Sehr
Antragsteller/in
Sie haben mit Nachricht vom 03. Dezember 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30518) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen:
1. Statistiken zum Anteil des Sozialwesens am BIP, unterteilt nach Sektoren (Gesundheit, Pflege, Schulen, Hochschulen).
2. Statistiken zur Anzahl der Beschäftigten im Sozialwesen, unterteilt nach Sektoren (Gesundheit, Pflege, Schulen, Hochschulen).
3. Statistiken zum Anteil der geleisteten Arbeitszeit zur Befriedigung der Grundbedürfnisse Nahrung, Gesundheit, Infrastruktur und Bildung.
Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen mit:
Zu 1/2:
Für alle wirtschaftsfachlich gegliederten Statistiken ist ein Ordnungssystem der Branchen eine wichtige Voraussetzung. Die wirtschaftsfachliche Zuordnung erfolgt aktuell nach der „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)". Die gewünschte Untergliederung in Bezug auf die Anteile an der Bruttowertschöpfung bzw. am BIP sowie in Bezug auf die Beschäftigtenzahlen kann schon daher nicht erfolgen, da z.B. "Sozialwesen", "Gesundheit" oder auch "Unterricht" unterschiedlichen Wirtschaftsabschnitten bzw. -abteilungen zuzuordnen sind und nicht, wie fälschlicherweise angenommen unter "Sozialwesen" subsumiert werden.
Anbei finden Sie
- die jeweiligen Anteile der Bruttowertschöpfung der Wirtschaftsbereiche (Erziehung/Unterricht, Gesundheitswesen sowie Sozialwesen einschl. Heime) am Bruttoinlandsprodukt (BIP) bzw. an der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung (BWS) für die Berichtsjahre 2015 bis 2019 (Anlage 1).
- die Anzahl von Erwerbstätigen bzw. Arbeitnehmern nach wirtschaftsfachlicher Gliederung, sowie korrespondierende Ergebnisse zur geleisteten Arbeitszeit, ebenfalls gegliedert nach Erwerbstätigen bzw. Arbeitnehmern (Anlage 2, gelbe Markierung).
Die Ausgangsdaten zur Berechnung der Anteile aus Anlage 1 sowie die Angaben aus Anlage 2 werden regelmäßig in der Fachserie 18, Reihe 1.4 veröffentlicht und können im Datenangebot von Destatis kostenfrei abgerufen werden unter:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wir...
Zu 3.:
Zu dieser Fragestellung können keine Informationen geliefert werden, da im Rahmen der amtlichen Arbeitsmarkstatistiken diese Daten nicht erfasst werden.
Alternativ stellen wir Ergebnisse zur geleisteten Arbeitszeit nach wirtschaftsfachlicher Gliederung bereit.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-
Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen nicht alle gewünschten Informationen zukommen lassen zu können.
Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen