Anfrage zum Weiterleiten von Daten an das Landesamt für Verfassungsschutz

Anfrage an: Stadt Lörrach

Informationen bezüglich der Weiterleitung der Daten der Anmelder:innen von Demonstrationen an das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg oder anderer Verfassungsschutzämter (werden Daten weitergeleitet oder nicht) und falls dies der Fall ist bitte eine Begründung.

Ergebnis der Anfrage

es ist keine Weiterleitung erfolgt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Stadt Lörrach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zum Weiterleiten von Daten an das Landesamt für Verfassungsschutz [#258675]
Datum
8. September 2022 13:49
An
Stadt Lörrach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen bezüglich der Weiterleitung der Daten der Anmelder:innen von Demonstrationen an das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg oder anderer Verfassungsschutzämter (werden Daten weitergeleitet oder nicht) und falls dies der Fall ist bitte eine Begründung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258675/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Lörrach
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Email vom 08.09.2022. Eine Weiterleitung von D…
Von
Stadt Lörrach
Betreff
WG: Anfrage zum Weiterleiten von Daten an das Landesamt für Verfassungsschutz [#258675]
Datum
14. September 2022 16:39
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Email vom 08.09.2022. Eine Weiterleitung von Daten (Versammlungsleiter oder Anmelder von Demonstrationen) an das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg oder andere Verfassungsschutzämter ist nicht erfolgt. Mit freundlichen Grüßen