Anfrage zur Auswirkung von Arbeit auf die Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung

- Statistiken zum Anteil des Sozialwesens am BIP, unterteilt nach Sektoren (Gesundheit, Pflege, Schulen, Hochschulen)
- Statistiken zur Anzahl der Beschäftigten im Sozialwesen, unterteilt nach Sektoren (Gesundheit, Pflege, Schulen, Hochschulen)
- Statistiken zum Anteil der geleisteten Arbeitszeit zur Befriedigung der Grundbedürfnisse Nahrung, Gesundheit, Infrastruktur und Bildung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2021
  • Frist
    5. Januar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Statistiken zum…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Auswirkung von Arbeit auf die Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung [#234417]
Datum
3. Dezember 2021 08:43
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Statistiken zum Anteil des Sozialwesens am BIP, unterteilt nach Sektoren (Gesundheit, Pflege, Schulen, Hochschulen) - Statistiken zur Anzahl der Beschäftigten im Sozialwesen, unterteilt nach Sektoren (Gesundheit, Pflege, Schulen, Hochschulen) - Statistiken zum Anteil der geleisteten Arbeitszeit zur Befriedigung der Grundbedürfnisse Nahrung, Gesundheit, Infrastruktur und Bildung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234417/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung: Auswirkung von Arbeit auf die Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung (Az.: A34/1010001001-IF3…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Auswirkung von Arbeit auf die Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung (Az.: A34/1010001001-IF30518)
Datum
3. Dezember 2021 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.Dezember 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30518 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 03. Dezember 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30518) eine Anfr…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Anfrage zur Auswirkung von Arbeit auf die Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung (Az.: A34/1010001001-IF30518)
Datum
14. Dezember 2021 12:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
F25_Anl1_FS18R1_4_Auszug.xlsx
102,7 KB
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 03. Dezember 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30518) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: 1. Statistiken zum Anteil des Sozialwesens am BIP, unterteilt nach Sektoren (Gesundheit, Pflege, Schulen, Hochschulen). 2. Statistiken zur Anzahl der Beschäftigten im Sozialwesen, unterteilt nach Sektoren (Gesundheit, Pflege, Schulen, Hochschulen). 3. Statistiken zum Anteil der geleisteten Arbeitszeit zur Befriedigung der Grundbedürfnisse Nahrung, Gesundheit, Infrastruktur und Bildung. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen mit: Zu 1/2: Für alle wirtschaftsfachlich gegliederten Statistiken ist ein Ordnungssystem der Branchen eine wichtige Voraussetzung. Die wirtschaftsfachliche Zuordnung erfolgt aktuell nach der „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)". Die gewünschte Untergliederung in Bezug auf die Anteile an der Bruttowertschöpfung bzw. am BIP sowie in Bezug auf die Beschäftigtenzahlen kann schon daher nicht erfolgen, da z.B. "Sozialwesen", "Gesundheit" oder auch "Unterricht" unterschiedlichen Wirtschaftsabschnitten bzw. -abteilungen zuzuordnen sind und nicht, wie fälschlicherweise angenommen unter "Sozialwesen" subsumiert werden. Anbei finden Sie - die jeweiligen Anteile der Bruttowertschöpfung der Wirtschaftsbereiche (Erziehung/Unterricht, Gesundheitswesen sowie Sozialwesen einschl. Heime) am Bruttoinlandsprodukt (BIP) bzw. an der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung (BWS) für die Berichtsjahre 2015 bis 2019 (Anlage 1). - die Anzahl von Erwerbstätigen bzw. Arbeitnehmern nach wirtschaftsfachlicher Gliederung, sowie korrespondierende Ergebnisse zur geleisteten Arbeitszeit, ebenfalls gegliedert nach Erwerbstätigen bzw. Arbeitnehmern (Anlage 2, gelbe Markierung). Die Ausgangsdaten zur Berechnung der Anteile aus Anlage 1 sowie die Angaben aus Anlage 2 werden regelmäßig in der Fachserie 18, Reihe 1.4 veröffentlicht und können im Datenangebot von Destatis kostenfrei abgerufen werden unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wir... Zu 3.: Zu dieser Fragestellung können keine Informationen geliefert werden, da im Rahmen der amtlichen Arbeitsmarkstatistiken diese Daten nicht erfasst werden. Alternativ stellen wir Ergebnisse zur geleisteten Arbeitszeit nach wirtschaftsfachlicher Gliederung bereit. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen nicht alle gewünschten Informationen zukommen lassen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen