Anfrage zur aktuellen Handlungsweiße bei einmaligen Beihilfen im Hartz IV Bezug

meine Anfrage betrifft allgemein die Art und Höhe der Erstausstattungen im Saarland bei Hartz IV – Bezug.
Im Internet habe ich ein Schreiben vom Landkreistag des Saarlandes finden können, allerdings ist dies bereits aus dem Jahre 2008
Dieses Schreiben habe ich hier abrufen können:
https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/kdu,-ae,-but-rilis/AE-Saarland---01.2008.pdf

Diesem entnehme ich, dass die Beihilfe zur Erstausstattungen bei den Jobcentern im Saarland pauschal festgelegt wurden und bei beispielsweiße bei einer Person 1.100€ beträgt.
Da dies aber aus dem Jahre 2008 stammt möchte ich anfragen, ob dies noch aktuell ist oder wie dies aktuell gehandhabt wird und auch welche Beträge für diese Beihilfen festgelegt wurden.

Über Ihre Rückmeldung würde ich mich sehr freuen und möchte mich bereits vorab sehr bei Ihnen bedanken.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Oktober 2019
  • Frist
    23. November 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: meine Anfrage bet…
An Landesamt für Soziales Saarland Details
Von
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Betreff
Anfrage zur aktuellen Handlungsweiße bei einmaligen Beihilfen im Hartz IV Bezug [#168938]
Datum
20. Oktober 2019 18:24
An
Landesamt für Soziales Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
meine Anfrage betrifft allgemein die Art und Höhe der Erstausstattungen im Saarland bei Hartz IV – Bezug. Im Internet habe ich ein Schreiben vom Landkreistag des Saarlandes finden können, allerdings ist dies bereits aus dem Jahre 2008 Dieses Schreiben habe ich hier abrufen können: https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/kdu,-ae,-but-rilis/AE-Saarland---01.2008.pdf Diesem entnehme ich, dass die Beihilfe zur Erstausstattungen bei den Jobcentern im Saarland pauschal festgelegt wurden und bei beispielsweiße bei einer Person 1.100€ beträgt. Da dies aber aus dem Jahre 2008 stammt möchte ich anfragen, ob dies noch aktuell ist oder wie dies aktuell gehandhabt wird und auch welche Beträge für diese Beihilfen festgelegt wurden. Über Ihre Rückmeldung würde ich mich sehr freuen und möchte mich bereits vorab sehr bei Ihnen bedanken.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Soziales Saarland
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.10.2019. Die von Ihnen angesprochene Thematik ob…
Von
Landesamt für Soziales Saarland
Betreff
Anfrage zur aktuellen Handlungsweiße bei einmaligen Beihilfen im Hartz IV Bezug [#168938]
Datum
21. Oktober 2019 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.10.2019. Die von Ihnen angesprochene Thematik obliegt allerdings nicht der Zuständigkeit des Landesamts für Soziales. Insofern bitten wir Sie wahlweise sich in dieser Angelegenheit an den Landkreistag oder alternativ an die örtlichen Sozialämter zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht habe ich zur Kenntnis genommen und würde Sie dann darum bitten, wenn …
An Landesamt für Soziales Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur aktuellen Handlungsweiße bei einmaligen Beihilfen im Hartz IV Bezug [#168938]
Datum
21. Oktober 2019 17:12
An
Landesamt für Soziales Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht habe ich zur Kenntnis genommen und würde Sie dann darum bitten, wenn Sie nicht Zuständig sind, die Anfrage an die zuständige Stelle weiter zu leiten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 168938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in Bezüglich der Anfrage möchte ich kurz mitteilen, dass die erneute Anfrage an den Lan…
An Landesamt für Soziales Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur aktuellen Handlungsweiße bei einmaligen Beihilfen im Hartz IV Bezug [#168938]
Datum
21. Oktober 2019 17:33
An
Landesamt für Soziales Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezüglich der Anfrage möchte ich kurz mitteilen, dass die erneute Anfrage an den Landkreistag gestellt werden konnte. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 168938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>