Anfrage zur Altablagerung "Säureteerteich Gau-Algesheim"

Ich bitte um Zugänglichmachung folgender Informationen zur Altablagerung "Säureteerteich Gau-Algesheim":

1. Übersendung des Gutachtens „Vorplanung zur Sanierung des Säureteerteiches in Gau-Algesheim mit Variantenstudie"
2. Auskunft über Art und Umfang der aktuell ergriffenen Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen.
3. Übersendung der Analyseergebnisse der Grundwasseruntersuchungen im Umfeld der Altablagerung der drei aktuellst verfügbaren Jahre.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
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Euridice Berg
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Z…
An Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Details
Von
Euridice Berg
Betreff
Anfrage zur Altablagerung "Säureteerteich Gau-Algesheim" [#250851]
Datum
8. Juni 2022 08:40
An
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zugänglichmachung folgender Informationen zur Altablagerung "Säureteerteich Gau-Algesheim": 1. Übersendung des Gutachtens „Vorplanung zur Sanierung des Säureteerteiches in Gau-Algesheim mit Variantenstudie" 2. Auskunft über Art und Umfang der aktuell ergriffenen Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen. 3. Übersendung der Analyseergebnisse der Grundwasseruntersuchungen im Umfeld der Altablagerung der drei aktuellst verfügbaren Jahre. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Euridice Berg Anfragenr: 250851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250851/
Mit freundlichen Grüßen Euridice Berg
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Ihre Anfrage nach LTranspG vom 08.06.2022 "Säureteerteich Gau-Algesheim" - Eingangsbestätigung Sehr geeh…
Von
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Betreff
Ihre Anfrage nach LTranspG vom 08.06.2022 "Säureteerteich Gau-Algesheim" - Eingangsbestätigung
Datum
14. Juni 2022 12:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Berg, hiermit bestätigen wir Ihnen den elektronischen Eingang Ihrer o.g. Anfrage nach LTranspG. Nach § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG sollen die Informationen, die Sie beantragt haben, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragseingang also bis zum 08.07.2022 zugänglich gemacht werden. Sofern sich im Rahmen der Prüfung Anhaltspunkte für die Beteiligung Dritter ergeben sollten, die eine etwaige Fristverlängerung erforderlich macht werden wir Sie umgehend informieren. Gleiches gilt für eine Fristverlängerung aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Unterlagen sowie für eventuell entstehende Gebühren und Auslagen. Vielen Dank und bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Ihre Anfrage nach LTranspG vom 08.06.2022 "Säureteerteich Gau-Algesheim" - Fehlende Angabe zur Identität…
Von
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Betreff
Ihre Anfrage nach LTranspG vom 08.06.2022 "Säureteerteich Gau-Algesheim" - Fehlende Angabe zur Identität
Datum
22. Juni 2022 12:43
Status
Sehr geehrte Frau Berg, in Bezug auf Ihre o.g. Anfrage haben wir im Rahmen der Antragsprüfung festgestellt, dass zur Bearbeitung des Antrags die Identität der Antragstellerin im Sinne des § 11 Abs. 2 S. 1 LTranspG unzweifelhaft feststehen muss. Nach Punkt 11.2.1 der VV zum LTranspG ist hierzu die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Die Angabe der E-Mail-Adresse bei elektronischen Anträgen, zu denen auch solche zählen die über Plattformen wie z.B. fragdenstatt.de gestellt werden, reicht in diesem Fall nicht aus. Wir weisen darauf hin, dass für Sie keine Verpflichtung zur Preisgabe Ihrer Anschrift besteht und der SGD Süd als transparenzpflichtige Stelle keine Ermächtigung nach § 11 Abs. 2 S. 1 LTranspG zur Identitätsausforschung oder -ermittlung zusteht. Jedoch kann ohne die erforderlichen Angaben zur Identität der Antragstellerin der Antrag nicht bearbeitet und somit Ihrem Ersuchen nicht vorab stattgegeben werden. Wir bitten hierzu um Verständnis. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen