Anfrage zum Tarifeinheitsgesetz

Wissenschaftliche und rechtliche Informationen - insbesondere wissenschaftliche Ausarbeitungen, Gutachten, Stellungnahmen, Veröffentlichungen und Statistiken - zum Bedarf bzw. einer Notwendigkeit, möglichen Auswirkungen und Umsetzbarkeit eines Tarifeinheitsgesetzes.

Aus der Presse war zu entnehmen, dass Ihnen mindestens ein entsprechendes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes vorliegt, das sich mit der rechtlichen Bewertung befasst.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. März 2015
  • Frist
    8. April 2015
  • Kosten dieser Information:
    400,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wissenschaftlich…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zum Tarifeinheitsgesetz [#8802]
Datum
6. März 2015 11:31
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wissenschaftliche und rechtliche Informationen - insbesondere wissenschaftliche Ausarbeitungen, Gutachten, Stellungnahmen, Veröffentlichungen und Statistiken - zum Bedarf bzw. einer Notwendigkeit, möglichen Auswirkungen und Umsetzbarkeit eines Tarifeinheitsgesetzes. Aus der Presse war zu entnehmen, dass Ihnen mindestens ein entsprechendes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes vorliegt, das sich mit der rechtlichen Bewertung befasst.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung a…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO [IVBV] Anfrage zum Tarifeinheitsgesetz [#8802]
Datum
6. März 2015 12:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Informationen zum Mindestlohn: 030 60 28 00 28 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anfrage zum Tarifeinheitsgesetz" vom…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: APO [IVBV] Anfrage zum Tarifeinheitsgesetz [#8802]
Datum
8. April 2015 08:20
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anfrage zum Tarifeinheitsgesetz" vom 06.03.2015 (#8802) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bescheide über Zugang zu amtlichen Informationen Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen zwei…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Bescheide über Zugang zu amtlichen Informationen
Datum
24. April 2015 09:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen zwei Bescheide über den Zugang zu amtlichen Informationen. Die Originalbescheide gehen Ihnen gesondert per Post zu. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rückruf: Bescheide über Zugang zu amtlichen Informationen Hoff, Monika -IIIa6 BMAS möchte die Nachricht "…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Rückruf: Bescheide über Zugang zu amtlichen Informationen
Datum
28. April 2015 14:54
Status
Warte auf Antwort
Hoff, Monika -IIIa6 BMAS möchte die Nachricht "Bescheide über Zugang zu amtlichen Informationen " zurückrufen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Rückruf: Bescheide über Zugang zu amtlichen Informationen [#8802] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückruf: Bescheide über Zugang zu amtlichen Informationen [#8802]
Datum
13. Mai 2015 10:18
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Hiermit beantrage ich das Ruhen meiner Anfrage bis nach Abschluss des Gesetzgebungsprozesses eines Tarifeinheitsgesetzes. Für den Fall, dass Sie mit einem Ruhen des Verfahrens nicht einverstanden sind, widerspreche ich hilfsweise fristgerecht Ihrem Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Automatische Antwort: Rückruf: Bescheide über Zugang zu amtlichen Informationen [#8802] Ich bin z.Z. nicht zu err…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Automatische Antwort: Rückruf: Bescheide über Zugang zu amtlichen Informationen [#8802]
Datum
13. Mai 2015 10:26
Status
Warte auf Antwort
Ich bin z.Z. nicht zu erreichen. In dringenden Angelegenheiten senden Sie bitte eine Nachricht an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Rückruf: Bescheide über Zugang zu amtlichen Informationen [#8802] Sehr geehrt<< An…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Rückruf: Bescheide über Zugang zu amtlichen Informationen [#8802]
Datum
24. Mai 2015 23:38
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens hat sich die Sachlage geändert. Bitte betrachten Sie meinen Antrag, das Verfahren ruhen zu lassen, sowie den hilfsweisen Widerspruch als gegenstandslos. Ich stelle hiermit o.g. Antrag erneut und verweise darauf, dass wegen des nun nicht mehr laufenden Gesetzgebungsverfahrens keine Hinderungsgründe mehr vorliegen, die die Freigabe der Daten verhindern würden. Ich bitte erneut darum, mir etwaig entstehende Kosten im Voraus mitzuteilen. Falls Ihnen sehr umfangreiche Daten vorliegen sollten, senden Sie mir bitte zur Vermeidung von Kosten vorab eine Übersicht zu! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Automatische Antwort: Rückruf: Bescheide über Zugang zu amtlichen Informationen [#8802] Sehr geehrte Damen…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Automatische Antwort: Rückruf: Bescheide über Zugang zu amtlichen Informationen [#8802]
Datum
21. Juli 2015 23:14
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anfrage zum Tarifeinheitsgesetz" vom 06.03.2015 (#8802) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 105 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zugang zu amtlichen Informationen betreffend Materialien zur Tarifeinheit, Ihre E-Mail vom 24.05.2015 (...) Nach k…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen betreffend Materialien zur Tarifeinheit, Ihre E-Mail vom 24.05.2015
Datum
24. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
(...) Nach kursorischer Prüfung liegen keine Gründe vor, die gegen einen Informatinszugang im Rahmes des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sprechen. Um unnötig hohen Kosten vorzubeugen, stelle ich Ihnen jedoch anheim, Ihren Antrag auf bestimmte Dokumente der Verfahrensabschnitte zu beschränken. Ferner wäre es für die Gewährung des Informationszuganges hilfreich zu entscheiden, ob sich Ihre Anfrage lediglich auf Ausarbeitungen Dritter beziehen soll oder auch auf Ausarbeitungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. (...) Ich bitte um Mitteilung, von welchem Verfahren Sie Gebrauch machen wollen.

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<< Anfragesteller:in >>
IIIa6-53-Niemann/2 [#8802] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.07.2015. Die …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
IIIa6-53-Niemann/2 [#8802]
Datum
2. August 2015 16:30
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.07.2015. Die von mir gewünschten Informationen wurden inzwischen bereits veröffentlicht. Ich ziehe daher meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>