Anfrage zur Auswirkung von Arbeit auf die Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung

- Studien zur Auswirkung der Lohnarbeit auf die psychische Gesundheit
- Studien zur Auswirkung freiberuflicher Tätigkeiten auf die psychische Gesundheit
- Studien zur Lebensqualität von Privatiers
- Statistik über Burnout und andere gesundheitliche Folgen der Arbeit

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2021
  • Frist
    5. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Studien zur Aus…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Auswirkung von Arbeit auf die Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung [#234413]
Datum
3. Dezember 2021 08:38
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Studien zur Auswirkung der Lohnarbeit auf die psychische Gesundheit - Studien zur Auswirkung freiberuflicher Tätigkeiten auf die psychische Gesundheit - Studien zur Lebensqualität von Privatiers - Statistik über Burnout und andere gesundheitliche Folgen der Arbeit
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234413/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
<p>Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,</p> <p>der von Ihnen geltend gemachte Anspruch auf Info…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 726961] Anfrage zur Auswirkung von Arbeit auf die Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung [#234413]
Datum
3. Dezember 2021 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
<p>Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,</p> <p>der von Ihnen geltend gemachte Anspruch auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG erstreckt sich ausschließlich auf einen Zugang auf physisch (idR in der Form von Akten) bei den Beh&ouml;rden des Bundes vorhandene amtliche Informationen. Er vermittelt keinen Anspruch auf eine Beratung durch diese. Unabh&auml;ngig davon geben wir gerne im Rahmen des Auftrags der Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die &Ouml;ffentlichkeit &uuml;ber Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu informieren, die nachfolgenden Informationen. Bitte beachten Sie dabei, dass diese allgemeinen Informationen keine individuelle Rechtsberatung darstellt. Falls eine solche gew&uuml;nscht ist, wird auf die rechtsberatenden Berufe verwiesen.</p> <p>Das Thema psychische Gesundheit wird in vielen unserer Publikationen aufgegriffen. In folgenden Publikationen finden Sie Statistiken dazu:</p> <p>Stressreport Deutschland 2019</p> <p>https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Stressreport-2019.html</p> <p> </p> <p>Arbeit und Mentale Gesundheit</p> <p>https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/F2250-2.html</p> <p> </p> <p>Bericht &quot;Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit&quot;</p> <p>https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitswelt-und-Arbeitsschutz-im-Wandel/Arbeitsweltberichterstattung/SuGA/SuGA_node.html</p> <p> </p> <p>Arbeitswelt im Wandel: Zahlen - Daten - Fakten (2021)</p> <p>https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A105.html</p> <p> </p> <p>Weiterhin empfehlen wir Ihnen das In&shy;ter&shy;net&shy;por&shy;tal zu psy&shy;chi&shy;schen Be&shy;las&shy;tun&shy;gen bei der Ar&shy;beit (GDA):</p> <p>https://www.gda-psyche.de/DE/Home/home_node.html</p> <p> </p> <p> </p> <p>Mit freundlichen Gr&uuml;ßen<br /> <br /> <br /> Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br /> Informationszentrum<br /> Friedrich-Henkel-Weg 1-25<br /> 44149 Dortmund<br /> Telefon: +49 231 9071-2071<br /> Fax: +49 231 9071-2070<br /> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>></p>