<p>Sehr geehrter Herr
Antragsteller/in,</p>
<p>der von Ihnen geltend gemachte Anspruch auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG erstreckt sich ausschließlich auf einen Zugang auf physisch (idR in der Form von Akten) bei den Behörden des Bundes vorhandene amtliche Informationen. Er vermittelt keinen Anspruch auf eine Beratung durch diese. Unabhängig davon geben wir gerne im Rahmen des Auftrags der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die Öffentlichkeit über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu informieren, die nachfolgenden Informationen. Bitte beachten Sie dabei, dass diese allgemeinen Informationen keine individuelle Rechtsberatung darstellt. Falls eine solche gewünscht ist, wird auf die rechtsberatenden Berufe verwiesen.</p>
<p>Das Thema psychische Gesundheit wird in vielen unserer Publikationen aufgegriffen. In folgenden Publikationen finden Sie Statistiken dazu:</p>
<p>Stressreport Deutschland 2019</p>
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https://www.baua.de/DE/Angebote/Publi...</p>
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<p>Arbeit und Mentale Gesundheit</p>
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https://www.baua.de/DE/Angebote/Publi...</p>
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<p>Bericht "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit"</p>
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https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeits...</p>
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<p>Arbeitswelt im Wandel: Zahlen - Daten - Fakten (2021)</p>
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https://www.baua.de/DE/Angebote/Publi...</p>
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<p>Weiterhin empfehlen wir Ihnen das In­ter­net­por­tal zu psy­chi­schen Be­las­tun­gen bei der Ar­beit (GDA):</p>
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https://www.gda-psyche.de/DE/Home/hom...</p>
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<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />
Informationszentrum<br />
Friedrich-Henkel-Weg 1-25<br />
44149 Dortmund<br />
Telefon: +49 231 9071-2071<br />
Fax: +49 231 9071-2070<br />
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>></p>