Anfrage zur aktuellen Handlungsweiße bei einmaligen Beihilfen im Hartz IV Bezug
meine Anfrage betrifft allgemein die Art und Höhe der Erstausstattungen im Saarland bei Hartz IV – Bezug.
Im Internet habe ich ein Schreiben vom Landkreistag des Saarlandes finden können, allerdings ist dies bereits aus dem Jahre 2008
Dieses Schreiben habe ich hier abrufen können:
https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/kdu,-ae,-but-rilis/AE-Saarland---01.2008.pdf
Diesem entnehme ich, dass die Beihilfe zur Erstausstattungen bei den Jobcentern im Saarland pauschal festgelegt wurden und bei beispielsweiße bei einer Person 1.100€ beträgt.
Da dies aber aus dem Jahre 2008 stammt möchte ich anfragen, ob dies noch aktuell ist oder wie dies aktuell gehandhabt wird und auch welche Beträge für diese Beihilfen festgelegt wurden.
Über Ihre Rückmeldung würde ich mich sehr freuen und möchte mich bereits vorab sehr bei Ihnen bedanken.
Information nicht vorhanden
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Datum20. Oktober 2019
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23. November 2019
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