrag um einen weiteren Monat zu verlängern, was in § 5 Abs. 2 Satz 2 IZG ausdrücklich für zulässig erklärt wird. Auf Ihre mit Antrag vom 17.06.2019 übermittelte Frage nach eventuellen Kosten für die Bereitstellung der begehrten Informationen kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Prognose mitteilen. Eine Kostenentscheidung ergeht, wenn auch über Ihren Antrag in der Sache endgültig entschieden wird. Die bis dahin erforderlichen (zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht vollständig absehbaren) Verfahrensschritte haben erheblichen Einfluss auf die Höhe evtl. zu erhebender Gebühren und Auslagen. Ich weise Sie bereits jetzt auf die Vorschrift des § 13 IZG i. V. m. der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) hin. Danach werden für die Bereitstellung von Informationen aufgrund des IZG-SH prinzipiell Gebühren und Auslagen erhoben. Ich gehe angesichts der aufwändigen Prüfung derzeit auch nicht davon aus, dass Ihr Informationsbegehren nach § 13 Abs. 1 Satz 2 IZG gebührenfrei ist. Vielmehr erwarte ich, dass die Durchsicht der Vertragsunterlagen sowie die Identifikation und Prüfung von Vertragsbestandteilen, an denen ein privates Geheimhaltungsinteresse überwiegen könnte, und ggf. die anschließende Unkenntlichmachung entsprechender Passagen einen außergewöhnlich hohen Aufwand verursachen. Nach meiner derzeitigen Einschätzung wird nicht nur die Zusammentragung der lnformationen einen zeitlichen Aufwand auslösen, der voraussichtlich bereits für sich betrachtet eine Kostenerhebung erforderlich machen dürfte. Darüber hinaus wird auch die notwendige rechtliche Bewertung, ob und welche der vorhandenen lnformationen überhaupt herausgegeben werden können, einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verursachen. In diesem Zusammenhang mache ich Sie auf die Tarifstelle 1.3 der Anlage zur IZG-SH-KostenVO aufmerksam, wonach für entsprechend aufwändige Auskünfte Gebühren von bis zu 500,- EUR erhoben werden können. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass gemäß § 13 IZG- SH i.V.m. § 16 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein eine Amtshandlung, die auf Antrag vorzunehmen ist, von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses oder von einer angemessenen Sicherheitsleistung bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten abhängig gemacht werden kann. Ferner weise ich darauf hin, dass ich eine Auskunft erteilen kann, sobald Sie uns eine zustellungsfähige Anschrift für den späteren Gebührenbescheid mitgeteilt haben. lch bitte um Rückmeldung, ob Sie vor diesem Hintergrund lhr Auskunftsbegehren aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in da klar erkennbar ist das man seitens der Verwaltung unter dem Pantoffel des Bürgerm…
An Amt Nortorfer Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage zum Projekt Museum Nortorf [#151248]
Datum
11. Juli 2019 14:30
An
Amt Nortorfer Land
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da klar erkennbar ist das man seitens der Verwaltung unter dem Pantoffel des Bürgermeisters steht und zur Geheimhaltung verdonnert wurde, werde ich die Anfrage zurückziehen. Es kann aber nicht sein das Bürger in Nortorf über ein Museum abstimmen sollen und keinerlei Einsicht in die Dokumente dazu erhalten. Erst heute hat der Nortorfer Bürgermeister erneut behauptet ein Förderbescheid der Aktivregion liege über 750.000 Euro vor, auch dazu gibt es keine Belege. Die Verwaltung des Amtes spielt hier das falsche Spiel der Nortorfer Politik mit und tut alles um den Bürger nicht zu informieren. Ich werde das ganze daher anwaltlich prüfen lassen inwiefern Dokumente für den Bürgerentscheid veröffentlicht werden müssen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Amt Nortorfer Land
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Amt Nortorfer Land
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Juli 2019 14:30
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sch…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zum Projekt Museum Nortorf“ [#151248] [#151248]
Datum
11. Juli 2019 14:36
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/151248 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es nicht sein kann das man bei der Verwaltung das Privatprojekt der Nortorfer CDU so schützt und den Bürger im unklaren lässt. Ich bitte darum zu helfen das alle Fakten, Daten und Zahlen zum Museum auf der offiziellen Internetseite der Verwaltung veröffentlicht werden. Insbesondere die Förderzusage der Aktivregion. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 151248.pdf Anfragenr: 151248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.