Anfrage zum Weiterleiten von Daten an das Landesamt für Verfassungsschutz

Anfrage an: Stadt Ulm

Informationen bezüglich der Weiterleitung der Daten der Anmelder:innen von Demonstrationen an das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg oder anderer Verfassungsschutzämter (werden Daten weitergeleitet oder nicht) und falls dies der Fall ist bitte eine Begründung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2021
  • Frist
    21. April 2021
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Erich Mühsam
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Stadt Ulm Details
Von
Erich Mühsam
Betreff
Anfrage zum Weiterleiten von Daten an das Landesamt für Verfassungsschutz [#216030]
Datum
19. März 2021 15:58
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen bezüglich der Weiterleitung der Daten der Anmelder:innen von Demonstrationen an das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg oder anderer Verfassungsschutzämter (werden Daten weitergeleitet oder nicht) und falls dies der Fall ist bitte eine Begründung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Erich Mühsam Anfragenr: 216030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216030/ Postanschrift Erich Mühsam << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Erich Mühsam

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Stadt Ulm
Sehr geehrter Herr Mühsam, bezugnehmend auf Ihre Anfrage #216030 teilen wir mit, dass durch die Stadt Ulm weder a…
Von
Stadt Ulm
Betreff
Anfrage zum Weiterleiten von Daten an das Landesamt für Verfassungsschutz [#216030]
Datum
7. April 2021 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mühsam, bezugnehmend auf Ihre Anfrage #216030 teilen wir mit, dass durch die Stadt Ulm weder an das baden-württembergische Landesamt für Verfassungsschutz noch an andere Verfassungsschutzämter personenbezogene Daten von Anmeldern von Demonstrationen übermittelt wurden. Mit freundlichen Grüßen