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Anfrage zum völkerrechtlichen Zustand zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Laut dem Wikipedia-Artikel zum deutsch-türkischen Freundschaftsvertrag (unterzeichnet am 18. Juni 1941 zwischen dem nationalsozialistischen Deutschen Reich und der Türkei), hat die Türkei am 23. Februar 1945, dem deutschen Reich und Japan den Krieg erklärt. Laut einem Urteil des internationalen Gerichtshof in Den Haag (Urteil vom 03.02.2012, No. 143), ist die Bundesrepublik Deutschland offizieller Rechtsnachfolger des NS-Regimes. Meinen Recherchen zufolge wurde jedoch nie ein Friedensvertrag zwischen den beiden völkerrechtlichen Subjekten Deutschland und Türkei abgeschlossen. Ich würde sie daher bitten mir eine Liste aller Staaten zukommen zu lassen, mit denen Deutschland sich im Moment im Kriegszustand befindet (bzw. nicht im Frieden). Sollte ich bei meinen Recherchen einfach nur geschlampt haben und ein solcher Friedensvertrag existierst, würde ich sie bitten mir diesen zukommen zu lassen.

Diese Anfrage habe ich bereits am 11. Juni 2019 an das Bundesministerium für Verteidigung geschickt, welche mich an das auswärtige Amt vermittelt hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2019
  • Frist
    30. Juli 2019
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut dem Wikipedia-…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zum völkerrechtlichen Zustand zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei [#152537]
Datum
26. Juni 2019 00:16
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut dem Wikipedia-Artikel zum deutsch-türkischen Freundschaftsvertrag (unterzeichnet am 18. Juni 1941 zwischen dem nationalsozialistischen Deutschen Reich und der Türkei), hat die Türkei am 23. Februar 1945, dem deutschen Reich und Japan den Krieg erklärt. Laut einem Urteil des internationalen Gerichtshof in Den Haag (Urteil vom 03.02.2012, No. 143), ist die Bundesrepublik Deutschland offizieller Rechtsnachfolger des NS-Regimes. Meinen Recherchen zufolge wurde jedoch nie ein Friedensvertrag zwischen den beiden völkerrechtlichen Subjekten Deutschland und Türkei abgeschlossen. Ich würde sie daher bitten mir eine Liste aller Staaten zukommen zu lassen, mit denen Deutschland sich im Moment im Kriegszustand befindet (bzw. nicht im Frieden). Sollte ich bei meinen Recherchen einfach nur geschlampt haben und ein solcher Friedensvertrag existierst, würde ich sie bitten mir diesen zukommen zu lassen. Diese Anfrage habe ich bereits am 11. Juni 2019 an das Bundesministerium für Verteidigung geschickt, welche mich an das auswärtige Amt vermittelt hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Anfrage zum völkerrechtlichen Zustand zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei; Vg. 229-2019
Datum
3. Juli 2019 15:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Anbei wie gewünscht, meine Adresse. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in An…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Anfrage zum völkerrechtlichen Zustand zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei; Vg. 229-2019 [#152537]
Datum
3. Juli 2019 18:37
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Anbei wie gewünscht, meine Adresse. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Anfrage zum völkerrechtlichen Zustand zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei; Vg. 229-2019
Datum
5. Juli 2019 13:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Nur um jegliches juristisches Missverständnis aus der Welt zu schaffen, wenn ich von…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Anfrage zum völkerrechtlichen Zustand zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei; Vg. 229-2019 [#152537]
Datum
8. Juli 2019 10:33
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Nur um jegliches juristisches Missverständnis aus der Welt zu schaffen, wenn ich von Deutschland rede, beziehe ich mich nicht nur auf die Bundesrepublik Deutschland, sondern auf das völkerrechtliche Subjekt Deutschland im generellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetzt (IFG)
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetzt (IFG)
Datum
9. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.